Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
IWA GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Südring 33, 54634 Bitburg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Wittlich HRB 43817
EUID
DET2408V.HRB43817
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bitburg
Aktenzeichen
9 IN 15/24
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Ingo Grünewald
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung/Auslagen
16.04.2026
Beschluss Zustimmung Schlussverteilung
11.08.2026
Mitteilung zur Verteilung
14.08.2026
Schlusstermin
21.10.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Handel mit alkoholischen Getränken und gastronomischen Einrichtungsgegenständen, der Im- und Export von Gastronomiebedarf sowie Montage von gastronomischen Einrichtungsgegenständen.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IWA GmbH ist die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters Ingo Grünewald festgesetzt worden. Der Antrag auf Festsetzung wurde vom Insolvenzverwalter mit Schriftsatz vom 16.04.2026 gestellt. Die Berechnung der Vergütung erfolgt gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Es ergibt sich eine Regelvergütung gemäß § 2 Abs. 1 InsVV. Die geltend gemachten Zustellungskosten für übertragene Zustellungen gemäß § 8 Abs. 3 InsO sind in Höhe von 77,00 EUR nebst Umsatzsteuer festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bitburg eingesehen werden. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde oder befristete Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der IWA GmbH ist anhängig. Der Insolvenzverwalter Ingo Grünewald hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei die Beträge gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht veröffentlicht werden. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt. Zur Verteilung stehen voraussichtlich…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der IWA GmbH ist anhängig. Der Insolvenzverwalter Ingo Grünewald hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei die Beträge gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht veröffentlicht werden. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt. Zur Verteilung stehen voraussichtlich Mittel in Höhe von 5.200,00 EUR für Forderungen in Höhe von 276.764,51 EUR zur Verfügung. Der Schlusstermin ist auf den 21.10.2026 bestimmt und dient der Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen, der Erörterung der Schlussrechnung sowie der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 15/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IWA GmbH, Südring 33, 54634 Bitburg (AG Wittlich, HRB 43817), vertr. d.: Loc-Huang Si Mang, Thilmanystraße 16, 54634 Bitburg, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Ingo Grünewald festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2…
9 IN 15/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IWA GmbH, Südring 33, 54634 Bitburg (AG Wittlich, HRB 43817), vertr. d.: Loc-Huang Si Mang, Thilmanystraße 16, 54634 Bitburg, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Ingo Grünewald festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bitburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 16.04.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse Es ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 77,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die [Anzahl eintragen] erfolgten Zustellungen sind je Zustellung EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bitburg, Gerichtsstraße 2/4, 54634 Bitburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bitburg, Gerichtsstraße 2/4, 54634 Bitburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bitburg, 16.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 15/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IWA GmbH, Südring 33, 54634 Bitburg (AG Wittlich, HRB 43817), vertr. d.: Loc-Huang Si Mang, Thilmanystraße 16, 54634 Bitburg, (Geschäftsführerin), teilt der Insolvenzverwalter mit: Die Schlussverteilung soll gem. § 196 InsO nach Genehmigung durch das Insolvenz…
9 IN 15/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IWA GmbH, Südring 33, 54634 Bitburg (AG Wittlich, HRB 43817), vertr. d.: Loc-Huang Si Mang, Thilmanystraße 16, 54634 Bitburg, (Geschäftsführerin), teilt der Insolvenzverwalter mit: Die Schlussverteilung soll gem. § 196 InsO nach Genehmigung durch das Insolvenzgericht stattfinden. Zur Verteilung stehen voraussichtlich Mittel in Höhe von 5.200,00 EUR zur Verfügung. Es sind Insolvenzforderungen in Höhe von 276.764,51 EUR zu berücksichtigen.
Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Forderungen ist in der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes/Insolvenzgerichtes Bitburg zur Einsicht ausgelegt. Auf die Fristen gem. §§ 189, 194 InsO wird verwiesen.
Amtsgericht Bitburg, 14.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 15/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IWA GmbH, Südring 33, 54634 Bitburg (AG Wittlich, HRB 43817), vertr. d.: Loc-Huang Si Mang, Thilmanystraße 16, 54634 Bitburg, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Schlusstermin wird bestimmt au…
9 IN 15/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IWA GmbH, Südring 33, 54634 Bitburg (AG Wittlich, HRB 43817), vertr. d.: Loc-Huang Si Mang, Thilmanystraße 16, 54634 Bitburg, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Schlusstermin wird bestimmt auf:
21.10.2026.
Der Termin dient der
a) Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
b) Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 1 Woche vor dem oben genannten Termin in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bitburg, Gerichtsstraße 2/4, 54634 Bitburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bitburg, Gerichtsstraße 2/4, 54634 Bitburg ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bitburg, 11.08.2026
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