Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SH E-Bike GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Bad Kreuznach HRA 21031
EUID
DET2101V.HRA21031
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-
Aktenzeichen
3 IN 140/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
21.07.2026 , 12:05 Uhr
Erteilung Einzelermächtigung
27.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 21.07.2026 ist das Amtsgericht Bad Kreuznach im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SH E-Bike GmbH & Co. KG tätig geworden. Es ist die Anordnung der vorläufigen Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin erfolgt. Zugleich ist zur vorläufigen Insolvenzverwalterin die Rechtsanwältin Eva Meyer bestellt worden. Verfügungen der Schuldnerin sind fortan nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, Leistungen nur unter Beachtung des Beschlusses zu erbringen. Gegen die Entscheidung kann die Antragstellerin sowie gegebenenfalls auch Gläubiger innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden.
Originalbekanntmachung · Vorläufige Maßnahmen
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SH E-Bike GmbH & Co. KG ist am 21.07.2026 mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung des Vermögens durch das Amtsgericht Bad Kreuznach eingeleitet worden. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Eva Meyer bestellt. Die Antragstellerin darf über ihr Vermög…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SH E-Bike GmbH & Co. KG ist am 21.07.2026 mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung des Vermögens durch das Amtsgericht Bad Kreuznach eingeleitet worden. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Eva Meyer bestellt. Die Antragstellerin darf über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin verfügen. Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, Leistungen nur unter Beachtung des Beschlusses zu erbringen. Am 27.07.2026 hat das Gericht der vorläufigen Insolvenzverwalterin zusätzlich die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 140/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SH E-Bike GmbH & Co. KG, Hüffelsheimer Straße 1, 55593 Rüdesheim, vertr. d.: SH E-Bike Verwaltungs GmbH, (AG Bad Kreuznach HRB 23139) (persönlich haftende Gesellschafterin) vertr. d.: Herbert Helmut Herrmann, Mozartstraße 25, 55595 Hargesheim, (Geschä…
3 IN 140/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SH E-Bike GmbH & Co. KG, Hüffelsheimer Straße 1, 55593 Rüdesheim, vertr. d.: SH E-Bike Verwaltungs GmbH, (AG Bad Kreuznach HRB 23139) (persönlich haftende Gesellschafterin) vertr. d.: Herbert Helmut Herrmann, Mozartstraße 25, 55595 Hargesheim, (Geschäftsführer), (AG Bad Kreuznach, HRA 21031), ist am 21.07.2026 um 12:05 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Eva Meyer, Mannheimer Straße 254a, 55543 Bad Kreuznach bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 21.07.2026
Hinweise zum Datenschutz:
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agkh.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 140/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SH E-Bike GmbH & Co. KG, Hüffelsheimer Straße 1, 55593 Rüdesheim, vertr. d.: SH E-Bike Verwaltungs GmbH, (AG Bad Kreuznach HRB 23139) (persönlich haftende Gesellschafterin) vertr. d.: Herbert Helmut Herrmann, Mozartstraße 25, 55595 Hargesheim, (Geschä…
3 IN 140/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SH E-Bike GmbH & Co. KG, Hüffelsheimer Straße 1, 55593 Rüdesheim, vertr. d.: SH E-Bike Verwaltungs GmbH, (AG Bad Kreuznach HRB 23139) (persönlich haftende Gesellschafterin) vertr. d.: Herbert Helmut Herrmann, Mozartstraße 25, 55595 Hargesheim, (Geschäftsführer), (AG Bad Kreuznach, HRA 21031), ist der vorläufigen Insolvenzverwalterin zusätzlich zu der am 21.07.2026 um 12:05 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 27.07.2026
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