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Insolvenzprofil
IWT International Wood Trading Seesen GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Neuekrug 9, 38729 Hahausen
Handelsregister
Amtsgericht Braunschweig HRB 201828
EUID
DEP1103.HRB201828
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Goslar
Aktenzeichen
32 IN 20/25
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Anja Karow
Adresse
Braunschweiger Str. 15 A, 38723 Seesen
Telefon
05381/98974-0
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
13.06.2025 , 13:00 Uhr
Anordnung weiterer Sicherungsmaßnahmen
25.06.2025
Anordnung klarstellender Verfügungsbeschränkung
07.07.2025 , 11:20 Uhr
Eröffnung
15.10.2025 , 11:18 Uhr
Forderungsanmeldefrist
22.11.2025
Prüfungstermin
14.01.2026
Besondere Gläubigerversammlung
08.04.2026 , 10:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens sind - Handel und Vermittlung von Holz- und Forstprodukten, - Verkauf und Vermittlung Telekommunikationsdienstleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IWT International Wood Trading Seesen GmbH sind im Rahmen des Antragsverfahrens am 13.06.2025 ein Verfügungsverbot für den Grundbesitz in Hahausen (Blatt 682) sowie die vorläufige Verwaltung angeordnet worden; Rechtsanwältin Anja Karow ist als vorläufige Insolvenzverwalterin bestellt. Am 25.06.2025 wurden weitere Sicherungsmaßnahmen angeordnet und am 07.07.2025 wurde klargestellt, dass Verfügungen der Antragstellerin nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind. Das Insolvenzverfahren ist am 15.10.2025 eröffnet worden. Die Insolvenzverwalterin Anja Karow ist bestellt. Gläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen bis zum 22.11.2025 anzumelden. Der Stichtag für den Prüfungstermin ist der 14.01.2026. Ein Termin zur besonderen Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen (freihändige Veräußerung des Grundstücks Hahausen Blatt 682 und Abschluss eines Vergleichs) findet am 08.04.2026 um 10:30 Uhr im Amtsgericht Goslar statt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
32 IN 20/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IWT International Wood Trading Seesen GmbH, Schlehenweg 1, 38640 Goslar (AG Braunschweig, HRB 201828), vertr. d.: Eugen Ockert, Schlehenweg 21, 38640 Goslar, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
M…
32 IN 20/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IWT International Wood Trading Seesen GmbH, Schlehenweg 1, 38640 Goslar (AG Braunschweig, HRB 201828), vertr. d.: Eugen Ockert, Schlehenweg 21, 38640 Goslar, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Mittwoch, 08.04.2026, 10:30 Uhr, Saal 215, Amtsgericht Goslar - Haus II -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO), und zwar:
- die freihändige Veräußerung des unbeweglichen Gegenstandes: Hahausen Blatt 682
- den Abschluss eines Vergleichs
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Goslar, 12.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
32 IN 20/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der IWT International Wood Trading Seesen GmbH, Schlehenweg 1, 38640 Goslar (AG Braunschweig, HRB 201828), vertr. d.: Eugen Ockert, Schlehenweg 21, 38640 Goslar, (Geschäftsführer), ist am 13.06.2025 um 13:00 Uhr ein Verfügungsverbot im Hinblick auf den im…
32 IN 20/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der IWT International Wood Trading Seesen GmbH, Schlehenweg 1, 38640 Goslar (AG Braunschweig, HRB 201828), vertr. d.: Eugen Ockert, Schlehenweg 21, 38640 Goslar, (Geschäftsführer), ist am 13.06.2025 um 13:00 Uhr ein Verfügungsverbot im Hinblick auf den im Eigentume der Schuldnerin stehenden Grundbesitz, eingetragen im Grundbuch von Hahausen, Blatt 682, erlassen sowie die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Anja Karow, (Züchnerturm), Braunschweiger Str. 15 A, 38723 Seesen, Tel.: 05381/98974-0, Fax: 05381/98974-44 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Goslar, 13.06.2025
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
32 IN 20/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der IWT International Wood Trading Seesen GmbH, Schlehenweg 1, 38640 Goslar (AG Braunschweig, HRB 201828), vertr. d.: Eugen Ockert, Schlehenweg 21, 38640 Goslar, (Geschäftsführer), sind am 25.06.2025 um 20:45 weitere Sicherungsmaßnahmen angeordnet worden.…
32 IN 20/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der IWT International Wood Trading Seesen GmbH, Schlehenweg 1, 38640 Goslar (AG Braunschweig, HRB 201828), vertr. d.: Eugen Ockert, Schlehenweg 21, 38640 Goslar, (Geschäftsführer), sind am 25.06.2025 um 20:45 weitere Sicherungsmaßnahmen angeordnet worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Goslar, 25.06.2025
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Bekanntmachung
32 IN 20/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der IWT International Wood Trading Seesen GmbH, Schlehenweg 1, 38640 Goslar (AG Braunschweig, HRB 201828), vertr. d.: Eugen Ockert, Schlehenweg 21, 38640 Goslar, (Geschäftsführer), ist am 07.07.2025 um 11:20 Uhrklarstellend angeordnet worden, dass Verfügu…
32 IN 20/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der IWT International Wood Trading Seesen GmbH, Schlehenweg 1, 38640 Goslar (AG Braunschweig, HRB 201828), vertr. d.: Eugen Ockert, Schlehenweg 21, 38640 Goslar, (Geschäftsführer), ist am 07.07.2025 um 11:20 Uhrklarstellend angeordnet worden, dass Verfügungen der Antragstellerin nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Goslar, 07.07.2025
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Bekanntmachung
32 IN 20/25 : Über das Vermögen der IWT International Wood Trading Seesen GmbH, Schlehenweg 1, 38640 Goslar (AG Braunschweig, HRB 201828), vertr. d.: Eugen Ockert, Schlehenweg 21, 38640 Goslar, (Geschäftsführer), ist am 15.10.2025 um 11:18 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwä…
32 IN 20/25 : Über das Vermögen der IWT International Wood Trading Seesen GmbH, Schlehenweg 1, 38640 Goslar (AG Braunschweig, HRB 201828), vertr. d.: Eugen Ockert, Schlehenweg 21, 38640 Goslar, (Geschäftsführer), ist am 15.10.2025 um 11:18 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Anja Karow, (Züchnerturm), Braunschweiger Str. 15 A, 38723 Seesen, Tel.: 05381/98974-0, Fax: 05381/98974-44.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 22.11.2025 anzumelden;
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 14.01.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
" Anträge über:
- die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
- die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (22.11.2025) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (14.01.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Goslar, 16.10.2025
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