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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PaHaCon GmbH & Co. KG, Hamburg, ist am 05.05.2025 durch das Amtsgericht Hamburg eröffnet worden. Mit Eröffnungsbeschluss sind vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, darunter die Bestellung von Rechtsanwalt Stefan Pieperjohanns zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Der Schuldner ist in der Verfügung über sein Vermögen eingeschränkt, Zahlungen an den Schuldner sind Drittschuldnern untersagt, und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sind verboten. Im weiteren Verfahrensverlauf hat das Amtsgericht Göttingen am 30.01.2026 beschlossen, der Antragsgegnerin und den Insolvenzgläubigern Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zum Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters zu geben. Am 02.03.2026 hat das Amtsgericht Göttingen die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt; diese Festsetzung ist gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht zu veröffentlichen.
Originalbekanntmachung
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