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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
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Das Insolvenzgericht Wuppertal hat am 13.10.2026 um 14:24 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der J. Braun GmbH & Co. KG angeordnet. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRA 23626 eingetragen und hat ihren Sitz in Heiligenhaus. Sie wird vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die J. Braun GmbH (HRB 20624), welche wiederum durch die Geschäftsführerin Frau Käthelore Gellmann vertreten ist. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Frank Schwarzer aus Solingen bestellt worden. Mit der Anordnung des Verfahrens sind Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern ist verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind, werden untersagt; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt. Es handelt sich um die Anordnung vorläufiger Maßnahmen im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens.
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