Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MAM GmbH & Co. KG i. L.
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Wuppertal HRA 22726
EUID
DER1608.HRA22726
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wuppertal
Aktenzeichen
509 IN 89/26
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Markus van Marwyk
Adresse
Alfredstraße 45, 45130 Essen
Telefon
0201/87469610
Termine & Fristen
Antrag
24.07.2026
Eröffnung
12.10.2026 , 13:29 Uhr
Forderungsanmeldefrist
23.11.2026
Einsicht Unterlagen
02.12.2026
Berichts- und Prüfungstermin
21.12.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MAM GmbH & Co. KG i. L. mit Sitz in Wuppertal ist am 12.10.2026 um 13:29 Uhr vom Amtsgericht Wuppertal eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung auf Grundlage des am 24.07.2026 eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Markus van Marwyk aus Essen ernannt worden. Die Schuldnerin ist durch die Liquidatorin, die MAM Verwaltung GmbH, vertreten, welche wiederum durch die Liquidatoren Matthias Winning, Simon Lindner und Thor Maximilian Winnig vertreten wird. Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 23.11.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Zudem werden Gläubiger gebeten, Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten unverzüglich mitzuteilen. Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind nur noch an den Insolvenzverwalter zu leisten. Der Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 21.12.2026. Bis zu diesem Zeitpunkt können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Verfahrensaspekten bei Gericht einreichen. Die Tabelle mit den Forderungen, die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 02.12.2026 zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen eine Forderung muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Der Insolvenzverwalter ist beauftragt, die Zustellungen an Drittschuldner und Gläubiger durchzuführen. Gegen den Eröffnungsbeschluss steht der Schuldnerin die sofortige Beschwerde zu, die innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein muss.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 509 IN 89/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRA 22726 eingetragenen MAM GmbH & Co. KG i. L., Sanderstr. 210, 42285 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch die Liquidatorin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 21757 ein…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 509 IN 89/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRA 22726 eingetragenen MAM GmbH & Co. KG i. L., Sanderstr. 210, 42285 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch die Liquidatorin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 21757 eingetragene MAM Verwaltung GmbH (Merchandise Advertisement Management Verwaltung), Sanderstr. 210, 42285 Wuppertal, diese vertreten durch die Liquidatoren Herrn Matthias Winning, Herrn Simon Lindner, Freisinger Srt, 15, 28215 Bremen, und Herrn Thor Maximilian Winnig, Bendahler Str. 101, 42285 Wuppertal,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 12.10.2026, um 13:29 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 24.07.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Markus van Marwyk, Alfredstraße 45, 45130 Essen, Telefon: 0201/87469610, Fax: 0201/87469639.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 23.11.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 21.12.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 02.12.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A282 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
509 IN 89/26
Wuppertal, 12.10.2026
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