Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
J. & O. Projektierungsgesellschaft mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Girardetstraße 1, 45131 Essen
Handelsregister
Amtsgericht Essen HRB 26711
EUID
DER2503.HRB26711
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
167 IN 39/19
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Prüfungstermin
04.06.2024
Fristende Stellungnahme
22.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der An-und Verkauf von Grundstücken.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der J. & O. Projektierungsgesellschaft mbH wird vom Amtsgericht Essen geführt. Im Rahmen des Verfahrens wurden nachträglich angemeldete Forderungen geprüft, wobei der Prüfungsstichtag auf den 04.06.2024 festgelegt wurde. Später wurde die Masseunzulänglichkeit als behoben angezeigt. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt und die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet. Beteiligte konnten sich bis zum 22.06.2026 zur Schlussrechnung, dem Schlussverzeichnis der Forderungen und der Entscheidung über nicht verwertbare Massegegenstände äußern. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wurden festgesetzt, wobei eine Insolvenzmasse von 124.800,54 € zugrunde gelegt wurde. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO beliefen sich auf 441.208,92 EUR, wovon 72.411,13 EUR zur Verteilung zur Verfügung standen. Das Verfahren befindet sich im Stadium der Schlussverteilung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 39/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Essen unter HRB 26711 eingetragenen J. & O. Projektierungsgesellschaft mbH, Girardetstr. 1, 45131 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Christiane Osmann, Hölscherstr. 4, 471…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 39/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Essen unter HRB 26711 eingetragenen J. & O. Projektierungsgesellschaft mbH, Girardetstr. 1, 45131 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Christiane Osmann, Hölscherstr. 4, 47167 Duisburg
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 04.06.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 163 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
167 IN 39/19
Amtsgericht Essen, 16.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 39/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 26711 eingetragenen J. & O. Projektierungsgesellschaft mbH, vertr. d. d. Gf., Girardetstr. 1, 45131 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Christiane Os…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 39/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 26711 eingetragenen J. & O. Projektierungsgesellschaft mbH, vertr. d. d. Gf., Girardetstr. 1, 45131 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Christiane Osmann, Hölscherstr. 4, 47167 Duisburg
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 441.208,92 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 72.411,13 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 154 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
167 IN 39/19
Amtsgericht Essen, 13.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 39/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 26711 eingetragenen J. & O. Projektierungsgesellschaft mbH, vertr. d. d. Gf., Girardetstr. 1, 45131 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Christiane Os…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 39/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 26711 eingetragenen J. & O. Projektierungsgesellschaft mbH, vertr. d. d. Gf., Girardetstr. 1, 45131 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Christiane Osmann, Hölscherstr. 4, 47167 Duisburg
ist am 29.04.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass die vormals angezeigte Masseunzulänglichkeit nicht mehr besteht.
Der Schlussverteilung wird zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
22.06.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 154 aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
167 IN 39/19
Amtsgericht Essen, 11.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 39/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 26711 eingetragenen J. & O. Projektierungsgesellschaft mbH, vertr. d. d. Gf., Girardetstr. 1, 45131 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Christiane Os…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 39/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 26711 eingetragenen J. & O. Projektierungsgesellschaft mbH, vertr. d. d. Gf., Girardetstr. 1, 45131 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Christiane Osmann, Hölscherstr. 4, 47167 Duisburg
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von 124.800,54 € zugrunde gelegt. Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 29.04.2026.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Neben dem Pauschbetrag hat das Gericht auch die dem Insolvenzverwalter die infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt.
Der Insolvenzverwalter teilt nach § 8 Abs. 2 InsVV mit vorliegenden Verfahren folgende externe Dritte gem. § 4 Abs. 1 S. 3 InsVV beauftragt hat:
- Wahrnehmung der rechtlichen Interessen zur Durchsetzung der Organhaftung durch Sozietät GÖRG Rechtsanwälte - Ausgaben i.H.v. 7.857,33 €
- Einlagerung des Aktenbestands durch Dahmen Aktensachen - Ausgaben i.H.v. 1.177,23 €.
Rechtsmittelbelehrung
[Aufruf_RMB_zwei]Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 Satz 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 154 eingesehen werden.
167 IN 39/19
Amtsgericht Essen, 11.05.2026
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