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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
die Erbringung von Finanzdienstleistungen, insbesondere für verbundene Unternehmen innerhalb der Unternehmensgruppe soweit diese in Deutschland nach § 2 KWG nicht erlaubnispflichtig sind
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der JOMAG Finance GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat die Prüfung der bis zum 03.03.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 17.03.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
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