Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
JR Entertainment GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Westerloogerstraße 12-14, 26607 Aurich
Handelsregister
Amtsgericht Aurich HRB 204987
EUID
DEP3101.HRB204987
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Aurich
Aktenzeichen
9 IN 106/25
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Jennifer Metzler
Adresse
Herdentorswallstraße 93, 28195 Bremen
Telefon
0421/330610
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
06.06.2025 , 11:40 Uhr
Erteilung Einzelermächtigung
13.06.2025
Gegenstand des Unternehmens
Übernahme der Geschäftsführung und persönlichen Haftung sowie das Halten und die Verwaltung der Komplementärbeteiligung an der JR Entertainment GmbH & Co. KG sowie das Erbringen von Geschäftsführerdienstleistungen an derselben.
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 06.06.2025 ist im Verfahren über das Vermögen der JR Entertainment GmbH & Co. KG die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Jennifer Metzler bestellt worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Am 13.06.2025 ist der vorläufigen Insolvenzverwalterin zusätzlich zur vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 106/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der JR Entertainment GmbH & Co. KG, Westerlooger Str. 12, 26607 Aurich (Ostfriesland) (AG Aurich, HRB 204987), vertr. d.: 1. JR Entertainment Verwaltungs GmbH, Westerloogerstraße 12-14, 26607 Aurich (Ostfriesland), (persönlich haftende Gesellschafterin), …
9 IN 106/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der JR Entertainment GmbH & Co. KG, Westerlooger Str. 12, 26607 Aurich (Ostfriesland) (AG Aurich, HRB 204987), vertr. d.: 1. JR Entertainment Verwaltungs GmbH, Westerloogerstraße 12-14, 26607 Aurich (Ostfriesland), (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Uwe Janssen, als GF d. JR Entertainment Verwaltungs GmbH, Westerloogerstraße 12-14, 26607 Aurich (Ostfriesland), (Geschäftsführer), ist am 06.06.2025 um 11.40 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Jennifer Metzler, Herdentorswallstraße 93, 28195 Bremen, Tel.: 0421/330610, Fax: 0421/3306110, E-Mail: info@kuhmann.eu bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Aurich, Schloßplatz 2, 26603 Aurich einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Aurich, 06.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 106/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der JR Entertainment GmbH & Co. KG, Westerlooger Str. 12, 26607 Aurich (Ostfriesland) (AG Aurich, HRB 204987), vertr. d.: 1. JR Entertainment Verwaltungs GmbH, Westerloogerstraße 12-14, 26607 Aurich (Ostfriesland), (persönlich haftende Gesellschafterin), …
9 IN 106/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der JR Entertainment GmbH & Co. KG, Westerlooger Str. 12, 26607 Aurich (Ostfriesland) (AG Aurich, HRB 204987), vertr. d.: 1. JR Entertainment Verwaltungs GmbH, Westerloogerstraße 12-14, 26607 Aurich (Ostfriesland), (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Uwe Janssen, als GF d. JR Entertainment Verwaltungs GmbH, Westerloogerstraße 12-14, 26607 Aurich (Ostfriesland), (Geschäftsführer), ist der vorläufigen Insolvenzverwalterin zusätzlich zu der am 06.06.2025 um 11:40 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Aurich, 13.06.2025
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