Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
JÜMA-Kunststoff-Vertriebsgesellschaft mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Forstfeldstr. 12, 34123 Kassel
Handelsregister
Amtsgericht Kassel HRB 6914
EUID
DEM1607.HRB6914
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kassel
Aktenzeichen
666 IN 148/21 h
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Hartmut H. Mitze
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
10.04.2025 , 11:00 Uhr
Stichtag
23.12.2025
Einstellung
30.12.2025
Gegenstand des Unternehmens
Der Handel und der Vertrieb von Kunststoffartikeln aller Art, insbesondere Lockenwickler.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der JÜMA-Kunststoff-Vertriebsgesellschaft mbH wurde am 26.03.2025 die Durchführung einer besonderen Gläubigerversammlung im mündlichen Verfahren angeordnet, um über einen Vergleich mit der Solida Beauty Concepts GmbH in Höhe von 10.000,00 EUR abzustimmen; der Termin hierzu war für den 10.04.2025 bestimmt. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Hartmut H. Mitze hat seine Vergütung und Auslagen durch Beschluss vom 21.10.2025 festsetzen lassen. Im weiteren Verlauf wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt, wobei der Stichtag für Widersprüche und Einwendungen auf den 23.12.2025 festgelegt wurde. Der verfügbare Massebestand für die Schlussverteilung beträgt 10.586,337 EUR bei Insolvenzforderungen in Höhe von 331.958,86 EUR. Das Verfahren ist am 30.12.2025 gemäß § 207 InsO mangels Masse eingestellt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 148/21 h: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der JÜMA-Kunststoff-Vertriebsgesellschaft mbH, Forstfeldstraße 12, 34123 Kassel (AG Kassel, HRB 6914), vertr. d.: Ulrich Jünemann, GF der JÜMA Vertriebsgesellschaft mbH, Hinter dem Fasanenhof 1 a, 34125 Kassel, (Geschäftsführer), ist am 30.12.2025 gemäß § 207 In…
666 IN 148/21 h: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der JÜMA-Kunststoff-Vertriebsgesellschaft mbH, Forstfeldstraße 12, 34123 Kassel (AG Kassel, HRB 6914), vertr. d.: Ulrich Jünemann, GF der JÜMA Vertriebsgesellschaft mbH, Hinter dem Fasanenhof 1 a, 34125 Kassel, (Geschäftsführer), ist am 30.12.2025 gemäß § 207 InsO mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt worden.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kassel, 30.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 148/21 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der JÜMA-Kunststoff-Vertriebsgesellschaft mbH, Forstfeldstraße 12, 34123 Kassel (AG Kassel, HRB 6914), vertr. d.: Ulrich Jünemann, GF der JÜMA Vertriebsgesellschaft mbH, Hinter dem Fasanenhof 1 a, 34125 Kassel, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustim…
666 IN 148/21 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der JÜMA-Kunststoff-Vertriebsgesellschaft mbH, Forstfeldstraße 12, 34123 Kassel (AG Kassel, HRB 6914), vertr. d.: Ulrich Jünemann, GF der JÜMA Vertriebsgesellschaft mbH, Hinter dem Fasanenhof 1 a, 34125 Kassel, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 23.12.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse (=unbezifferte Haftungsansprüche gegen den Geschäftsführer gem. Bl. 225,226 der Akte)
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kassel, 23.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der JÜMA-Kunststoff-Vertriebsgesellschaft mbH, Forstfeldstraße 12, 34123 Kassel (AG Kassel, HRB 6914), vertr. d.: Ulrich Jünemann, GF der JÜMA Vertriebsgesellschaft mbH, Hinter dem Fasanenhof 1 a, 34125 Kassel, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfü…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der JÜMA-Kunststoff-Vertriebsgesellschaft mbH, Forstfeldstraße 12, 34123 Kassel (AG Kassel, HRB 6914), vertr. d.: Ulrich Jünemann, GF der JÜMA Vertriebsgesellschaft mbH, Hinter dem Fasanenhof 1 a, 34125 Kassel, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt 10.586,37 EUR, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 331.958,86 EUR zu berücksichtigen. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kassel, Az. 666 IN 148/21 h, zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Kassel
23.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 148/21 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der JÜMA-Kunststoff-Vertriebsgesellschaft mbH, Forstfeldstraße 12, 34123 Kassel (AG Kassel, HRB 6914), vertr. d.: Ulrich Jünemann, GF der JÜMA Vertriebsgesellschaft mbH, Hinter dem Fasanenhof 1 a, 34125 Kassel, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslag…
666 IN 148/21 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der JÜMA-Kunststoff-Vertriebsgesellschaft mbH, Forstfeldstraße 12, 34123 Kassel (AG Kassel, HRB 6914), vertr. d.: Ulrich Jünemann, GF der JÜMA Vertriebsgesellschaft mbH, Hinter dem Fasanenhof 1 a, 34125 Kassel, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Hartmut H. Mitze festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Kassel eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse in Höhe von EUR (Auslagen und Zustellungskosten inkl. Umsatzsteuer) und EUR (Anteil Vergütung nach Quotelung §207 InsO) zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 23.09.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 18.900,19 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt 2.238,75 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 21.138,94 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 73,50 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 21 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Kassel, 21.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 148/21 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der JÜMA-Kunststoff-Vertriebsgesellschaft mbH, Forstfeldstraße 12, 34123 Kassel (AG Kassel, HRB 6914), vertr. d.: Ulrich Jünemann, GF der JÜMA Vertriebsgesellschaft mbH, Hinter dem Fasanenhof 1 a, 34125 Kassel, (Geschäftsführer), ist für die Durchführung eine…
666 IN 148/21 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der JÜMA-Kunststoff-Vertriebsgesellschaft mbH, Forstfeldstraße 12, 34123 Kassel (AG Kassel, HRB 6914), vertr. d.: Ulrich Jünemann, GF der JÜMA Vertriebsgesellschaft mbH, Hinter dem Fasanenhof 1 a, 34125 Kassel, (Geschäftsführer), ist für die Durchführung einer besonderen Gläubigerversammlung das mündliche Verfahren angeordnet worden. Das restliche Verfahren wird weiterhin im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Es ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt auf
Donnerstag, 10.04.2025, 11:00 Uhr, Saal 234, Amtsgericht Kassel, Friedrichsstraße 32 - 34, 34117 Kassel.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- Zustimmung zum Vergleich: Die Solida Beauty Concepts GmbH zahlt an das schuldnerische Unternehmen zur Abgeltung der Klageforderung einen Betrag in Höhe von 10.000,00 €. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Der Vergleichsbetrag ist bereits beim Insolvenzverwalter eingegangen. Der Abschluss des Vergleichs steht unter der Bedingung der Zustimmung der Gläubigerversammlung.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Amtsgericht Kassel, 26.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 148/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der JÜMA-Kunststoff-Vertriebsgesellschaft mbH, Forstfeldstraße 12, 34123 Kassel (AG Kassel, HRB 6914), vertr. d.: Ulrich Jünemann, GF der JÜMA Vertriebsgesellschaft mbH, Hinter dem Fasanenhof 1 a, 34125 Kassel, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung …
666 IN 148/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der JÜMA-Kunststoff-Vertriebsgesellschaft mbH, Forstfeldstraße 12, 34123 Kassel (AG Kassel, HRB 6914), vertr. d.: Ulrich Jünemann, GF der JÜMA Vertriebsgesellschaft mbH, Hinter dem Fasanenhof 1 a, 34125 Kassel, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 09.12.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachträglich angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Kassel, 08.10.2024
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