Entwicklung und Vertrieb von Software sowie Beratung in diesem Geschäftsfeld.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
IT & Software
Subbranche
Softwareentwicklung
Geschäftstätigkeit
Entwicklung und Vertrieb von Software sowie Beratung in diesem Geschäftsfeld
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Twinsity GmbH ist am 22.08.2025 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. jur. Michael Lojowsky. Das Insolvenzverfahren ist am 01.10.2025 eröffnet worden. Gläubiger sind aufgefordert, Insolvenzgforderungen bis zum 18.11.2025 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 30.12.2025. Für die Durchführung einer besonderen Gläubigerversammlung ist das mündliche Verfahren angeordnet worden. Der Termin zur besonderen Gläubigerversammlung findet am 05.01.2026 um 11:00 Uhr im Amtsgericht Kassel statt, um über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters zu beschließen, insbesondere über den Abschluss eines Kauf- und Übertragungsvertrags vom 07.10.2025 auf die Twinsity Technologies GmbH i.Gr.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Twinsity GmbH ist am 01.10.2025 eröffnet worden. Zuvor waren am 22.08.2025 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Dr. jur. Michael Lojowsky zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 18.11.2025 an…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Twinsity GmbH ist am 01.10.2025 eröffnet worden. Zuvor waren am 22.08.2025 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Dr. jur. Michael Lojowsky zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 18.11.2025 anzumelden. Ein Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 30.12.2025. Am 05.01.2026 findet eine besondere Gläubigerversammlung statt, in der über besonders bedeutsame Rechtshandlungen, insbesondere den Abschluss eines Kaufvertrags mit der Twinsity Technologies GmbH i.Gr., beschlossen werden soll. Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist festgesetzt worden. Ein Beschluss vom 01.10.2025 wurde berichtigt, um die Bestellung als endgültigen Insolvenzverwalter statt eines vorläufigen zu korrigieren.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 267/25 e: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Twinsity GmbH, Bürgermeister-Brunner-Straße 15, 34117 Kassel (AG Kassel, HRB 18117), vertr. d.: 1. Fabien Marcel Chalas, GF. d. Twinsity GmbH, Goethestraße 73, 34119 Kassel, (Geschäftsführer), 2. Uwe Chalas, GF. d. Twinsity GmbH, An der Tränke 4, 34479 Br…
666 IN 267/25 e: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Twinsity GmbH, Bürgermeister-Brunner-Straße 15, 34117 Kassel (AG Kassel, HRB 18117), vertr. d.: 1. Fabien Marcel Chalas, GF. d. Twinsity GmbH, Goethestraße 73, 34119 Kassel, (Geschäftsführer), 2. Uwe Chalas, GF. d. Twinsity GmbH, An der Tränke 4, 34479 Breuna, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 01.10.2025 berichtigt worden.
Statt "zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt:" muss es richtig heißen: "Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:"
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel oder dem Landgericht Kassel, Frankfurter Straße 7, 34117 Kassel einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Kassel, 05.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 267/25 e: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Twinsity GmbH, Bürgermeister-Brunner-Straße 15, 34117 Kassel (AG Kassel, HRB 18117), vertr. d.: 1. Fabien Marcel Chalas, (Geschäftsführer), 2. Uwe Chalas, (Geschäftsführer), ist am 22.08.2025 um 09:33 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des…
666 IN 267/25 e: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Twinsity GmbH, Bürgermeister-Brunner-Straße 15, 34117 Kassel (AG Kassel, HRB 18117), vertr. d.: 1. Fabien Marcel Chalas, (Geschäftsführer), 2. Uwe Chalas, (Geschäftsführer), ist am 22.08.2025 um 09:33 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Schuldners angeordnet worden. Verfügungen des Schuldners sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. jur. Michael Lojowsky, c/o Brinkmann & Partner, Software Center 5b, 35037 Marburg, Tel.: 06421/94813-50, Fax: 06421/94813-60, E-Mail: marburg@brinkmann-partner.de, Internet: www.brinkmann-partner.de bestellt worden. Der Beschluss enthält eine Rechtsmittelbelehrung.
Amtsgericht Kassel
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 267/25 e: Über das Vermögen der Twinsity GmbH, Bürgermeister-Brunner-Straße 15, 34117 Kassel (AG Kassel, HRB 18117), vertr. d.: 1. Fabien Marcel Chalas, GF. d. Twinsity GmbH, Goethestraße 73, 34119 Kassel, (Geschäftsführer), 2. Uwe Chalas, GF. d. Twinsity GmbH, An der Tränke 4, 34479 Breuna, (Geschäftsführer), i…
666 IN 267/25 e: Über das Vermögen der Twinsity GmbH, Bürgermeister-Brunner-Straße 15, 34117 Kassel (AG Kassel, HRB 18117), vertr. d.: 1. Fabien Marcel Chalas, GF. d. Twinsity GmbH, Goethestraße 73, 34119 Kassel, (Geschäftsführer), 2. Uwe Chalas, GF. d. Twinsity GmbH, An der Tränke 4, 34479 Breuna, (Geschäftsführer), ist am 01.10.2025 um 10:01 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
vorläufige Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. jur. Michael Lojowsky, c/o Brinkmann & Partner, Software Center 5b, 35037 Marburg, Tel.: 06421/94813-50, Fax: 06421/94813-60, E-Mail: marburg@brinkmann-partner.de, Internet: www.brinkmann-partner.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem vorläufigen Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 18.11.2025 anzumelden;
b) dem vorläufigen Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 30.12.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
> Anträge über:
* die Person des vorläufigen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (18.11.2025) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (30.12.2025), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
> Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere Übermittlungswege
(§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
> Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kassel, 01.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 267/25 e: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Twinsity GmbH, Bürgermeister-Brunner-Straße 15, 34117 Kassel (AG Kassel, HRB 18117), vertr. d.: 1. Fabien Marcel Chalas, GF. d. Twinsity GmbH, Goethestraße 73, 34119 Kassel, (Geschäftsführer), 2. Uwe Chalas, GF. d. Twinsity GmbH, An der Tränke 4, 34479 Br…
666 IN 267/25 e: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Twinsity GmbH, Bürgermeister-Brunner-Straße 15, 34117 Kassel (AG Kassel, HRB 18117), vertr. d.: 1. Fabien Marcel Chalas, GF. d. Twinsity GmbH, Goethestraße 73, 34119 Kassel, (Geschäftsführer), 2. Uwe Chalas, GF. d. Twinsity GmbH, An der Tränke 4, 34479 Breuna, (Geschäftsführer), ist für die Durchführung einer besonderen Gläubigerversammlung das mündliche Verfahren angeordnet worden. Das restliche Verfahren wird weiterhin im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Es ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt auf
Montag, 05.01.2026, 11:00 Uhr, Saal 234, Amtsgericht Kassel, Friedrichsstraße 32 - 34, 34117 Kassel.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des vorläufigen Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- den Abschluss des Kauf- und Übertragungsvertrags vom 07.10.2025 auf den Stichtag 01.10.2025 auf die Twinsity Technologies GmbH i.Gr.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Amtsgericht Kassel, 25.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 267/25 e: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Twinsity GmbH, Bürgermeister-Brunner-Straße 15, 34117 Kassel (AG Kassel, HRB 18117), vertr. d.: 1. Fabien Marcel Chalas, GF. d. Twinsity GmbH, Goethestraße 73, 34119 Kassel, (Geschäftsführer), 2. Uwe Chalas, GF. d. Twinsity GmbH, An der Tränke 4, 34479 Br…
666 IN 267/25 e: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Twinsity GmbH, Bürgermeister-Brunner-Straße 15, 34117 Kassel (AG Kassel, HRB 18117), vertr. d.: 1. Fabien Marcel Chalas, GF. d. Twinsity GmbH, Goethestraße 73, 34119 Kassel, (Geschäftsführer), 2. Uwe Chalas, GF. d. Twinsity GmbH, An der Tränke 4, 34479 Breuna, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen Rechtsanwalt Dr. jur. Michael Lojowsky festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Kassel eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 95,67 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 13.08.2026 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 69.494,76 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Es werden Gesamtzuschläge in Höhe von 95, 67 % der Regelvergütung des Insolvenzverwalters geltendgemacht.
Die geltend gemachten Zuschlagsfaktoren sind hier zutreffend und der Höhe nach angemessen.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Kassel, 14.08.2026
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