Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Jugendzentrum/Schullandheim Gleichberge e.V.
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
e.V.
Bundesland
Thüringen
Handelsregister
Amtsgericht Hildburghausen VR 320596
EUID
DEY1302.VR320596
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Meiningen - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
IN 333/13
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Manuela Litsche
Adresse
Hirschlachufer 11, 99084 Erfurt
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung vorläufiger Verwalter
26.03.2026
Festsetzung Vergütung Verwalter
26.03.2026
Zustimmung Schlussverteilung
11.05.2026
Frist Einwendungen Schlussverzeichnis
26.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Jugendzentrum/Schullandheim Gleichberge e.V. ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Hildburghausen, zuständig für das Verfahren ist das Amtsgericht Meiningen. Im Verlauf des Verfahrens wurden die Vergütung und Auslagen sowohl der vorläufigen Insolvenzverwalterin als auch der endgültigen Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Manuela Litsche, durch Beschlüsse vom 26.03.2026 festgesetzt. Die Berechnungsgrundlagen beliefen sich auf Vermögenswerte in Höhe von 27.507,05 EUR bzw. 154.516,57 EUR. Mit Beschluss vom 11.05.2026 hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt. Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Gerichts niedergelegt. Gläubigern steht bis zum 26.06.2026 die Möglichkeit offen, Stellungnahmen zur Schlussrechnung und Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis einzureichen. Nach dem heutigen Tage eingehende Forderungsanmeldungen finden keine Aufnahme mehr in das Schlussverzeichnis.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 333/13
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Jugendzentrum/Schullandheim Gleichberge e.V., Am großen Gleichberg 1, 98630 Römhild, vertreten durch den Vorstand Andrea Hartung, geb. Kuhn
Registergericht: Amtsgericht Hildburghausen Register-Nr.: VR 320596
- Schuldner -
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|findet mit Zustimmung des Gerichts d…
IN 333/13
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Jugendzentrum/Schullandheim Gleichberge e.V., Am großen Gleichberg 1, 98630 Römhild, vertreten durch den Vorstand Andrea Hartung, geb. Kuhn
Registergericht: Amtsgericht Hildburghausen Register-Nr.: VR 320596
- Schuldner -
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|findet mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Verfügbar sind 84.600,37 Euro Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind Forderungen in Höhe von 220.738,43 Euro.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Meiningen - Insolvenzgericht - 30.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 333/13
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Jugendzentrum/Schullandheim Gleichberge e.V., Am großen Gleichberg 1, 98630 Römhild, vertreten durch den Vorstand Andrea Hartung, geb. Kuhn
Registergericht: Amtsgericht Hildburghausen Register-Nr.: VR 320596
- Schuldner -
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Die weitere Vergütung und die zu erst…
IN 333/13
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Jugendzentrum/Schullandheim Gleichberge e.V., Am großen Gleichberg 1, 98630 Römhild, vertreten durch den Vorstand Andrea Hartung, geb. Kuhn
Registergericht: Amtsgericht Hildburghausen Register-Nr.: VR 320596
- Schuldner -
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Die weitere Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Manuela Litsche, Hirschlachufer 11, 99084 Erfurt, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Gesamtbetrag
in Abzug zu bringender Vorschuss
Endbetrag
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag der Insolvenzverwalterin vom 21.01.2026.Die ursprüngliche Festsetzung der Vergütung erfolgte mit Beschluss vom 12.01.2025.Gem. § 11 Abs. 2 InsVV kann die Vergütung bei einer Wertdifferenz der Berechnungsgrundlage von 20 % abgeändert werden.
Bei der jetzigen Festsetzung der Vergütung war von dem der unterliegenden Vermögenswert in Höhe von nunmehr 27.507,05 EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Der vorläufigen Insolvenzverwalterin war eine Zuschlag 30 % in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen. Auf die Begründung im ursprünglichen Antrag vom 20.10.2024 wird verwiesen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zulässig. Diese ist binnen einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Meiningen, Insolvenzgericht, Lindenallee 15, 98617 Meiningen, schriftlich, in zulässiger elektronischer Form oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen.
Soweit die Entscheidung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de öffentlich bekannt gemacht wurde, beginnt die Notfrist spätestens zwei Tage nach Bekanntmachung. Erfolgte die Zustellung früher, ist dieser Zeitpunkt maßgebend.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Meiningen - Insolvenzgericht - 26.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 333/13
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Jugendzentrum/Schullandheim Gleichberge e.V., Am großen Gleichberg 1, 98630 Römhild, vertreten durch den Vorstand Andrea Hartung, geb. Kuhn
Registergericht: Amtsgericht Hildburghausen Register-Nr.: VR 320596
- Schuldner -
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Die Vergütung und die zu erstattenden…
IN 333/13
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Jugendzentrum/Schullandheim Gleichberge e.V., Am großen Gleichberg 1, 98630 Römhild, vertreten durch den Vorstand Andrea Hartung, geb. Kuhn
Registergericht: Amtsgericht Hildburghausen Register-Nr.: VR 320596
- Schuldner -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Manuela Litsche, Hirschlachufer 11, 99084 Erfurt, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag der Insolvenzverwalterin vom 21.01.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 154.516,57 EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die der Insolvenzverwalterin entstandenen Kosten für Zustellauslagen in Höhe von BETRAG EUR waren festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zulässig. Diese ist binnen einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Meiningen, Insolvenzgericht, Lindenallee 15, 98617 Meiningen, schriftlich, in zulässiger elektronischer Form oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen.
Soweit die Entscheidung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de öffentlich bekannt gemacht wurde, beginnt die Notfrist spätestens zwei Tage nach Bekanntmachung. Erfolgte die Zustellung früher, ist dieser Zeitpunkt maßgebend.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Meiningen - Insolvenzgericht - 26.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 333/13
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Jugendzentrum/Schullandheim Gleichberge e.V., Am großen Gleichberg 1, 98630 Römhild, vertreten durch den Vorstand Andrea Hartung, geb. Kuhn
Registergericht: Amtsgericht Hildburghausen Register-Nr.: VR 320596
- Schuldner -
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Beschluss:
1. Einer eventuellen Schlu…
IN 333/13
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Jugendzentrum/Schullandheim Gleichberge e.V., Am großen Gleichberg 1, 98630 Römhild, vertreten durch den Vorstand Andrea Hartung, geb. Kuhn
Registergericht: Amtsgericht Hildburghausen Register-Nr.: VR 320596
- Schuldner -
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Beschluss:
1. Einer eventuellen Schlussverteilung wird gem. § 196 Abs. 2 InsO zugestimmt.
2. Nach dem heutigen Tage eingehende Forderungsanmeldungen finden keine Aufnahme mehr in das Schlussverzeichnis.
Gem. §§ 5 Abs. 2, 197 InsO wird für den Schlusstermin und das weitere Verfahren das schriftliche Verfahren beibehalten.
3. Die Insolvenzgläubiger können bis zum 26.06.2026
- Stellungnahmen zur Schlussrechnung
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
schriftlich beim Amtsgericht Meiningen, Insolvenzgericht, einreichen.
Schlussbericht, Schlussrechnung und Schlussverzeichnis sowie der Vergütungsbeschluss sind auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung zu Ziffer 1 des Beschlusses:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der Erinnerung zulässig. Diese ist binnen einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Meiningen, Lindenallee 15, 98617 Meiningen, schriftlich, in zulässiger elektronischer Form oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen.
Soweit die Entscheidung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de öffentlich bekannt gemacht wurde, beginnt die Notfrist spätestens zwei Tage nach Bekanntmachung. Erfolgte die Zustellung früher, ist dieser Zeitpunkt maßgebend.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Meiningen - Insolvenzgericht - 11.05.2026
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