Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
JULIE-Invest GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Einsteinstr. 4, 01069 Dresden
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 35353
EUID
DEU1104.HRB35353
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
559 IN 245/18
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Ricarda Müller
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung
16.07.2024
Widerspruchsfrist Forderungsprüfung
10.09.2024
Frist Stellungnahmen Schlussrechnung
10.02.2026
Gegenstand des Unternehmens
An- und Verkauf sowie Bebauung von Immobilien sowie damit im Zusammenhang stehende Erbringung und Vermittlung von Dienstleistungen; Unternehmensberatung, mit Ausnahme der Rechts- und Steuerberatung und Begleitung der Beantragung von Fördermitteln.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der JULIE-Invest GmbH ist eröffnet. Die Vergütung der Insolvenzverwalterin Ricarda Müller ist am 16.07.2024 festgesetzt worden. Im weiteren Verfahren wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei Gläubigern bis zum 10.09.2024 Gelegenheit zum Widerspruch gegeben wurde. Das weitere Verfahren einschließlich der abschließenden Gläubigerversammlung vor Einstellung nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Insolvenzgläubiger haben ihre Stellungnahmen zur Schlussrechnung, zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen und Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis bis zum 10.02.2026 einzureichen. Der Insolvenzverwalter erklärt, dass Forderungen von 496.504,39 EUR zu berücksichtigen sind, jedoch keine Masse zur Verteilung steht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 559 IN 245/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der JULIE-Invest GmbH, Einsteinstraße 4, 01069 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 35353
vertreten durch die Geschäftsführerin Ricarda Müller
- wurde die Vergütung der Insolvenzverwalterin am 16.07.2024 festges…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 559 IN 245/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der JULIE-Invest GmbH, Einsteinstraße 4, 01069 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 35353
vertreten durch die Geschäftsführerin Ricarda Müller
- wurde die Vergütung der Insolvenzverwalterin am 16.07.2024 festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 559 IN 245/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der JULIE-Invest GmbH, Einsteinstraße 4, 01069 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 35353
vertreten durch die Geschäftsführerin Ricarda Müller
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insol…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 559 IN 245/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der JULIE-Invest GmbH, Einsteinstraße 4, 01069 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 35353
vertreten durch die Geschäftsführerin Ricarda Müller
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Insolvenzverwalterin, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 10.09.2024 den Forderungen beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 551 IN 245/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der JULIE-Invest GmbH, Einsteinstraße 4, 01069 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 35353
vertreten durch die Geschäftsführerin Ricarda Müller
- wird die abschließende Gläubigerversammlung vor Einstellung nach A…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 551 IN 245/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der JULIE-Invest GmbH, Einsteinstraße 4, 01069 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 35353
vertreten durch die Geschäftsführerin Ricarda Müller
- wird die abschließende Gläubigerversammlung vor Einstellung nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt.
|Stellungnahmen zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
|Stellungnahmen zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen der Insolvenzmasse,
|Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
haben die Insolvenzgläubiger schriftlich bis zum 10.02.2026 beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzureichen.
Das Verteilungsverzeichnis sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Der Insolvenzverwalter erklärt: "Bei Verteilung gemäß Schlussverzeichnis zu berücksichtigen sind Forderungen von 496.504,39 EUR. Zur Verteilung steht keine Masse zur Verfügung."
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