Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
- Konzeption, Erstellung und Betreuung von Bauvorhaben aller Art; - Kauf und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten; - Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume sowie Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge; - Vermittlung des Abschlusses von Darlehensverträgen, mit Ausnahme von Verträgen im Sinne des § 34i Absatz 1 Satz 1 GewO, sowie Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge; - Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung (Bauträgertätigkeit); - wirtschaftliche Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung (Baubetreuertätigkeit); - Übernahme von Treuhandgeschäften im Immobilienbereich, soweit solche keinem Genehmigungs- oder Erlaubnisvorbehalt unterliegen; - Projektaufbereitung und Bebauung von Grundstücken durch Subunternehmer; - Konzeption und Vertrieb von Immobilienprojekten und Vornahme aller damit im Zusammenhang stehenden Rechtsgeschäfte, soweit solche keinem Genehmigungs- oder Erlaubnisvorbehalt unterliegen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der JULITOS GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Coburg. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 26.11.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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