Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Jung, Gerhard Bernd
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Bayern
Adresse
Hochfeldstraße 62, 86159 Augsburg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Augsburg HRA 18421
EUID
DED2102V.HRA18421
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Augsburg -Insolvenzgericht-
Aktenzeichen
8 IN 246/22
Phase
Restschuldbefreiung erteilt
Termine & Fristen
Eröffnung
24.06.2022
Frist für Versagungsanträge
25.08.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen von Gerhard Bernd Jung (Inhaber der VHD Vermittlung, Handel, Dienstleistungen e.K.) ist die Eröffnung am 24.06.2022 erfolgt. Der Insolvenzverwalter hat bereits am 19.05.2025 erklärt, dass Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (Hausmeister- und Handwerksdienstleistungen) nicht zur Masse gehört. Im weiteren Verlauf wurde die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 Abs. 1 InsO durch den Insolvenzverwalter am 20.08.2025 angezeigt. Die Restschuldbefreiung ist am 01.09.2025 erteilt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 246/22
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gerhard Bernd Jung, geb. 06.06.1946,
Hochfeldstraße 62, 86159 Augsburg, hat der Insolvenzverwalter mit Schreiben vom
19.05.2025 gegenüber dem Schuldner gem. § 35 Abs. 2 InsO erklärt, dass Vermögen,
welches der Schuldner aus der von ihm ausgeübten selbstständigen T…
8 IN 246/22
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gerhard Bernd Jung, geb. 06.06.1946,
Hochfeldstraße 62, 86159 Augsburg, hat der Insolvenzverwalter mit Schreiben vom
19.05.2025 gegenüber dem Schuldner gem. § 35 Abs. 2 InsO erklärt, dass Vermögen,
welches der Schuldner aus der von ihm ausgeübten selbstständigen Tätigkeit - (Hausmeister- und Handwerks-) Dienstleistungen - erzielt, nicht zur Insolvenzmasse gehört
und Ansprüche aus dieser Tätigkeit nicht im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können
Amtsgericht Augsburg -Insolvenzgericht- 11.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 246/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Jung Gerhard Bernd, geboren am 06.06.1946, Hochfeldstraße 62, 86159 Augsburg
Inhaber der VHD Vermittlung, Handel, Dienstleistungen e.K., Inhaber Gerhard Jung, Augsburg, Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRA 18421
- Schuldner -
Verfahrensbevo…
8 IN 246/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Jung Gerhard Bernd, geboren am 06.06.1946, Hochfeldstraße 62, 86159 Augsburg
Inhaber der VHD Vermittlung, Handel, Dienstleistungen e.K., Inhaber Gerhard Jung, Augsburg, Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRA 18421
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Boukai Andreas M., Kreuzschnabelweg 18, 86156 Augsburg, Gz.: 6/22/8/AB
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Beschluss:
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1. Nach Beendigung der Abtretungsfrist ist gem. § 300 Abs. 1 InsO über die Erteilung der Restschuldbefreiung zu entscheiden.
2. Den Insolvenzgläubigern wird hiermit im schriftlichen Verfahren (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO) Gelegenheit gegeben, bis zum 25.08.2025 Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gem. § 290 InsO zu stellen.
Innerhalb dieser Frist sind die Tatsachen und Beweismittel vorzutragen bzw. vorzulegen, auf die der Antrag gestützt wird.
Nach Ablauf der gesetzten Frist wird das Gericht - ggf. nach Anhörung des Schuldners zu den vorgebrachten Versagungsgründen - über die Erteilung der Restschuldbefreiung entscheiden.
Die Insolvenzgläubiger und der Insolvenzverwalter werden hierzu gehört.
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Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 28.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 246/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Jung Gerhard Bernd, geboren am 06.06.1946, Hochfeldstraße 62, 86159 Augsburg
Inhaber der VHD Vermittlung, Handel, Dienstleistungen e.K., Inhaber Gerhard Jung, Augsburg, Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRA 18421
- Schuldner -
Verfahrensbevo…
8 IN 246/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Jung Gerhard Bernd, geboren am 06.06.1946, Hochfeldstraße 62, 86159 Augsburg
Inhaber der VHD Vermittlung, Handel, Dienstleistungen e.K., Inhaber Gerhard Jung, Augsburg, Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRA 18421
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Boukai Andreas M., Kreuzschnabelweg 18, 86156 Augsburg, Gz.: 6/22/8/AB
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hat der Insolvenzverwalter am 20.08.2025 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 21.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 246/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Jung Gerhard Bernd, geboren am 06.06.1946, Hochfeldstraße 62, 86159 Augsburg
Inhaber der VHD Vermittlung, Handel, Dienstleistungen e.K., Inhaber Gerhard Jung, Augsburg, Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRA 18421
- Schuldner -
Verfahrensbevo…
8 IN 246/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Jung Gerhard Bernd, geboren am 06.06.1946, Hochfeldstraße 62, 86159 Augsburg
Inhaber der VHD Vermittlung, Handel, Dienstleistungen e.K., Inhaber Gerhard Jung, Augsburg, Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRA 18421
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Boukai Andreas M., Kreuzschnabelweg 18, 86156 Augsburg, Gz.: 6/22/8/AB
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Beschluss:
1. Dem Schuldner wird Restschuldbefreiung erteilt.
2. Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger, die zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 24.06.2022 eine Forderung gegen den Schuldner hatten; dies gilt auch für Gläubiger, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben.
Die Rechte der Insolvenzgläubiger gegen Mitschuldner und Bürgen des Schuldners sowie die Rechte dieser Gläubiger aus einer zu ihrer Sicherung eingetragenen Vormerkung oder aus einem Recht, das im Insolvenzverfahren zur abgesonderten Befriedigung berechtigt, werden durch die Restschuldbefreiung nicht berührt. Der Schuldner wird jedoch gegenüber dem Mitschuldner, dem Bürgen oder anderen Rückgriffsberechtigten in gleicher Weise befreit wie gegenüber den Insolvenzgläubigern.
Wird ein Gläubiger befriedigt, obwohl er aufgrund der Restschuldbefreiung keine Befriedigung zu beanspruchen hat, so begründet dies keine Pflicht zur Rückgewähr des Erlangten.
Von der Erteilung der Restschuldbefreiung werden nicht berührt:
1. Verbindlichkeiten des Schuldners aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung, einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat nach §§ 370 (Steuerhinterziehung), 373 (gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel) oder 374 (Steuerhehlerei) der Abgabenordnung, sofern der Gläubiger die entsprechende Forderung unter Angabe dieses Rechtsgrundes nach § 174 Abs. 2 InsO angemeldet hatte
2. Geldstrafen, Geldbußen, Ordnungsgelder und Zwangsgelder sowie solche Nebenfolgen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit, die zu einer Geldzahlung verpflichten
3. Verbindlichkeiten aus zinslosen Darlehen, die dem Schuldner zur Begleichung der Kosten des Insolvenzverfahrens gewährt wurden.
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 01.09.2025
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