Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Juwel Ladenbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Rudolf-Diesel-Straße 6, 27374 Visselhövede
Handelsregister
Amtsgericht Walsrode HRB 201324
EUID
DEP2716.HRB201324
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Walsrode
Aktenzeichen
11 IN 78/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
02.01.2025 , 12:00 Uhr
Eröffnung
01.03.2025 , 18:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
24.04.2025
Berichtstermin
22.05.2025 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
21.01.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Planung, die Produktion und der Vertrieb von Tier- und Pflanzenverkaufsanlagen sowie von Ladeneinrichtungen für den Tier- und Pflanzenverkauf, insbesondere für den Zoofachhandel, sowie alle hiermit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Juwel Ladenbau GmbH ist am 01.03.2025 um 18:00 Uhr durch das Amtsgericht Walsrode eröffnet worden. Rechtsanwalt Sebastian Ludolfs ist als Insolvenzverwalter bestellt worden. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 24.04.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin für die Gläubigerversammlung ist am 22.05.2025 um 10:00 Uhr im Amtsgericht Walsrode angesetzt worden. Später hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht (Masseunzulänglichkeit). Das Gericht hat daraufhin gemäß § 177 Abs. 1 S. 2 InsO die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Stichtag für diese Prüfung ist auf den 21.01.2026 bestimmt worden.
Am 02.01.2025 ist im Antragsverfahren über das Vermögen der Juwel Ladenbau GmbH die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Sebastian Ludolfs zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 01.03.2025 um 18:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der Gläubigeranmeldetermin endet am 24.04.202…
Am 02.01.2025 ist im Antragsverfahren über das Vermögen der Juwel Ladenbau GmbH die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Sebastian Ludolfs zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 01.03.2025 um 18:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der Gläubigeranmeldetermin endet am 24.04.2025. Ein Berichts- und Prüfungstermin ist für den 22.05.2025 angesetzt. Später wird gemäß § 177 Abs. 1 S. 2 InsO die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei der Stichtag auf den 21.01.2026 bestimmt wurde. Der Insolvenzverwalter hat gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 78/24 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Juwel Ladenbau GmbH, Rudolf-Diesel-Straße 6, 27374 Visselhövede (AG Walsrode, HRB 201324), vertr. d.: Carsten Brandt, Am Scharfen Berge 17, 29664 Walsrode, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur E…
11 IN 78/24 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Juwel Ladenbau GmbH, Rudolf-Diesel-Straße 6, 27374 Visselhövede (AG Walsrode, HRB 201324), vertr. d.: Carsten Brandt, Am Scharfen Berge 17, 29664 Walsrode, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Walsrode, 17.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 78/24 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Juwel Ladenbau GmbH, Rudolf-Diesel-Straße 6, 27374 Visselhövede (AG Walsrode, HRB 201324), vertr. d.: Carsten Brandt, Am Scharfen Berge 17, 29664 Walsrode, (Geschäftsführer), wird gemäß § 177 Abs. 1 S. 2 InsO zur Prüfung nachträglich angemeldeter und noch ni…
11 IN 78/24 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Juwel Ladenbau GmbH, Rudolf-Diesel-Straße 6, 27374 Visselhövede (AG Walsrode, HRB 201324), vertr. d.: Carsten Brandt, Am Scharfen Berge 17, 29664 Walsrode, (Geschäftsführer), wird gemäß § 177 Abs. 1 S. 2 InsO zur Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen bzw. Forderungsattribute gem. § 302 Nr. 1 InsO die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 21.01.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen eine zu prüfende Forderung schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Der vollständige Beschluss, die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sowie eventuell eingehende Widersprüche sind in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Walsrode, 12.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 78/24 : Über das Vermögen der Juwel Ladenbau GmbH, Rudolf-Diesel-Straße 6, 27374 Visselhövede (AG Walsrode, HRB 201324), vertr. d.: Carsten Brandt, Am Scharfen Berge 17, 29664 Walsrode, (Geschäftsführer), ist am 01.03.2025 um 18:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt S…
11 IN 78/24 : Über das Vermögen der Juwel Ladenbau GmbH, Rudolf-Diesel-Straße 6, 27374 Visselhövede (AG Walsrode, HRB 201324), vertr. d.: Carsten Brandt, Am Scharfen Berge 17, 29664 Walsrode, (Geschäftsführer), ist am 01.03.2025 um 18:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Sebastian Ludolfs, Lange Straße 18, 29664 Walsrode, Tel.: 05161 48100-0, Fax: 05161 48100-27, E-Mail: info@ludolfs-insolvenz.de, Internet: www.ludolfs-insolvenz.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 24.04.2025 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, ob und ggf. welche Sicherungsrechte für die angemeldeten Forderungen an beweglichen Sachen oder Rechten bestehen und in Anspruch genommen werden. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Donnerstag, 22.05.2025, 10:00 Uhr, Saal 141, Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO);
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO);
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO);
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO);
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan;
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO);
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert;
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO);
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO);
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO);
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu einem schriftlichen Termin keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, können gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Walsrode, 05.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 78/24 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Juwel Ladenbau GmbH, Rudolf-Diesel-Straße 6, 27374 Visselhövede (AG Walsrode, HRB 201324), vertr. d.: Carsten Brandt, Am Scharfen Berge 17, 29664 Walsrode, (Geschäftsführer), ist am 02.01.2025 um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der A…
11 IN 78/24 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Juwel Ladenbau GmbH, Rudolf-Diesel-Straße 6, 27374 Visselhövede (AG Walsrode, HRB 201324), vertr. d.: Carsten Brandt, Am Scharfen Berge 17, 29664 Walsrode, (Geschäftsführer), ist am 02.01.2025 um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Sebastian Ludolfs, Lange Straße 18, 29664 Walsrode, Tel.: 05161 48100-0, Fax: 05161 48100-27, E-Mail: info@ludolfs-insolvenz.de, Internet: www.ludolfs-insolvenz.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Walsrode, 02.01.2025
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