Berichts- und PrüfungsterminNiedersachsenHRB 120261
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Insolvenzprofil
Sucholinski GmbH Containerdienst
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Nikolaus-Kopernikus-Straße 14, 27283 Verden (Aller)
Handelsregister
Amtsgericht Walsrode HRB 120261
EUID
DEP2716.HRB120261
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Verden (Aller)
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Prüfungstermin
13.11.2025
Gegenstand des Unternehmens
der Betrieb eines Containerdienstes und eines Fuhrunternehmens
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren der Sucholinski GmbH Containerdienst, Mühlenberg 2, 27283 Verden (Aller), wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen sowie geänderter Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO). Der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin ist auf den 13.11.2025 festgelegt. Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen müssen bis zu diesem Datum schriftlich beim Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 48/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sucholinski GmbH Containerdienst, Mühlenberg 2, 27283 Verden (Aller) (AG Walsrode, HRB 120261), vertr. d.: Amelie Sucholinski, Dettingenstr. 15, 27283 Verden (Aller), (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemel…
11 IN 48/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sucholinski GmbH Containerdienst, Mühlenberg 2, 27283 Verden (Aller) (AG Walsrode, HRB 120261), vertr. d.: Amelie Sucholinski, Dettingenstr. 15, 27283 Verden (Aller), (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 13.11.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 02.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 48/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sucholinski GmbH Containerdienst, Mühlenberg 2, 27283 Verden (Aller) (AG Walsrode, HRB 120261), vertr. d.: Amelie Sucholinski, Dettingenstr. 15, 27283 Verden (Aller), (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr…
11 IN 48/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sucholinski GmbH Containerdienst, Mühlenberg 2, 27283 Verden (Aller) (AG Walsrode, HRB 120261), vertr. d.: Amelie Sucholinski, Dettingenstr. 15, 27283 Verden (Aller), (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Hans-Joachim Berner festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Verden (Aller) eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 20 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
abzüglich Vorschuss
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 16.12.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 253.791,62 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
1. Zusätzlich macht der Insolvenzverwalter in seinem Antrag einen Zuschlag zu seiner Regelvergütung in Höhe von 30 %, sowie einen Abschlag in Höhe von 10 % geltend.
Den begehrten Zuschlag begründet der Insolvenzverwalter vorliegend mit den Schwierigkeiten, die sich im Zusammenhang mit der Einziehung von Klein- und Kleinstforderungen und des langwierigen und aufwendig gestalteten Forderungseinzugs ergeben haben.
Grundsätzlich kann der Insolvenzverwalter zu seiner Regelvergütung Zuschläge geltend machen, wenn er sich mit einzelnen Tätigkeitsbereichen über das Normalmaß hinaus befasst hat oder in einzelnen Bereichen mit erheblichen Schwierigkeiten konfrontiert gewesen ist.
Die erhebliche Befassung des Insolvenzverwalters im Bereich des Forderungseinzugs wurde durch den Insolvenzverwalter in seinem Antrag ausführlich und nachvollziehbar dargelegt. Der begehrte Zuschlag wird daher als am oben Rand angemessen angesehen.
Des Weiteren nimmt der Insolvenzverwalter einen Abschlag in Höhe von 10 % vor, da er vorliegend in diesem Verfahren auch als vorläufiger Verwalter eingesetzt gewesen ist. Grundsätzlich ist in einem solchen Fall die Vornahme eines solchen Abschlags zu prüfen. Vorliegend wird der vorgenommene Abschlag als angemessen angesehen.
Insgesamt werden für die Tätigkeit des Insolvenzverwalters in diesem Verfahren Zuschläge von 20 % anerkannt. Die Festsetzung der Vergütung soll sich jedoch nicht auf die Addition der einzelnen Zuschläge beschränken. Es ist vielmehr eine Gesamtbetrachtung vorzunehmen. Entsprechend dem Umfang des Verfahrens erscheinen Gesamtzuschläge von 20 % als angemessen.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 1.081,50 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 309 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 14.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 48/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sucholinski GmbH Containerdienst, Mühlenberg 2, 27283 Verden (Aller) (AG Walsrode, HRB 120261), vertr. d.: Amelie Sucholinski, Dettingenstr. 15, 27283 Verden (Aller), (Geschäftsführerin), soll mit gerichtlicher Genehmigung die Schlussverteilung stattfinden. D…
11 IN 48/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sucholinski GmbH Containerdienst, Mühlenberg 2, 27283 Verden (Aller) (AG Walsrode, HRB 120261), vertr. d.: Amelie Sucholinski, Dettingenstr. 15, 27283 Verden (Aller), (Geschäftsführerin), soll mit gerichtlicher Genehmigung die Schlussverteilung stattfinden. Der verfügbare Massebestand beträgt 125.061,05 € abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Sodann sind Insolvenzforderungen in Höhe von 199.748,69 € zu berücksichtigen. Das Schlussverzeichnis liegt für die Beteiligten aus auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Verden, Az.: 11 IN 48/21.
Amtsgericht Verden (Aller), 21.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 48/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sucholinski GmbH Containerdienst, Mühlenberg 2, 27283 Verden (Aller) (AG Walsrode, HRB 120261), vertr. d.: Amelie Sucholinski, Dettingenstr. 15, 27283 Verden (Aller), (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§…
11 IN 48/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sucholinski GmbH Containerdienst, Mühlenberg 2, 27283 Verden (Aller) (AG Walsrode, HRB 120261), vertr. d.: Amelie Sucholinski, Dettingenstr. 15, 27283 Verden (Aller), (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 08.09.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 14.07.2026
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