Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
K & R Baugesellschaft mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Cottbus HRB 0579
EUID
DEG1103.HRB0579
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 24/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
22.01.2025 , 10:15 Uhr
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
03.03.2025 , 09:36 Uhr
Eröffnung
01.04.2025 , 09:10 Uhr
Forderungsanmeldefrist
24.04.2025
Berichtstermin
28.04.2025 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
27.05.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Verfahren über das Vermögen der K & R Baugesellschaft mbH wurde am 03.03.2025 die Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Oliver Sietz sowie die Anordnung eines Zustimmungsvorbehalts beschlossen. Das Insolvenzverfahren ist am 01.04.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Forderungen der Gläubiger sind bis zum 24.04.2025 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Termin zur ersten Gläubigerversammlung findet am 28. April 2025 um 10:00 Uhr im Amtsgericht Cottbus statt. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 06.05.2025 auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht niedergelegt. Der Prüfungsstichtag ist der 27. Mai 2025.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der K & R Baugesellschaft mbH wurde am 01.04.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zuvor war Rechtsanwalt Oliver Sietz bereits am 22.01.2025 sowie erneut am 03.03.2025 zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden, wobei ein Zustimmungsvorbehalt angeord…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der K & R Baugesellschaft mbH wurde am 01.04.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zuvor war Rechtsanwalt Oliver Sietz bereits am 22.01.2025 sowie erneut am 03.03.2025 zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden, wobei ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet wurde. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 24.04.2025 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Berichtstermin und die erste Gläubigerversammlung finden am 28. April 2025 um 10:00 Uhr im Amtsgericht Cottbus statt. Dort wird unter anderem über die Person des endgültigen Insolvenzverwalters, den Gläubigerausschuss und die Verwertung der Masse beschlossen. Der Prüfungstermin ist für den 27. Mai 2025 angesetzt, bis zu dem Widersprüche gegen Forderungen eingelegt werden müssen. Die Anmeldungsunterlagen werden ab dem 06.05.2025 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Verfahren zur Prüfung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der K & R Baugesellschaft mbH, (Registergericht Amtsgericht Cottbus HRB 579 CB), vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus-Dieter Grocholeske, Chausseestraße 5, 15910 Bersteland OT Freiwalde ist heute am 03.03.2025, um 09:36 Uhr …
In dem Verfahren zur Prüfung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der K & R Baugesellschaft mbH, (Registergericht Amtsgericht Cottbus HRB 579 CB), vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus-Dieter Grocholeske, Chausseestraße 5, 15910 Bersteland OT Freiwalde ist heute am 03.03.2025, um 09:36 Uhr Herr Rechtsanwalt Oliver Sietz, Rankestraße 33, 10789 Berlin zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden und ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet worden (§§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 22 InsO
Amtsgericht Cottbus, den 03.03.2025; Az.: 63 IN 24/25
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der K & R Baugesellschaft mbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 579 CB), Geschäftszweig: Übernahme und Ausführung von Bauarbeiten und Sanierungsarbeiten aller Art u.a., vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus-Dieter Grocholeske, Chausseestraße 5, 15910 Berstel…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der K & R Baugesellschaft mbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 579 CB), Geschäftszweig: Übernahme und Ausführung von Bauarbeiten und Sanierungsarbeiten aller Art u.a., vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus-Dieter Grocholeske, Chausseestraße 5, 15910 Bersteland OT Freiwalde, eingetragener Sitz: Bersteland wurde am 01.04.2025, um 09:10 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Oliver Sietz, Rankestraße 33, 10789 Berlin.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 24.04.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen. Der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Er muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg i. S. d. § 130 a ZPO für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130 a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; § 173 ZPO bleibt davon unberührt. Die Forderungen nachrangiger Gläubiger sind nur anzumelden, soweit das Insolvenzgericht besonders zur Anmeldung dieser Forderungen auffordert. Bei der Anmeldung solcher Forderungen ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen. Es wird in Bezug auf den Berichtstermin das mündliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 Satz 2 InsO). Der Termin zur ersten Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird, ist am Montag, den 28. April 2025 um 10:00 Uhr im Gebäude des Amtsgerichts Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, Saal 20.
Der Termin dient zugleich der Beschlussfassung der Gläubiger über die Person des Insolvenzverwalters, den Gläubigerausschuss, die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163 InsO), die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), die Zustimmung zum Abschluss eines Unternehmenskaufvertrages mit einem Unternehmen der BBF-Unternehmensgruppe. Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160 InsO als erteilt.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 06.05.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt.
Prüfungsstichtag (§§ 5 Abs. 2 Satz 1, 176 InsO) ist Dienstag, 27. Mai 2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet oder der Prüfung von nachträglich angemeldeten Forderungen widerspricht, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
Hinweis:
Es ist in allen Häusern des Amtsgerichtes Cottbus sicherheitsbedingt mit Einlasskontrollen und hiermit einhergehenden Zeitverzögerungen zu rechnen. Kalkulieren Sie dies unbedingt bei Ihrer Anreise ein. Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
Amtsgericht Cottbus, den 01.04.2025
Az.: 63 IN 24/25
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Verfahren zur Prüfung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der K & R Baugesellschaft mbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 579 CB), vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus-Dieter Grocholeske, Chausseestraße 5, 15910 Bersteland OT Freiwalde, ist heute, am 22.01.2025, um 10.15 Uh…
In dem Verfahren zur Prüfung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der K & R Baugesellschaft mbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 579 CB), vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus-Dieter Grocholeske, Chausseestraße 5, 15910 Bersteland OT Freiwalde, ist heute, am 22.01.2025, um 10.15 Uhr Herr Rechtsanwalt Oliver Sietz, Rankestraße 33, 10789 Berlin zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden und ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet worden (§§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 22 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, oder bei Verfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, auch beim Landgericht Cottbus, Gerichtsstraße 3-4, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de)
Amtsgericht Cottbus, 63 IN 24/25
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