Schlusstermin Brandenburg HRB 5405

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Insolvenzprofil

TST Tröbitz System Technik GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Erfasst

Insolvenzeröffnung

4 Aktuell

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Cottbus HRB 5405
EUID
DEG1103.HRB5405

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 234/10
Phase
Schlusstermin

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwalt Wienberg

Termine & Fristen

Fristende für Einwendungen
22.04.2025

Zusammenfassung des Verfahrens

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TST Tröbitz System Technik GmbH ist die Regelvergütung sowie die Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Wienberg aufgrund einer insolvenzmasse von 956.493,26 Euro festgesetzt worden. Der Schlusstermin wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Beteiligten können bis zum 22.05.2025 Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung des Verwalters sowie gegen die Anordnung einer Nachtragsverteilung in Bezug auf mögliche Quotenzahlungen aus den Verfahren der AKSON AG (Az.: 63 IN 233/10) und der AKSON Logistik GmbH (Az.: 63 IN 235/10) vorbringen. Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 5.620.524,52 Euro, wobei der zur Verteilung verfügbare Betrag aus der Masse 0,00 Euro beträgt. Das Verfahren wird voraussichtlich nach § 211 InsO eingestellt.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TST Tröbitz System Technik GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HR B 5405 CB), Industriepark 3 - 4, 03253 Tröbitz sind dem Insolvenzverwalter - Rechtsanwalt Wienberg - die Regelvergütung gem. § 2 InsVV, die Auslagen gem. § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragen…

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TST Tröbitz System Technik GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HR B 5405 CB), Industriepark 3 - 4, 03253 Tröbitz wird der Schlussverteilung gemäß § 197 Abs. 1 Satz 1 InsO zugestimmt. Es wird angeordnet: Der Schlusstermin wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt…

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