Der Transport und die Montage von Möbeln und Haushaltsgegenständen nebst aller damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Transport & Logistik
Subbranche
Umzugsdienste
Geschäftstätigkeit
Transport und Montage von Möbeln und Haushaltsgegenständen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der K & S Dienstleistungen GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat einen Vergütungsantrag beim Insolvenzgericht eingereicht. Das Gericht hat beschlossen, der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern vor der Entscheidung über diesen Antrag Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zu geben. Die Frist für diese Stellungnahme beträgt zwei Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung des Beschlusses. Der vollständige Vergütungsantrag liegt auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hannover zur Einsichtnahme aus.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der K & S Dienstleistungen GmbH ist eröffnet. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde den Gläubigern Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zum Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters gegeben. Zudem wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen an…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der K & S Dienstleistungen GmbH ist eröffnet. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde den Gläubigern Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zum Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters gegeben. Zudem wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen angeordnet. Der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin wurde auf den 13.03.2025 bestimmt, bis zu dem Widersprüche gegen diese Forderungen eingereicht werden müssen. Die ergänzte Insolvenztabelle wird eine Woche vor diesem Stichtag zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der K & S Dienstleistungen GmbH ist eröffnet. Im Verlauf des Verfahrens wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen angeordnet, wobei der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin auf den 13.03.2025 festgelegt wurde. Der Insolvenzverwalter Rechts…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der K & S Dienstleistungen GmbH ist eröffnet. Im Verlauf des Verfahrens wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen angeordnet, wobei der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin auf den 13.03.2025 festgelegt wurde. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Prof. Dr. Ralf Sinz hat dem Gericht gemäß § 188 InsO angezeigt, dass die Schlussverteilung erfolgen soll. Dabei betrug der verfügbare Massebestand 233.153,18 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten, während Insolvenzforderungen in Höhe von 377.234,06 EUR zu berücksichtigen waren. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wurden festgesetzt; die Berechnungsmasse belief sich auf 295.482,98 EUR. Das Gericht hat der Zustimmung zur Schlussverteilung mit Beschluss vom 29.09.2026 stattgegeben. Der Schlusstermin ist auf den 12.11.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum können Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis erhoben werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
904 IN 343/20 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der K & S Dienstleistungen GmbH, Warburghof 12, 30627 Hannover (AG Hannover, HRB 217946), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gele…
904 IN 343/20 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der K & S Dienstleistungen GmbH, Warburghof 12, 30627 Hannover (AG Hannover, HRB 217946), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hannover, 15.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
904 IN 343/20 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der K & S Dienstleistungen GmbH, Warburghof 12, 30627 Hannover (AG Hannover, HRB 217946), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prü…
904 IN 343/20 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der K & S Dienstleistungen GmbH, Warburghof 12, 30627 Hannover (AG Hannover, HRB 217946), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 13.03.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 14.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
904 IN 343/20 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der K & S Dienstleistungen GmbH, Warburghof 12, 30627 Hannover (AG Hannover, HRB 217946), vertr. d.: Andreas Mittendorf, Alexanderstraße 3a, 30159 Hannover, (Prozesspfleger), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Gesc…
904 IN 343/20 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der K & S Dienstleistungen GmbH, Warburghof 12, 30627 Hannover (AG Hannover, HRB 217946), vertr. d.: Andreas Mittendorf, Alexanderstraße 3a, 30159 Hannover, (Prozesspfleger), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hannover zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Prof. Dr. Ralf Sinz, Walderseestr. 30, 30177 Hannover, Tel.: 0511 35777777, Fax: 0511 35777735, E-Mail: hannover@curator.ag, Internet: curator.ag hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 233.153,18 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 377.234,06 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Hannover, 29.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
904 IN 343/20 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der K & S Dienstleistungen GmbH, Warburghof 12, 30627 Hannover (AG Hannover, HRB 217946), vertr. d.: Andreas Mittendorf, Alexanderstraße 3a, 30159 Hannover, (Prozesspfleger), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Prof. Dr. R…
904 IN 343/20 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der K & S Dienstleistungen GmbH, Warburghof 12, 30627 Hannover (AG Hannover, HRB 217946), vertr. d.: Andreas Mittendorf, Alexanderstraße 3a, 30159 Hannover, (Prozesspfleger), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Prof. Dr. Ralf Sinz festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 25 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 295.482,98 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
1. Der beantragte Zuschlag für die Unternehmensfortführung ist nach Art und Umfang angemessen und festsetzungsfähig.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 67,20 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 24 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 29.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
904 IN 343/20 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der K & S Dienstleistungen GmbH, Warburghof 12, 30627 Hannover (AG Hannover, HRB 217946), vertr. d.: Andreas Mittendorf, Alexanderstraße 3a, 30159 Hannover, (Prozesspfleger), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO…
904 IN 343/20 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der K & S Dienstleistungen GmbH, Warburghof 12, 30627 Hannover (AG Hannover, HRB 217946), vertr. d.: Andreas Mittendorf, Alexanderstraße 3a, 30159 Hannover, (Prozesspfleger), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 12.11.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 29.09.2026
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