Durchführung von Montagen, Industriemontagen und Estricharbeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kaiser Industriemontagen und Estrich UG (haftungsbeschränkt) ist die Schlussverteilung angeordnet. Der verfügbare Massebestand beträgt 60.566,32 EUR, wobei Insolvenzforderungen in Höhe von 134.648,94 EUR zu berücksichtigen sind. Ein besonderer Prüfungstermin für Forderungen, die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldet wurden, ist auf den 22.05.2026 festgesetzt. Die Zustimmung zur Schlussverteilung ist bereits erteilt worden. Der Schlusstermin findet am 26.006.2026 statt, um die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters zu erörtern und Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis zu erheben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 40/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kaiser Industriemontagen und Estrich UG (haftungsbeschränkt), Ostermoorstraße 55, 26683 Saterland (AG Oldenburg, HRB 213741), vertr. d.: 1. Ella Kaiser, Ostermoorstraße 55, 26683 Saterland, (Geschäftsführerin), 2. Johann Bus, Fännes Siede 4 a, 26683 Saterland,…
9 IN 40/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kaiser Industriemontagen und Estrich UG (haftungsbeschränkt), Ostermoorstraße 55, 26683 Saterland (AG Oldenburg, HRB 213741), vertr. d.: 1. Ella Kaiser, Ostermoorstraße 55, 26683 Saterland, (Geschäftsführerin), 2. Johann Bus, Fännes Siede 4 a, 26683 Saterland, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Cloppenburg, 09.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 40/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kaiser Industriemontagen und Estrich UG (haftungsbeschränkt), Ostermoorstraße 55, 26683 Saterland (AG Oldenburg, HRB 213741), vertr. d.: 1. Ella Kaiser, Ostermoorstraße 55, 26683 Saterland, (Geschäftsführerin), 2. Johann Bus, Fännes Siede 4 a, 26683 Saterland,…
9 IN 40/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kaiser Industriemontagen und Estrich UG (haftungsbeschränkt), Ostermoorstraße 55, 26683 Saterland (AG Oldenburg, HRB 213741), vertr. d.: 1. Ella Kaiser, Ostermoorstraße 55, 26683 Saterland, (Geschäftsführerin), 2. Johann Bus, Fännes Siede 4 a, 26683 Saterland, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Cloppenburg zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Tim Stoll, Wallstraße 11, 26122 Oldenburg (Oldenburg), Tel.: 0441/779 308-10, Fax: 0441/779 308-19, E-Mail: info@stoll-ra.de, Internet: info@legales-stoll.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 60.566,32 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 134.648,94 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Cloppenburg, 21.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 40/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kaiser Industriemontagen und Estrich UG (haftungsbeschränkt), Ostermoorstraße 55, 26683 Saterland (AG Oldenburg, HRB 213741), vertr. d.: 1. Ella Kaiser, Ostermoorstraße 55, 26683 Saterland, (Geschäftsführerin), 2. Johann Bus, Fännes Siede 4 a, 26683 Saterland,…
9 IN 40/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kaiser Industriemontagen und Estrich UG (haftungsbeschränkt), Ostermoorstraße 55, 26683 Saterland (AG Oldenburg, HRB 213741), vertr. d.: 1. Ella Kaiser, Ostermoorstraße 55, 26683 Saterland, (Geschäftsführerin), 2. Johann Bus, Fännes Siede 4 a, 26683 Saterland, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 22.05.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Cloppenburg, 30.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 40/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kaiser Industriemontagen und Estrich UG (haftungsbeschränkt), Ostermoorstraße 55, 26683 Saterland (AG Oldenburg, HRB 213741), vertr. d.: 1. Ella Kaiser, Ostermoorstraße 55, 26683 Saterland, (Geschäftsführerin), 2. Johann Bus, Fännes Siede 4 a, 26683 Saterland,…
9 IN 40/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kaiser Industriemontagen und Estrich UG (haftungsbeschränkt), Ostermoorstraße 55, 26683 Saterland (AG Oldenburg, HRB 213741), vertr. d.: 1. Ella Kaiser, Ostermoorstraße 55, 26683 Saterland, (Geschäftsführerin), 2. Johann Bus, Fännes Siede 4 a, 26683 Saterland, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Tim Stoll festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Cloppenburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 08.04.2026 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 29.283,70 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cloppenburg, 05.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 40/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kaiser Industriemontagen und Estrich UG (haftungsbeschränkt), Ostermoorstraße 55, 26683 Saterland (AG Oldenburg, HRB 213741), vertr. d.: 1. Ella Kaiser, Ostermoorstraße 55, 26683 Saterland, (Geschäftsführerin), 2. Johann Bus, Fännes Siede 4 a, 26683 Saterland,…
9 IN 40/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kaiser Industriemontagen und Estrich UG (haftungsbeschränkt), Ostermoorstraße 55, 26683 Saterland (AG Oldenburg, HRB 213741), vertr. d.: 1. Ella Kaiser, Ostermoorstraße 55, 26683 Saterland, (Geschäftsführerin), 2. Johann Bus, Fännes Siede 4 a, 26683 Saterland, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Schlusstermin wird bestimmt auf:
26.06.2026.
Der Termin dient der
a) Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cloppenburg, 05.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 40/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kaiser Industriemontagen und Estrich UG (haftungsbeschränkt), Ostermoorstraße 55, 26683 Saterland (AG Oldenburg, HRB 213741), vertr. d.: 1. Ella Kaiser, Ostermoorstraße 55, 26683 Saterland, (Geschäftsführerin), 2. Johann Bus, Fännes Siede 4 a, 26683 Saterland,…
9 IN 40/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kaiser Industriemontagen und Estrich UG (haftungsbeschränkt), Ostermoorstraße 55, 26683 Saterland (AG Oldenburg, HRB 213741), vertr. d.: 1. Ella Kaiser, Ostermoorstraße 55, 26683 Saterland, (Geschäftsführerin), 2. Johann Bus, Fännes Siede 4 a, 26683 Saterland, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Cloppenburg, 05.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 40/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kaiser Industriemontagen und Estrich UG (haftungsbeschränkt), Ostermoorstraße 55, 26683 Saterland (AG Oldenburg, HRB 213741), vertr. d.: 1. Ella Kaiser, Ostermoorstraße 55, 26683 Saterland, (Geschäftsführerin), 2. Johann Bus, Fännes Siede 4 a, 26683 Saterland,…
9 IN 40/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kaiser Industriemontagen und Estrich UG (haftungsbeschränkt), Ostermoorstraße 55, 26683 Saterland (AG Oldenburg, HRB 213741), vertr. d.: 1. Ella Kaiser, Ostermoorstraße 55, 26683 Saterland, (Geschäftsführerin), 2. Johann Bus, Fännes Siede 4 a, 26683 Saterland, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Tim Stoll festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Cloppenburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 21.04.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR.
II.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 7,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die [zwei] erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cloppenburg, 08.06.2026
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