Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ZAPP UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Oldenburger Straße 232, 26203 Wardenburg
Handelsregister
Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) HRB 213901
EUID
DEP3210.HRB213901
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cloppenburg
Aktenzeichen
9 IN 142/25
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Abweisung mangels Masse
08.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Erbringung von Pflegeleistungen aller Art, die gesundheitsfördernde und unterstützende Beratung sowie alle mit dem Geschäftszweck zusammenhängenden Geschäfte und Dienstleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ZAPP UG (haftungsbeschränkt) ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 08.04.2026 mangels Masse abgewiesen worden. Die Entscheidung erging gemäß § 26 Abs. 1 InsO. Gegen diese Entscheidung kann die Antragstellerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde bei dem Amtsgericht Cloppenburg einlegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 142/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ZAPP UG (haftungsbeschränkt), Christa Jüchter, Gladiolenstraße 15a, 49661 Cloppenburg (AG Oldenburg, HRB 213901), vertr. d.: Christa Jüchter, Gladiolenstraße 15a, 49661 Cloppenburg, (Geschäftsführerin), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfah…
9 IN 142/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ZAPP UG (haftungsbeschränkt), Christa Jüchter, Gladiolenstraße 15a, 49661 Cloppenburg (AG Oldenburg, HRB 213901), vertr. d.: Christa Jüchter, Gladiolenstraße 15a, 49661 Cloppenburg, (Geschäftsführerin), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 08.04.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Cloppenburg eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Cloppenburg an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Cloppenburg, 08.04.2026
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