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Insolvenzprofil
Kalman Service GmbH -vertr.d.d. Gf Mustafa Atif-
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Westendstraße 15, 63179 Obertshausen
Handelsregister
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 49333
EUID
DEM1114.HRB49333
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 91/21
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Widerspruchsfrist
11.11.2025
Schlusstermin
02.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
Durchführung von Objekt- und Immobilienservice, insbesondere von Facilitymanagement und Objektpflege, samt aller damit im Zusammenhang stehender Geschäfte und Dienstleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kalman Service GmbH ist die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt worden. Zuvor wurde die Verteilung mit einem verfügbaren Massebestand von 130.076,56 EUR unter Berücksichtigung der Forderungen in Höhe von 686.418,84 EUR angeordnet. Im Rahmen des Verfahrens wurden zudem die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt. Die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen wurde im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei eine Widerspruchsfrist bis zum 11.11.2025 besteht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
AZ: 8 IN 91/21: In dem Insolvenzverfahren Kalman Service GmbH -vertr.d.d. Gf Mustafa Atif-, GmbH, Westendstraße 15, 63179 Obertshausen (AG Offenbach am Main , HRB 49333), wird das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs.2 InsO).
Zudem wird schriftlicher Schlusstermin zur
Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzv…
AZ: 8 IN 91/21: In dem Insolvenzverfahren Kalman Service GmbH -vertr.d.d. Gf Mustafa Atif-, GmbH, Westendstraße 15, 63179 Obertshausen (AG Offenbach am Main , HRB 49333), wird das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs.2 InsO).
Zudem wird schriftlicher Schlusstermin zur
Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse,
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,
vor dem Insolvenzgericht Offenbach, Kaiserstraße 18, 63065 Offenbach am Main, abgehalten.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 02.04.2026 beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Offenbach am Main, 16.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
AZ: 8 IN 91/21:In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kalman Service GmbH -vertr.d.d. Gf Mustafa Atif-, GmbH, Westendstraße 15, 63179 Obertshausen (AG Offenbach am Main , HRB 49333),, wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteili…
AZ: 8 IN 91/21:In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kalman Service GmbH -vertr.d.d. Gf Mustafa Atif-, GmbH, Westendstraße 15, 63179 Obertshausen (AG Offenbach am Main , HRB 49333),, wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstr. 16-18, 63065 Offenbach, eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach, 16.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
AZ: 8 IN 91/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kalman Service GmbH -vertr.d.d. Gf Mustafa Atif-, GmbH, Westendstraße 15, 63179 Obertshausen (AG Offenbach am Main, HRB 49333), soll mit Genehmigung des Insolvenzgericht die Verteilung vorgenommen werden. Der verfügbare Massebestand beträgt 130 076,56 EUR,…
AZ: 8 IN 91/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kalman Service GmbH -vertr.d.d. Gf Mustafa Atif-, GmbH, Westendstraße 15, 63179 Obertshausen (AG Offenbach am Main, HRB 49333), soll mit Genehmigung des Insolvenzgericht die Verteilung vorgenommen werden. Der verfügbare Massebestand beträgt 130 076,56 EUR, abzüglich der Honorarkosten und Auslagen des Insolvenzverwalters und der Gerichtskosten. Die Summe der festgestellten Forderungen (§ 38 InsO) beträgt 686.418,84 EUR. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Offenbach am Main zur Einsicht für die Verfahrensbeteiligten niedergelegt.
Offenbach am Main, 16.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 91/21. In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kalman Service GmbH -vertr.d.d. Gf Mustafa Atif-, GmbH, Westendstraße 15, 63179 Obertshausen (AG Offenbach am Main , HRB 49333), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festge…
Geschäftsnummer: 8 IN 91/21. In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kalman Service GmbH -vertr.d.d. Gf Mustafa Atif-, GmbH, Westendstraße 15, 63179 Obertshausen (AG Offenbach am Main , HRB 49333), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.
Festsetzungsbeschluss:
1. XXXXX Euro Nettovergütung nach InsVV
2. XXXXX Euro Auslagenpauschale
3. XXXXX Euro Zustellungsauslagen
4. XXXXX Euro Umsatzsteuer in Höhe von 19 %
5. XXXXX Euro Gesamtbetrag
Begründung:
Der Insolvenzverwalter erhält für die von ihm ausgeübte Tätigkeit eine angemessene Vergütung. Diese richtet sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV). Berechnungsgrundlage für die Vergütung des Insolvenzverwalters ist gemäß § 1 InsVV der Wert der Insolvenzmasse unter Berücksichtigung des § 1 Absatz 2 InsVV.
Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des Insolvenzverwalters sind bei der Festsetzung der Vergütung zu berücksichtigen. Durch Abweichung vom Regelsatz kann dem Umfang und der Schwierigkeit der Geschäftsführung in Form von Zu- und Abschlägen gemäß § 3 InsVV Rechnung getragen werden.
Im vorliegenden Verfahren wurde bei der Berechnung der Vergütung des Insolvenzverwalters von einer Insolvenzmasse in Höhe von 178 269,58 EURO ausgegangen und aufgrund der vom Insolvenzverwalter vorgenommenen Verwertung des mit Absonderungsrechten belasteten Sachanlagevermögens eine Mehrvergütung gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV in Höhe der Hälfte der zur Masse geflossenen Feststellungs- und Verwertungskostenbeiträge berücksichtigt.
Unter Gesamtwürdigung aller Umstände des Verfahrens, insbesondere des Umfangs und der Schwierigkeit der vom Insolvenzverwalter geleisteten Tätigkeit wurde eine angemessene Vergütung in Höhe von 120 % der Regelvergütung des § 2 InsVV festgesetzt. Hierbei wurde der besondere Arbeitsaufwand aufgrund der mangelhaften und unvollständigen Buchhaltung sowie aufgrund des obstruktiven Verhaltens des Geschäftsführers mit einem Zuschlag von 20 % der Regelvergütung honoriert.
Zur Begründung im Einzelnen und zur konkreten Berechnung der Vergütung wird auf den Vergütungsantrag vom 21.01.2026 Bezug genommen.
Der Insolvenzverwalter kann gemäß § 8 III InsVV nach seiner Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern, der im ersten Jahr 15 % danach 10% der gesetzlichen Vergütung, höchstens jedoch 250,00 EURO je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit des Insolvenzverwalters beträgt.
Der Pauschbetrag darf 30% der Regelvergütung nicht überschreiten.
Zusätzlich zur Vergütung und Auslagen war gemäß § 7 InsVV ein Betrag in Höhe der von dem Insolvenzverwalter zu zahlenden Umsatzsteuer festzusetzen.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 16.02.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 91/21:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kalman Service GmbH -vertr.d.d. Gf Mustafa Atif-, GmbH, Westendstraße 15, 63179 Obertshausen (AG Offenbach am Main, HRB 49333), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO).
Die V…
8 IN 91/21:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kalman Service GmbH -vertr.d.d. Gf Mustafa Atif-, GmbH, Westendstraße 15, 63179 Obertshausen (AG Offenbach am Main, HRB 49333), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO).
Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 29.05.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Offenbach am Main, 25.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 91/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kalman Service GmbH -vertr.d.d. Gf Mustafa Atif-, GmbH, Westendstraße 15, 63179 Obertshausen (AG Offenbach am Main , HRB 49333), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO).
Die …
8 IN 91/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kalman Service GmbH -vertr.d.d. Gf Mustafa Atif-, GmbH, Westendstraße 15, 63179 Obertshausen (AG Offenbach am Main , HRB 49333), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO).
Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 11.11.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Offenbach am Main, 09.10.2025
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