Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Turngemeinde 1886 e. V. Weiskirchen
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
e.V.
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Offenbach am Main VR 4255
EUID
DEM1114.VR4255
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 304/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Stephan Laubereau
Kanzlei
Pluta Rechtsanwalts GmbH
Adresse
Trakehner Straße 7-9, 60487 Frankfurt am Main
Telefon
069/850 9693-0
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
13.03.2024 , 14:38 Uhr
Forderungsanmeldefrist
24.04.2024
Besondere Gläubigerversammlung
29.12.2025
Widerspruchsfrist
04.05.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Turngemeinde 1886 e. V. Weiskirchen ist am 13.03.2024 um 14:38 Uhr eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Stephan Laubereau. Die Forderungsanmeldefrist endete am 24.04.2024. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei die Widerspruchsfrist für Gläubiger bis zum 04.05.2026 läuft. Ein besonderes Ereignis ist die geplante Veräußerung von Grundbesitz (Gemarkung Weiskirchen, Flur 6, Flurstück 140/9) an eine Privatperson gegen einen Kaufpreis von 120.000,00 Euro. Hierzu wurde eine besondere Gläubigerversammlung gemäß § 160 InsO einberufen. Der Termin zur besonderen Gläubigerversammlung ist auf den 29.12.2025 bestimmt, um die Zustimmung zum Grundstückskaufvertrag zu erörtern. Ein Rücktrittsrecht des Verwalters besteht, sofern die Gläubiger dem Vertrag nicht bis zum 31.03.2026 zustimmen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 304/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Turngemeinde 1886 e. V. Weiskirchen, Hauptstraße 168, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main, VR 4255), vertr. d.: Albert Ricker, Hauptstraße 42, 63110 Rodgau, (Vorstand), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeo…
8 IN 304/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Turngemeinde 1886 e. V. Weiskirchen, Hauptstraße 168, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main, VR 4255), vertr. d.: Albert Ricker, Hauptstraße 42, 63110 Rodgau, (Vorstand), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO).
Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 04.05.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Offenbach am Main, 27.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 304/23
Am 13.03.2024 um 14:38 Uhr, ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen des Turngemeinde 1886 e. V. Weiskirchen, Hauptstraße 168, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main, VR 4255), vertr. d.: Albert Ricker, Mühlweg 18, 63110 Rodgau, (Vorstand).
Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsa…
Geschäftsnummer: 8 IN 304/23
Am 13.03.2024 um 14:38 Uhr, ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen des Turngemeinde 1886 e. V. Weiskirchen, Hauptstraße 168, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main, VR 4255), vertr. d.: Albert Ricker, Mühlweg 18, 63110 Rodgau, (Vorstand).
Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Stephan Laubereau, c/o Pluta Rechtsanwalts GmbH, Trakehner Straße 7-9, D 60487 Frankfurt am Main, Tel.: 069/850 9693-0, Fax: 069/850 9693-29, E-Mail: frankfurt@pluta.net, bestellt worden.
Gemäß § 5 Absatz 2 InsO wird das Verfahren schriftlich angeordnet.
Anmeldefrist: 24.04.2024.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 24.04.2024.
b) Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterläßt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).
Es wird schriftlicher Prüfungstermin zur Prüfung der Forderungen sowie eine schriftliche Gläubigerversammlung zu folgenden Tagesordnungspunkten:
die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters ( § 57 InsO),
< über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),
< die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
§§ 66 Absatz 3 InsO,
< abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und
Kostbarkeiten (§ 149 Absatz 2 InsO),
< die Unwirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters bzgl. der Freigabe gem.
§ 35 Absatz 2 InsO. (Übt der Schuldner eine selbstständige Tätigkeit aus oder
beabsichtigt er, demnächst eine solche Tätigkeit ausüben, hat der Insolvenzver-
walter ihm gegenüber zu erklären, ob Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit
zur Insolvenzmasse gehört und ob Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzver-
fahren geltend gemacht werden können, § 35 Absatz 2 Satz 1 InsO).
< die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin. Sie
kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und
ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren
Terminen ändern (§ 157 InsO),
< besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)
insbesondere:
1. wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,
2. wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde,
3. wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich
4. oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,
< die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung
unter Wert (§§ 162,163 InsO),
abgehalten.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 06.05.2024 beim Insolvenzgericht einzureichen.
Spätestens an diesem Tag müssen schriftliche Anträge zur Tagesordnung und gegen Forderungen bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung ihrem Grund und/oder ihrer Höhe nach bestritten wird.
Hinweise:
* Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
* Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 18.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 304/23:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des
Turngemeinde 1886 e. V. Weiskirchen, Hauptstraße 168, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main , VR 4255),
vertreten durch:
Albert Ricker, Mühlweg 18, 63110 Rodgau, (Vorstand),
wird heute, am 13.03.2024 um 14:38 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16 ff. …
8 IN 304/23:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des
Turngemeinde 1886 e. V. Weiskirchen, Hauptstraße 168, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main , VR 4255),
vertreten durch:
Albert Ricker, Mühlweg 18, 63110 Rodgau, (Vorstand),
wird heute, am 13.03.2024 um 14:38 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16 ff. InsO eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Stephan Laubereau, c/o Pluta Rechtsanwalts GmbH, Trakehner Straße 7-9, D 60487 Frankfurt am Main, Tel.: 069/850 9693-0, Fax: 069/850 9693-29, E-Mail: frankfurt@pluta.net
Dem Schuldner wird die Verfügung über sein zur Insolvenzmasse gehörendes gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten. Die Verfügungsbefugnis wird dem Insolvenzverwalter übertragen.
Schuldbefreiende Leistungen an den Schuldner können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen. Wird gleichwohl an den Schuldner geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Der Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt.
Begründung:
Der Schuldner ist zahlungsunfähig. Dies steht zur Überzeugung des Gerichts fest aufgrund der durchgeführten Ermittlungen, insbesondere aufgrund des Gutachtens des Sachverständigen Rechtsanwalt Dr. Stephan Laubereau vom 08.03.2024.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV.
Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
> Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von dem Schuldner mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Lorenz
Richter am Amtsgericht
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 304/23
Am 13.03.2024 um 14:38 Uhr, ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen des Turngemeinde 1886 e. V. Weiskirchen, Hauptstraße 168, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main, VR 4255), vertr. d.: Albert Ricker, Hauptstraße 42, 63110 Rodgau, (Vorstand)
ist gemäß § 5 Absatz 2 InsO das…
Geschäftsnummer: 8 IN 304/23
Am 13.03.2024 um 14:38 Uhr, ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen des Turngemeinde 1886 e. V. Weiskirchen, Hauptstraße 168, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main, VR 4255), vertr. d.: Albert Ricker, Hauptstraße 42, 63110 Rodgau, (Vorstand)
ist gemäß § 5 Absatz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet.
es wird eine schriftliche besondere Gläubigerversammlung gem. § 160 1, 2 Nr. 1. InsO abgehalten.
Tagesordnung:
Erörterung des Grundstückskaufvertrages und Zustimmung der Gläubigerversammlung zu dessen Abschluss.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 11.08.2025 beim Insolvenzgericht einzureichen.
Spätestens an diesem Tag müssen schriftliche Anträge zur Tagesordnung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main eingehen.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
Der Kaufvertrag ist zur Einsicht der Verfahrensbeteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes von den Verfahrensbeteiligten eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 02.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 304/23 In dem Insolvenzverfahren Turngemeinde 1886 e. V. Weiskirchen, Hauptstraße 168, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main, VR 4255), vertr. d.: Albert Ricker, Hauptstraße 42, 63110 Rodgau, (Vorstand), ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung gem. § 160 InsO bestimmt auf 29.12.2025
Tagesordnung:
Erörterung de…
8 IN 304/23 In dem Insolvenzverfahren Turngemeinde 1886 e. V. Weiskirchen, Hauptstraße 168, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main, VR 4255), vertr. d.: Albert Ricker, Hauptstraße 42, 63110 Rodgau, (Vorstand), ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung gem. § 160 InsO bestimmt auf 29.12.2025
Tagesordnung:
Erörterung des Grundstückskaufvertrages mit Frau XXX und Zustimmung der Gläubigerversammlung zu dessen Abschluss.
Mit Antrag vom 07.11.2025 führt der Insolvenzverwalter hierzu aus:
Wie berichtet, ist die Schuldnerin u.a. Eigentümerin nachfolgend genannten Grundbesitzes (nachfolgend "Grundbesitz" genannt):
Grundbuch des AG Seligenstadt, Grundbuch von Weiskirchen, Blatt 1448, Gemarkung Weiskirchen, Flur 6, Flurstück 140/9, Wohnbaufläche, Mühlweg 2, 231 m²
In diesem Zusammenhang wurden Verhandlungen mit diversen Kaufinteressenten aufgenommen und im Ergebnis von Interessenten 5 verbindliche Kaufangebote mit Kaufpreisgeboten zwischen 80.000 € und 111.111,11 €, entgegengenommen.
Der finale Kaufvertrag sieht einen Kaufpreis von 120.000,00 € vor, welcher nach Zustimmung der Gläubiger zum Kauf fließen soll. Der Kaufvertrag enthält die bei solchen Verkäufen aus Insolvenzverfahren heraus üblichen maximalen Gewährleistungsausschlüsse. Der hier als Anlage beigefügte und auf den Grundbesitz bezogene Kaufvertrag (UVZ-Nr. : 476/2025 B) konnte bereits mit Frau XXX verhandelt und notariell beurkundet werden. Wie dem Vertrag entnommen werden kann, erfolgt die Finanzierung des Kaufpreises über eine Schenkung durch Frau XXX.
Der Kaufvertrag sieht vor, dass ich als Verkäufer von diesem zurücktreten kann, wenn und soweit die Gläubigerversammlung dem Kaufvertrag nicht bis zum 31.03.2026 zustimmt. Die mit diesem Schreiben beantragte Gläubigerversammlung dient dem Zweck, die Zustimmung zu dem Kaufvertrag über den Grundbesitz zu erlangen. Der Termin zur notariellen Beurkundung des Kaufvertrages mit den Beteiligten fand am 04.11.2025 statt.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 29.12.2025 beim Insolvenzgericht einzureichen.
Spätestens an diesem Tag müssen schriftliche Anträge zur Tagesordnung, bzw. Zustimmungen oder Ablehnungen bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main eingehen.
Hinweise:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren der besonderen Gläubigerversammlung entspricht (vorliegend 29.12.2025), keine Widersprüche erhoben werden.
Der Kaufvertrag wird zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes niedergelegt.
Offenbach am Main, 14.11.2025
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