Gegenstand der Hauptniederlassung: Einkauf der Ware für die Zwecke des Verkaufes dem Endverbraucher (Kleinhandel); Einkauf der Ware für die Zwecke des Verkaufes anderen Gewerbetreibenden (Großhandel); Vermittlungstätigkeit im Bereich des freien Gewerbes; Unternehmerische Beratung im Umfang des freien Gewerbes; Vermieten der beweglichen Sachen und Einrichtungen, incl. der elektronischen Einrichtungen im Umfang des freien Gewerbes; Administrationsarbeiten; Besorgen der Dienste, verbunden mit dem Betrieb und Instandhaltung der Immobilien; Produktion der Komponente und Erzeugnisse aus den Nichteisen Metalls und Kunststoffe; Übersetzertätigkeit und Dolmetschertätigkeit; Unterrichten im Bereich Fremdsprachen - Englische Sprache, Deutsche Sprache; Putzarbeitentätigkeit im Umfang des freien Gewerbes; Schweißarbeiten; Vorbereitungstätigkeit zur Realisierung der Baustellen; Beendigungsbauarbeiten bei der Realisierung der Interieure und Exterieure Gegenstand der Zweigniederlassung: Sicherheitsleistungen (DB AG)
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kamp Rail Service s.r.o. ist am 11.05.2026 um 12:00 Uhr eröffnet worden. Zuvor war am 10.03.2026 die Anordnung vorläufiger Maßnahmen erfolgt, wobei Rechtsanwalt Markus M. Merbecks zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Mit der Verfahrenseröffnung ist derselbe Rechtsanwalt als Insolvenzverwalter bestätigt und mit den Zustellungen beauftragt worden. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 30.06.2026 schriftlich anzumelden. Widersprüche gegen die Feststellung der Forderungen sind bis zum 11.08.2026 beim Amtsgericht Chemnitz einzureichen. Auf einen Berichtstermin wird verzichtet. Später, mit Schreiben vom 18.06.2026 (Eingang am 23.06.2026), hat der Insolvenzverwalter den laufenden Geschäftsbetrieb der Schuldnerin aus der Insolvenzmasse freigegeben, wodurch die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis wieder vollständig auf die Schuldnerin übergegangen ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 320 IN 2298/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Kamp Rail Service s.r.o., Hofer Straße 166, 09353 Oberlungwitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 35697
ergeht am 10.03.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wi…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 320 IN 2298/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Kamp Rail Service s.r.o., Hofer Straße 166, 09353 Oberlungwitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 35697
ergeht am 10.03.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wird am 10.03.2026 um 11:51 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung
angeordnet.
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Markus M. Merbecks
Leipziger Straße 58
09113 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 444610
Telefax: 0371 4446111
Email geschäftlich: merbecks@floether-wissing.de
Website: www.sanierungskultur.de
bestellt.
3. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
4. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu sichern und zu erhalten.
5. Er ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen, insbesondere Forderungen - auch Bankguthaben - auf ein von ihm für die Insolvenzmasse einzurichtendes Sonderkonto einzuziehen. Rechte Dritter bleiben davon unberührt.
6. Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn dieser stimmt den Leistungen an die Schuldnerin zu.
7. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, dort Nachforschungen anzustellen und Auskünfte aus behördlich geführten Registern und von Dritten, insbesondere von Bank- und Kreditinstituten, Sparkassen, Finanzbehörden, Sozialbehörden, Sozialversicherungsträgern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zur Erfüllung seiner Aufgaben einzuholen (§ 22 Abs. 3 InsO).
8. Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen (§ 22 Abs. 2 InsO).
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 320 IN 2298/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kamp Rail Service s.r.o., Hofer Straße 166, 09353 Oberlungwitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 35697
ergeht am 11.05.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Sich…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 320 IN 2298/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kamp Rail Service s.r.o., Hofer Straße 166, 09353 Oberlungwitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 35697
ergeht am 11.05.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Sicherheitsgewerbe) wird am 11.05.2026 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Markus M. Merbecks
Leipziger Straße 58
09113 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 444610
Telefax: 0371 4446111
Email geschäftlich: merbecks@floether-wissing.de
Website: www.sanierungskultur.de
bestellt.
3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 30.06.2026 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
5. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 11.08.2026 beim Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
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Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 320 IN 2298/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kamp Rail Service s.r.o., Hofer Straße 166, 09353 Oberlungwitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 35697
hat der Insolvenzverwalter mit Schreiben vom 18.06.2026, eingegangen bei Gericht am 23.06.2026, den laufen…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 320 IN 2298/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kamp Rail Service s.r.o., Hofer Straße 166, 09353 Oberlungwitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 35697
hat der Insolvenzverwalter mit Schreiben vom 18.06.2026, eingegangen bei Gericht am 23.06.2026, den laufenden Geschäftsbetrieb der Kamp Rail Service s.r.o., Geschäftszweig „Sicherheitsleistungen (DB AG)“, mit Sitz in der Hofer Str. 166, 09353 Oberlungwitz, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Chemnitz - Registergericht - unter der Nummer HRB 35697 aus der Insolvenzmasse freigegeben und klarstellend erklärt, dass mit dem Zugang dieser Erklärung der Geschäftsbetrieb der Schuldnerin Kamp Rail Service s.r.o. vollumfänglich aus dem Verwaltungs- und Verfügungsbereich der Insolvenzmasse ausscheidet. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über den Geschäftsbetrieb geht damit wieder vollständig auf die Schuldnerin über. Zukünftige Ansprüche können im Insolvenzverfahren nicht geltend gemacht werden. Aktuell vorhandene oder begründete Vermögenswerte bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens werden von dieser Erklärung nicht umfasst.
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