Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Karmai UG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 31178
EUID
DEW1215.HRB31178
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dessau-Roßlau
Aktenzeichen
51/26
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Alexandra Olejnik
Kanzlei
NMS Schmidt Insolvenzverwaltung
Adresse
Neuwerk 18, 06108 Halle (Saale)
Telefon
0345/12276739
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
21.07.2026 , 12:40 Uhr
Forderungsanmeldefrist
24.08.2026
Prüfungstermin
21.09.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der Karmai UG ist am 21.07.2026 um 12:40 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Rechtsanwältin Alexandra Olejnik ist zur Insolvenzverwalterin bestellt. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 24.08.2026 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Der Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 21.09.2026. Bis zu diesem Termin müssen Widersprüche gegen Forderungen sowie Anträge bezüglich der Person der Insolvenzverwalterin, der Einsetzung eines Gläubigerausschusses und weiterer Verfahrensanliegen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die Insolvenztabelle wird innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums zwischen Ablauf der Anmeldefrist und dem Stichtag in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht niedergelegt. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 51/26 : Über das Vermögen der Karmai UG, Marktplatz 6, 06366 Köthen (Anhalt), vertr. d.: Karsten Schmidt, Bergstr. 17, 06366 Köthen (Anhalt), (Geschäftsführer), ist am 21.07.2026 um 12:40 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Alexandra Olejnik, NMS Schmidt Insolvenzve…
2 IN 51/26 : Über das Vermögen der Karmai UG, Marktplatz 6, 06366 Köthen (Anhalt), vertr. d.: Karsten Schmidt, Bergstr. 17, 06366 Köthen (Anhalt), (Geschäftsführer), ist am 21.07.2026 um 12:40 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Alexandra Olejnik, NMS Schmidt Insolvenzverwaltung, Neuwerk 18, 06108 Halle (Saale), Tel.: 0345/12276739, Fax: 0345/12276767, E-Mail: kontakt@insolvenzverwalter-schmidt.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 24.08.2026 anzumelden;
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 Satz 1 InsO).
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 21.09.2026.
Bis zu diesem Termin müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
- Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
- Anträge über:
* die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses
(§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* die Beauftragung der Insolvenzverwalterin zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§ 157 Abs.1 S. 2 InsO),
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
* sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (§§ 175, 176; 178; 179;
302 InsO).
Die Insolvenztabelle wird innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen
dem Ablauf der Anmeldefrist (24.08.2026) und dem vorstehend genannte Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (21.09.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
* Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
* Abweichend von § 175 Abs. 1 Satz 2 InsO liegen die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden der einzelnen Gläubiger nicht bei Gericht, sondern in den Büroräumen der Insolvenzverwalterin zur Einsicht der Beteiligten aus.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 27.07.2026
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