Berichts- und PrüfungsterminSachsen-AnhaltHRB 36130
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Pannon Metal GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Bahnhof 3, 06493 Harzgerode
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 36130
Stammkapital
150.000,00 EUR
EUID
DEW1215.HRB36130
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 312/26 (381)
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
27.07.2026 , 09:35 Uhr
Eröffnung
01.10.2026 , 11:15 Uhr
Forderungsanmeldefrist
19.11.2026
Berichtstermin
17.12.2026 , 11:00 Uhr
Prüfungstermin
17.12.2026 , 11:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Der Handel mit sämtlichen Metallen in Form von Rohstoffen, Halb- und Fertigprodukten, außerdem Consulting, Lizenzvermittlung und Anbahnung von internationalen Geschäften im Metallhandelsbereich, auch der Vertrieb von Produktionsanlagen im Metallbereich.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Handel
Subbranche
Großhandel
Nebenbranche
Unternehmensberatung
Geschäftstätigkeit
Handel mit Metallen in Rohstoff-, Halb- und Fertigproduktform sowie Consulting und Anbahnung internationaler Geschäfte
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Antragsverfahren über das Vermögen der Pannon Metal GmbH mit Sitz in Harzgerode ist am 27.07.2026 um 09:35 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Verfügungen des Schuldners bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Heiko Schaefer bestellt worden. Die Schuldner des Antragstellers werden aufgefordert, nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Magdeburg eingesehen werden.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pannon Metal GmbH in Harzgerode ist am 27.07.2026 mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung eingeleitet worden. Am 01.10.2026 hat das Amtsgericht Magdeburg das Insolvenzverfahren eröffnet und Rechtsanwalt Heiko Schaefer zum Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger wurde…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pannon Metal GmbH in Harzgerode ist am 27.07.2026 mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung eingeleitet worden. Am 01.10.2026 hat das Amtsgericht Magdeburg das Insolvenzverfahren eröffnet und Rechtsanwalt Heiko Schaefer zum Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 19.11.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Der Berichts- und Prüfungstermin ist für den 17.12.2026 um 11:00 Uhr im Amtsgericht Magdeburg angesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
340 IN 312/26 (381): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Pannon Metal GmbH, Bahnhof 3, 06493 Harzgerode, Der Handel mit sämtlichen Metallen in Form von Rohstoffen, Halb- und Fertigprodukten, außerdem Consulting, Lizenzvermittlung und Anbahnung von internationalen Geschäften im Metallhandelsbereich, a…
340 IN 312/26 (381): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Pannon Metal GmbH, Bahnhof 3, 06493 Harzgerode, Der Handel mit sämtlichen Metallen in Form von Rohstoffen, Halb- und Fertigprodukten, außerdem Consulting, Lizenzvermittlung und Anbahnung von internationalen Geschäften im Metallhandelsbereich, auch der Vertrieb von Produktionsanlagen im Metallbereich (AG Stendal, HRB 36130), vertr. d.: Carsten Werner Hartmut Behrmann, Hauptstr. 30, 25497 Prisdorf, (Geschäftsführer), ist am 27.07.2026 um 09:35 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Antragstellers angeordnet worden. Verfügungen des Antragstellers sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Andere Verfügungen des Antragstellers sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Die Schuldner des Antragstellers (Drittschuldner) werden aufgefordert, nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Heiko Schaefer, c/o BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Winckelmannstr. 24, 39108 Magdeburg, Tel.: 0391/50969990, Fax: 0391/509699929, E-Mail: magdeburg@bbl-law.de, Internet: www.bbl-law.de bestellt worden. Der vollständige Beschluss einschließlich Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Magdeburg - Insolvenzgericht - eingesehen werden. Amtsgericht Magdeburg, 27.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Magdeburg: Über das Vermögen des Pannon Metal GmbH, Bahnhof 3, 06493 Harzgerode, Der Handel mit sämtlichen Metallen in Form von Rohstoffen, Halb- und Fertigprodukten, außerdem Consulting, Lizenzvermittlung und Anbahnung von internationalen Geschäften im Metallhandelsbereich, auch der Vertrieb von Produktion…
Amtsgericht Magdeburg: Über das Vermögen des Pannon Metal GmbH, Bahnhof 3, 06493 Harzgerode, Der Handel mit sämtlichen Metallen in Form von Rohstoffen, Halb- und Fertigprodukten, außerdem Consulting, Lizenzvermittlung und Anbahnung von internationalen Geschäften im Metallhandelsbereich, auch der Vertrieb von Produktionsanlagen im Metallbereich (AG Stendal, HRB 36130), vertr. d.: Carsten Werner Hartmut Behrmann, Hauptstr. 30, 25497 Prisdorf, (Geschäftsführer), ist am 01.10.2026 um 11:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Heiko Schaefer, c/o BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Winckelmannstr. 24, 39108 Magdeburg, Tel.: 0391/50969990, Fax: 0391/509699929, E-Mail: magdeburg@bbl-law.de, Internet: www.bbl-law.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 19.11.2026 anzumelden; dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das schriftliche Verfahren ist angeordnet (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der Donnerstag, 17.12.2026, 11:00 Uhr, Saal 24, Amtsgericht Magdeburg, Justizzentrum Magdeburg, Breiter Weg 203 - 206, 39104 Magdeburg. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: a) Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, b) Anträge über die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan, die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs des Schuldners, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (19.11.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (Donnerstag, 17.12.2026, 11:00 Uhr, Saal 24, Amtsgericht Magdeburg, Justizzentrum Magdeburg, Breiter Weg 203 - 206, 39104 Magdeburg), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden. Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, werden darauf hingewiesen, dass sie unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Hinweis:
Informationen nach Art. 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) finden Sie unter dem Link https://ag-md.sachsen-anhalt.de/amtsgericht/datenschutzerklaerung/.
- 01.10.2026 - (340 IN 312/26 (381))
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