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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Am 01.06.2026 hat das Amtsgericht Offenbach am Main im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Kasper Projektmanagement GmbH & Co. KG die Anordnung der vorläufigen Verwaltung getroffen. Zur Sicherung der Masse und zum Schutz der Gläubiger wurde gemäß §§ 21, 22 InsO eine vorläufige Insolvenzverwalterin bestellt. Rechtsanwältin Dr. Dragica Banovic ist zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt worden. Der Antragstellerin sind Verfügungen über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin gestattet. Die vorläufige Insolvenzverwalterin hat das Recht, Forderungen auf ein Treuhandkonto einzuziehen und ein Sonderkonto für die Insolvenzanforderungen zu führen. Zudem ist sie ermächtigt, den Betrieb des Unternehmens fortzuführen, um eine erhebliche Verminderung des Vermögens zu vermeiden, sowie Geschäftsräume zu betreten und Einsicht in Bücher zu nehmen. Die Verfügungsbefugnis über bestehende Arbeitsverhältnisse verbleibt bei der Antragstellerin, jedoch bedürfen deren Begründung, Änderung und Beendigung der Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt bzw. einstweilen eingestellt. Der Beschluss vom 08.05.2026 (Gutachtenauftrag) bleibt aufrechterhalten.
Originalbekanntmachung
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