Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
RM Fertigung-GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Am Sandborn 6, 63500 Seligenstadt
Handelsregister
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 45226
EUID
DEM1114.HRB45226
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main, Insolvenzgericht
Aktenzeichen
8 IN 483/26
Phase
Forderungsanmeldung
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
02.06.2026 , 08:40 Uhr
Eröffnung
02.07.2026 , 09:47 Uhr
Forderungsanmeldefrist
29.07.2026
Prüfungstermin
17.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
die Übernahme von Montagetätigkeiten und Lohnbearbeitungen für Dritte sowie die Optimierung der dazu erforderlichen eigenen Prozesse.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der RM Fertigung-GmbH ist am 02.06.2026 um 08:40 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Florian Bandrack LL.M. bestellt worden. Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Offenbach am Main eingesehen werden.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RM-Fertigung GmbH in Seligenstadt ist am 02.06.2026 mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung begonnen worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Florian Bandrack bestellt. Am 02.07.2026 hat das Amtsgericht Offenbach am Main das Insolvenzverfahren wegen…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RM-Fertigung GmbH in Seligenstadt ist am 02.06.2026 mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung begonnen worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Florian Bandrack bestellt. Am 02.07.2026 hat das Amtsgericht Offenbach am Main das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Gleichzeitig ist die Masseunzulänglichkeit festgestellt worden, da die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die fälligen Masseverbindlichkeiten zu decken. Rechtsanwalt Florian Bandrack ist zum endgültigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 29.07.2026 anzumelden. Ein schriftlicher Prüfungs- und Berichtstermin wird vor dem Insolvenzgericht Offenbach am Main angesetzt, zu dem auch Anträge zur Tagesordnung bis zum 17.08.2026 eingereicht werden müssen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 483/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der RM Fertigung-GmbH, Am Sandborn 6-10, 63500 Seligenstadt (AG Offenbach am Main , HRB 45226), vertr. d.: Alfred Kaser, (Geschäftsführer), ist am 02.06.2026 um 08:40 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfü…
8 IN 483/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der RM Fertigung-GmbH, Am Sandborn 6-10, 63500 Seligenstadt (AG Offenbach am Main , HRB 45226), vertr. d.: Alfred Kaser, (Geschäftsführer), ist am 02.06.2026 um 08:40 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Florian Bandrack LL.M., Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Brüsseler Straße 1-3, 60327 Frankfurt am Main, Tel.: 069/3660020, Fax: 069/366002-160, Internet: bakertilly.de bestellt worden.
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Offenbach am Main eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 02.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 483/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RM-Fertigung GmbH, Am Sandborn 6-10, 63500 Seligenstadt (AG Offenbach am Main , HRB 45226), vertr. d.: Alfred Kaser, (Geschäftsführer),hat der Insolvenzverwalter gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig …
8 IN 483/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RM-Fertigung GmbH, Am Sandborn 6-10, 63500 Seligenstadt (AG Offenbach am Main , HRB 45226), vertr. d.: Alfred Kaser, (Geschäftsführer),hat der Insolvenzverwalter gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Offenbach am Main, 02.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Offenbach am Main
02.07.2026
- Insolvenzgericht -
8 IN 483/26
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
RM-Fertigung GmbH, Am Sandborn 6-10, 63500 Seligenstadt (AG Offenbach am Main , HRB 45226),
vertreten durch:
Alfred Kaser, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwäl…
Amtsgericht Offenbach am Main
02.07.2026
- Insolvenzgericht -
8 IN 483/26
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
RM-Fertigung GmbH, Am Sandborn 6-10, 63500 Seligenstadt (AG Offenbach am Main , HRB 45226),
vertreten durch:
Alfred Kaser, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Bachmann, Hansen, Schuhmann & Partner, Postfach 100712, 63705 Aschaffenburg,
wird heute um 09:47 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Florian Bandrack LL.M., Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Brüsseler Straße 1-3, 60327 Frankfurt am Main, Tel.: 069/3660020, Fax: 069/366002-160, Internet: bakertilly.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Veröffentlichungstext (Internet):
Geschäftsnummer: 8 IN 483/26 Am 02.07.2026 um 09:47 Uhr ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RM-Fertigung GmbH, Am Sandborn 6-10, 63500 Seligenstadt (AG Offenbach am Main , HRB 45226),
vertreten durch:
Alfred Kaser, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwält…
Veröffentlichungstext (Internet):
Geschäftsnummer: 8 IN 483/26 Am 02.07.2026 um 09:47 Uhr ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RM-Fertigung GmbH, Am Sandborn 6-10, 63500 Seligenstadt (AG Offenbach am Main , HRB 45226),
vertreten durch:
Alfred Kaser, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Bachmann, Hansen, Schuhmann & Partner, Postfach 100712, 63705 Aschaffenburg, eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Florian Bandrack LL.M., Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Brüsseler Straße 1-3, 60327 Frankfurt am Main, Tel.: 069/3660020, Fax: 069/366002-160, Internet: bakertilly.de, bestellt worden.
Die Gläubiger werden aufgefordert dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).
Die Gläubiger werden aufgefordert ihre Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden.
Anmeldefrist: 29.07.2026.
Gemäß § 5 Absatz 2 InsO wird das schriftliche Verfahren angeordnet.
Vor dem Insolvenzgericht Offenbach am Main wird ein schriftlicher Prüfungs- und Berichtstermin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen und zur Beschlussfassung über:
- die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Absatz 3 InsO),
- die abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 Absatz 2 InsO),
- die Unwirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters bzgl. der Freigabe gem. § 35 Absatz 2 InsO. (Übt der Schuldner eine selbstständige Tätigkeit aus oder beabsichtigt er, demnächst eine solche Tätigkeit ausüben, hat der Insolvenzverwalter ihm gegenüber zu erklären, ob Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit zur Insolvenzmasse gehört und ob Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können, § 35 Absatz 2 Satz1 InsO).
- die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin. Sie kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren Terminen ändern (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO) insbesondere:
- wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,
- wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde,
- wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162,163 InsO),
abgehalten.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 17.08.2026 beim Insolvenzgericht einzureichen.
Spätestens an diesem Tag müssen schriftlich Anträge zur Tagesordnung und gegen Forderungen bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung ihrem Grund und/oder ihrer Höhe nach bestritten wird.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und dem schriftlichen Prüfungstermin liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweis:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Bei Anträgen gemäß § 160 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn Einwände innerhalb der oben genannten Frist nicht erhoben werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 02.07.2026
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