Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Kastellino GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Überseeallee 10, c/o FoodLab, 20457 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 197638
EUID
DEK1101.HRB197638
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 178/26
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen
Adresse
Sechslingspforte 2, 22087 Hamburg
Telefon
040 - 22 667 816
Termine & Fristen
Eröffnung
08.06.2026 , 15:01 Uhr
Anzeige Masseunzulänglichkeit
25.06.2026
Forderungsanmeldefrist
07.08.2026
Berichtstermin
07.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, Herstellung und der Betrieb eines B2B-Verpflegungs- und Benefit- Systems, insbesondere die Herstellung und der Vertrieb von frischen Speisen und Getränken für Unternehmen, die Entwicklung und der Betrieb eigener digitaler Bestell-, Abrechnungs- und Plattformlösungen, die Aufstellung, Vermietung und der Betrieb von Speise- und Getränkeautomaten (z.B. für Pizza, Pommes, Snacks, Getränke oder vergleichbare Produkte), damit zusammenhängende Beratungs-, Service- und Dienstleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der Kastellino GmbH ist am 08.06.2026 um 15:01 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der Antrag auf Eigenverwaltung wurde abgelehnt, da es an einer erforderlichen Finanzplanung mangelt und die Eignung der Geschäftsleitung sowie ein fortzuführender Geschäftsbetrieb nicht gegeben sind. Die Verfügungsbefugnis des Schuldners ist für die Dauer des Verfahrens verboten und auf den Insolvenzverwalter übergegangen. Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen ist als Insolvenzverwalter bestellt. Gläubiger haben ihre Insolvenzforderungen bis zum 07.08.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 07.09.2026. Bis zu diesem Datum sind Widersprüche gegen Forderungen sowie Anträge bezüglich des Verwalters, eines Gläubigerausschusses und weiterer Punkte schriftlich bei Gericht einzureichen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. Am 25.06.2026 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht (§ 208 InsO).
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
67c IN 178/26 : Über das Vermögen der Kastellino GmbH, Entwicklung, Herstellung und der Betrieb eines B2B-Verpflegungs- und Benefit-Systems, Überseeallee 10, 20457 Hamburg (AG Hamburg, HRB 197638), vertr. d.: Karl-Heinz Riggers, Schatzmeisterstraße 25, 22043 Hamburg, (Geschäftsführer), ist am 08.06.2026 um 15:01 Uhr da…
67c IN 178/26 : Über das Vermögen der Kastellino GmbH, Entwicklung, Herstellung und der Betrieb eines B2B-Verpflegungs- und Benefit-Systems, Überseeallee 10, 20457 Hamburg (AG Hamburg, HRB 197638), vertr. d.: Karl-Heinz Riggers, Schatzmeisterstraße 25, 22043 Hamburg, (Geschäftsführer), ist am 08.06.2026 um 15:01 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen, Sechslingspforte 2, 22087 Hamburg, Tel.: 040 - 22 667 816.
Der Antrag auf Eigenverwaltung wird abgelehnt. Es fehlt bereits der erforderliche Finanzplanung und angesichts der Rückstände bei Sozialabgaben an der Eignung der Geschäftsleitung zur Eigenverwaltung sowie mangels Mitarbeitern an einem fortzuführenden Geschäftsbetrieb.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr zur Insolvenzmasse gehörendes gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten. Die Verfügungsbefugnis wird dem Insolvenzverwalter übertragen.
Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen. Wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Der Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 07.08.2026 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 07.09.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
" Anträge über:
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§ 157 Abs.1 S. 2 InsO),
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (07.08.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (07.09.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hamburg, 09.06.2026
Datenschutzhinweise:
Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter
https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise
Auf Wunsch übersenden wir diese Informationen auch an Verfahrensbeteiligte in Papierform.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
67c IN 178/26 : In dem Insolvenzverfahren über den Nachlass der Kastellino GmbH, Entwicklung, Herstellung und der Betrieb eines B2B-Verpflegungs- und Benefit-Systems, Überseeallee 10, 20457 Hamburg (AG Hamburg, HRB 197638), vertr. d.: Karl-Heinz Riggers, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 25.06.2026 gem. …
67c IN 178/26 : In dem Insolvenzverfahren über den Nachlass der Kastellino GmbH, Entwicklung, Herstellung und der Betrieb eines B2B-Verpflegungs- und Benefit-Systems, Überseeallee 10, 20457 Hamburg (AG Hamburg, HRB 197638), vertr. d.: Karl-Heinz Riggers, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 25.06.2026 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Hamburg, 29.06.2026
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