Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
H2R Boating GmbH i. L.
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 156401
EUID
DEK1101.HRB156401
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 375/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Liquidator Stephan Georg Reifenrath
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
04.08.2026 , 10:45 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der H2R Boating GmbH i. L. ist eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über eine Rechtshandlung des Verwalters anberaumt. Der Termin findet am 04.08.2026 um 10:45 Uhr im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg statt. Gegenstand der Beschlussfassung ist die Veräußerung des Warenlagers der Schuldnerin an die CDL Development GmbH, Steinacher Weg 2, 91579 Ansbach, zu einem Gesamtkaufpreis in Höhe von EUR 6.000,00 brutto.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 375/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 156401 eingetragenen H2R Boating GmbH i. L., Weimarer Straße 60, 21107 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Herrn Stephan Georg Reifenrath
wird Termin für …
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 375/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 156401 eingetragenen H2R Boating GmbH i. L., Weimarer Straße 60, 21107 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Herrn Stephan Georg Reifenrath
wird Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Verwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Veräußerung des Warenlagers der Schuldnerin an die
CDL Development GmbH, Steinacher Weg 2, 91579 Ansbach
zu einem Gesamtkaufpreis in Höhe von EUR 6.000,00 brutto.
bestimmt auf
Dienstag, 04.08.2026, 10:45 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Insolvenzgläubiger, der Insolvenzverwalter und die Schuldnerin werden zu diesem Termin geladen (§ 177 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67c IN 375/24
Amtsgericht Hamburg, 05.06.2026
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