Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Katenkamp, Ralf
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Bremen
Handelsregister
Amtsgericht Bremen HRA 13515
EUID
DEH1101.HRA13515
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bremen
Aktenzeichen
512 IN 4/18
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Aufhebung
10.08.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Ralf Katenkamp ist aufgehoben worden. Die Aufhebung erfolgte, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen nach Zustellung oder Verkündung Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
512 IN 4/18: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Ralf Katenkamp, geb. am 03.10.1961, Schwachhauser Heerstraße 190, 28213 Bremen, Inhaber d. Firma Gerd Bartels e.K., Haferwende 23 A, 28357 Bremen (AG Bremen, HRA 13515 HB), wird aufgehoben, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Ent…
512 IN 4/18: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Ralf Katenkamp, geb. am 03.10.1961, Schwachhauser Heerstraße 190, 28213 Bremen, Inhaber d. Firma Gerd Bartels e.K., Haferwende 23 A, 28357 Bremen (AG Bremen, HRA 13515 HB), wird aufgehoben, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 10.08.2026
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