Berichts- und PrüfungsterminRheinland-PfalzHRA 11189
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Kaufmann GmbH & Co.KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Landau in der Pfalz HRA 11189
EUID
DET3304V.HRA11189
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Landau in der Pfalz
Aktenzeichen
3 IN 14/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Stephan Haspel
Rolle
Sachwalter
Adresse
Hermann-Staudinger-Straße 2, 76829 Landau in der Pfalz
Telefon
06341 - 51020
Termine & Fristen
Eröffnung
01.04.2023
Beschluss Vorschuss
20.11.2024
Prüfungsstichtag
23.06.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren gegen die Kaufmann GmbH & Co.KG ist anhängig. Das Amtsgericht Landau in der Pfalz hat angeordnet, das schriftliche Verfahren gemäß § 177 I 2 InsO zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen durchzuführen. Der Prüfungsstichtag ist der 23.06.2025. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch bei Gericht eingehen, falls eine Forderung bestritten wird. Die ergänzte Tabelle und die Anmeldungsunterlagen liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Gerichts nieder. Ebenfalls mitgeprüft werden spätere Nachmeldungen, sofern diese bis einen Tag vor dem Prüfungsstichtag niedergelegt werden und kein Beteiligter widerspricht. Gläubiger, deren Forderung festgestellt wird, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kaufmann GmbH & Co.KG ist am 01.04.2023 eröffnet worden. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde gemäß § 9 InsVV genehmigt, dass der Sachwalter Rechtsanwalt Stephan Haspel aus der Insolvenzmasse einen Vorschuss auf seine Vergütung, Auslagen und Umsatzsteuer entnimmt; dies gescha…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kaufmann GmbH & Co.KG ist am 01.04.2023 eröffnet worden. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde gemäß § 9 InsVV genehmigt, dass der Sachwalter Rechtsanwalt Stephan Haspel aus der Insolvenzmasse einen Vorschuss auf seine Vergütung, Auslagen und Umsatzsteuer entnimmt; dies geschah durch Beschluss des Amtsgerichts Landau in der Pfalz vom 20.11.2024, da das Verfahren bereits länger als sechs Monate dauert. Im aktuellen Stand vom 22.04.2025 hat das Gericht zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen das schriftliche Prüfungsverfahren gemäß § 177 I 2 InsO angeordnet. Der Prüfungsstichtag hierfür ist der 23.06.2025. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen eine Forderung bei Gericht eingehen, falls dieser bestritten wird. Die ergänzte Forderungstabelle und die Anmeldungsunterlagen liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Gerichts nieder. Gläubiger, deren Forderung festgestellt wird, erhalten keine gesonderte Benachrichtigung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht
Landau in der Pfalz
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
3 IN 14/23
22.04.2025
In dem Insolvenzverfahren
Kaufmann GmbH & Co.KG, Im Brühl 9-11, 67365 Schwegenheim (AG Landau in der Pfalz, HRA 11189),
vertreten durch:
1. Kaufmann Verwaltungs GmbH, Im Brühl 9-11, 67365 Schwegenheim, (persönlich haftende Gesellschafterin…
Amtsgericht
Landau in der Pfalz
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
3 IN 14/23
22.04.2025
In dem Insolvenzverfahren
Kaufmann GmbH & Co.KG, Im Brühl 9-11, 67365 Schwegenheim (AG Landau in der Pfalz, HRA 11189),
vertreten durch:
1. Kaufmann Verwaltungs GmbH, Im Brühl 9-11, 67365 Schwegenheim, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Kai Bognar, Im Brühl 8 a, 67365 Schwegenheim, (Geschäftsführer),
1.2. Julia Bognar, Alte Ziegelei 8, 67346 Speyer, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Christian Hanz, Xylanderstraße 8, 76829 Landau in der Pfalz,
hat das Amtsgericht Landau in der Pfalz beschlossen:
Zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird das schriftliche Verfahren gemäß § 177 I 2 InsO angeordnet. Prüfungsstichtag hierfür ist der 23.06.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die mit den nachträglich angemeldeten Forderungen ergänzte Tabelle und die Anmeldungsunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Landau in der Pfalz, 76829 Landau, Marienring 13 niedergelegt.
Ebenfalls mitgeprüft werden etwaige spätere Nachmeldungen, sofern sie noch bis einen Tag vor dem Prüfungsstichtag niedergelegt werden und kein Beteiligter dieser Handhabung widerspricht.
Gläubiger, deren Forderung festgestellt wird, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht
Landau in der Pfalz
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
3 IN 14/23
20.11.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Kaufmann GmbH & Co.KG, Im Brühl 9-11, 67365 Schwegenheim (AG Landau in der Pfalz, HRA 11189),
vertreten durch:
1. Kaufmann Verwaltungs GmbH, Im Brühl 9-11, 67365 Schwegenheim, (persönlich haf…
Amtsgericht
Landau in der Pfalz
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
3 IN 14/23
20.11.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Kaufmann GmbH & Co.KG, Im Brühl 9-11, 67365 Schwegenheim (AG Landau in der Pfalz, HRA 11189),
vertreten durch:
1. Kaufmann Verwaltungs GmbH, Im Brühl 9-11, 67365 Schwegenheim, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Kai Bognar, Im Brühl 8 a, 67365 Schwegenheim, (Geschäftsführer),
1.2. Julia Bognar, Alte Ziegelei 8, 67346 Speyer, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Christian Hanz, Xylanderstraße 8, 76829 Landau in der Pfalz,
wird gemäß § 9 InsVV genehmigt, dass der Sachwalter
Rechtsanwalt Stephan Haspel, Hermann-Staudinger-Straße 2, 76829 Landau in der Pfalz, Tel.: 06341 - 51020, Fax: 06341-510229
aus der Insolvenzmasse einen Vorschuss auf seine Vergütung, Auslagen und Umsatzsteuer i. H. v.
xxx EUR
(i. W.: xxxEUR)
entnimmt.
Gründe:
Mit Schriftsatz vom 13.11.2024 beantragte der Sachwalter die Zustimmung zur Entnahme eines Vorschusses aus der Insolvenzmasse. Gemäß § 9 S. 2 InsVV soll die Zustimmung erteilt werden, wenn das Verfahren länger als sechs Monate dauert oder wenn besonders hohe Auslagen erforderlich werden.
Die Voraussetzung des § 9 S. 2 InsVV ist vorliegend erfüllt.
Das Insolvenzverfahren wurde am 01.04.2023 eröffnet und dauert damit bereits länger als sechs Monate an.
Die Berechnung des Vorschusses basiert auf der von dem Sachwalter mit Schriftsatz vom 13.11.2024 erstellten Vergütungsberechnung.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Landau in der Pfalz, Marienring 13, 76829 Landau in der Pfalz; Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436793743928-015871183 einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle eingesehen werden.
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