Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Miller Service GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Landau in der Pfalz HRB 32486
EUID
DET3304V.HRB32486
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Landau in der Pfalz
Aktenzeichen
3 IN 113/22
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Termine & Fristen
Aufhebung vorläufiger Maßnahmen
23.04.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Miller Service GmbH in Bad Bergzabern ist Gegenstand dieser Bekanntmachung. Das Amtsgericht Landau in der Pfalz hat den Beschluss über die Anordnung der vorläufigen Verwaltung sowie weiterer Maßnahmen nach §§ 21, 22 InsO aufgehoben. Ebenso wurde der Beschluss über die Anordnung der Postsperre aufgehoben. Rechtsmittel gegen diese Entscheidung können von der Schuldnerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 113/22: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Miller Service GmbH, Auf dem Viertel 12, 76887 Bad Bergzabern (AG Landau in der Pfalz, HRB 32486), vertr. d.: Ruslan Miller, Auf dem Viertel 12, 76887 Bad Bergzabern, (Geschäftsführer), werden der Beschluss vom über der vorläufigen Verwaltung sowie der…
3 IN 113/22: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Miller Service GmbH, Auf dem Viertel 12, 76887 Bad Bergzabern (AG Landau in der Pfalz, HRB 32486), vertr. d.: Ruslan Miller, Auf dem Viertel 12, 76887 Bad Bergzabern, (Geschäftsführer), werden der Beschluss vom über der vorläufigen Verwaltung sowie der weiteren Maßnahmen nach §§ 21, 22 InsO und der Beschluss vom über die Anordnung der Postsperre aufgehoben.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit dieser durch die Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt worden ist. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Landau in der Pfalz, Marienring 13, 76829 Landau in der Pfalz; Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436793743928-015871183 einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt . Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Landau in der Pfalz eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Landau in der Pfalz an.
Amtsgericht Landau in der Pfalz, 23.04.2025
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