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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kavalierhäuser Schloss Königs Wusterhausen Betriebsgesellschaft mbH, Schillerstraße 6, 10625 Berlin, wird beim Amtsgericht Charlottenburg geführt. Die Schuldnerin ist durch den Geschäftsführer Eberhard von Einem vertreten. Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zur Vergleichsvereinbarung mit dem Nachlass des Herrn Prof. Dr. Eberhard v. Einem in Höhe von 6.000,00 EUR das schriftliche Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 27.10.2026, Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen. Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, erhoben werden. Einwendungen sind glaubhaft zu machen. Stellungnahmen, die nach dem genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden. Die Zustimmung gemäß § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, dass die Zustimmung als erteilt gilt, wenn von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben werden. Die Bekanntmachung ist datiert mit 09.10.2026.
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