Forderungsanmeldung Berlin HRA 64348

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Hospitality Immobilien GmbH & Co. Hamburg KG

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH & Co.
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRA 64348
EUID
DEF1103R.HRA64348

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Charlottenburg
Aktenzeichen
3602 IN 1873/26
Phase
Forderungsanmeldung

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini
Adresse
Kantstraße 164, 10623 Berlin

Termine & Fristen

Eröffnung
09.10.2026 , 11:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
20.11.2026
Widerspruchsfrist
05.01.2027

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hospitality Immobilien GmbH & Co. Hamburg KG, Hauptstraße 66, 12159 Berlin, ist am 09.10.2026 um 11:00 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren eröffnet worden. Der Eröffnungsbeschluss des Amtsgerichts Charlottenburg stützt sich auf Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini, Kantstraße 164, 10623 Berlin, bestellt. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 20.11.2026 beim Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann auch elektronisch erfolgen, wobei der Insolvenzverwalter den Übermittlungsweg und das Dateiformat festlegen kann. Das Verfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt. Die Beteiligten haben Gelegenheit, bis zum 05.01.2027 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Sollten Beschlussfassungen über die Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses oder andere in den §§ 35, 66, 100 ff., 149, 157, 160, 162, 163, 233 und 271 InsO genannte Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis zum 05.01.2027, um das schriftliche Verfahren aufzuheben. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen. Personen mit Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin werden aufgefordert, an den Insolvenzverwalter zu leisten. Der Insolvenzverwalter ist beauftragt, die Zustellungen durchzuführen und die ausländischen Gläubiger zu unterrichten.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

3602 IN 1873/26 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Hospitality Immobilien GmbH & Co. Hamburg KG, Hauptstraße 66, 12159 Berlin, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Hospitality Hamburg Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Ruslan Husry, Trabener Straße 27, 14193 Be…

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