Durchführung von Sanierungsarbeiten insbesondere in dem Bereich Elektrizität, Wasser und Heizung sowie der Einkauf, Verkauf, Import und Export von Baumaterialien.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KAVP UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Die Schuldnerin wird vertreten durch die Geschäftsführer Wincenty Franciszek Pudelko und Arkadiusz Waclaw Kabata. Das Amtsgericht Hanau hat beschlossen, der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern vor der Entscheidung über die Vergütungsanträge des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zu geben. Die Frist zur Abgabe dieser Stellungnahme beträgt zwei Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung des Beschlusses. Die vollständigen Anträge liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus. Die Bekanntmachung wurde am 29.02.2024 vom Amtsgericht Hanau verkündet.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KAVP UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Hanau anhängig. Zunächst wurde den Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme zu Vergütungsanträgen gegeben. Im weiteren Verlauf wurden die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters sowie später die des endgül…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KAVP UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Hanau anhängig. Zunächst wurde den Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme zu Vergütungsanträgen gegeben. Im weiteren Verlauf wurden die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters sowie später die des endgültigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Arno Wolf festgesetzt. Der verfügbare Massebestand wurde mit 166.834,63 EUR angegeben, wobei Insolvenzforderungen in Höhe von 16.321,78 EUR zu berücksichtigen sind. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt. Der Schlusstermin ist auf den 14.10.2024 festgelegt. Bis zu diesem Datum können Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis sowie Anträge bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände erhoben werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 202/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KAVP UG (haftungsbeschränkt), Bahnhofstraße 19, 61130 Nidderau (AG Hanau, HRB 96398), vertr. d.: 1. Wincenty Franciszek Pudelko, Am Bahndamm 10, 63683 Ortenberg, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), 2. Arkadiusz Waclaw Kabata, Karbener Straße 7, 6…
70 IN 202/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KAVP UG (haftungsbeschränkt), Bahnhofstraße 19, 61130 Nidderau (AG Hanau, HRB 96398), vertr. d.: 1. Wincenty Franciszek Pudelko, Am Bahndamm 10, 63683 Ortenberg, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), 2. Arkadiusz Waclaw Kabata, Karbener Straße 7, 61130 Nidderau, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über die Vergütungsanträge des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Die vollständigen Anträge liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hanau, 29.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 202/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KAVP UG (haftungsbeschränkt), Bahnhofstraße 19, 61130 Nidderau (AG Hanau, HRB 96398), vertr. d.: 1. Wincenty Franciszek Pudelko, Am Bahndamm 10, 63683 Ortenberg, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), 2. Arkadiusz Waclaw Kabata, Karbener Straße 7, 6…
70 IN 202/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KAVP UG (haftungsbeschränkt), Bahnhofstraße 19, 61130 Nidderau (AG Hanau, HRB 96398), vertr. d.: 1. Wincenty Franciszek Pudelko, Am Bahndamm 10, 63683 Ortenberg, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), 2. Arkadiusz Waclaw Kabata, Karbener Straße 7, 61130 Nidderau, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
€ Nettovergütung nach § 11 InsVV
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Auslagen zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Zustellungskosten nach § 8 Abs. 3 InsVV
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
€ Gesamtbetrag
Die Veröffentlichung der Beträge unterbleibt gemäß § 64 II S. 2 InsO
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Arno Wolf, Kaiser-Friedrich-Promenade 30, 61348 Bad Homburg v. d.Höhe, Tel.: 06172-179280, Fax: 06172-1792899, E-Mail: wolf@wolf-collegen.de, Internet: www.wolf-collegen.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Berechnungsmasse: 15.561,25 €
Dem vorläufigen Verwalter steht nach § 11 InsVV ein Bruchteil der Vergütung für einen Verwalter zu, der auf 25 % festgesetzt wird
Es war die Mindestvergütung nach § 2 II InsVV festzusetzen.
Die Auslagen waren in beantragter Höhe gem. § 8 InsVV festzusetzen.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 14.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 202/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KAVP UG (haftungsbeschränkt), Bahnhofstraße 19, 61130 Nidderau (AG Hanau, HRB 96398), vertr. d.: 1. Wincenty Franciszek Pudelko, Am Bahndamm 10, 63683 Ortenberg, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), 2. Arkadiusz Waclaw Kabata, Karbener Straße 7, 6…
70 IN 202/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KAVP UG (haftungsbeschränkt), Bahnhofstraße 19, 61130 Nidderau (AG Hanau, HRB 96398), vertr. d.: 1. Wincenty Franciszek Pudelko, Am Bahndamm 10, 63683 Ortenberg, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), 2. Arkadiusz Waclaw Kabata, Karbener Straße 7, 61130 Nidderau, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hanau zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Arno Wolf, Kaiser-Friedrich-Promenade 30, 61348 Bad Homburg v. d.Höhe, Tel.: 06172-179280, Fax: 06172-1792899, E-Mail: wolf@wolf-collegen.de, Internet: www.wolf-collegen.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 166.834,63 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 16.321,78 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Hanau, 14.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 202/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KAVP UG (haftungsbeschränkt), Bahnhofstraße 19, 61130 Nidderau (AG Hanau, HRB 96398), vertr. d.: 1. Wincenty Franciszek Pudelko, Am Bahndamm 10, 63683 Ortenberg, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), 2. Arkadiusz Waclaw Kabata, Karbener Straße 7, 6…
70 IN 202/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KAVP UG (haftungsbeschränkt), Bahnhofstraße 19, 61130 Nidderau (AG Hanau, HRB 96398), vertr. d.: 1. Wincenty Franciszek Pudelko, Am Bahndamm 10, 63683 Ortenberg, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), 2. Arkadiusz Waclaw Kabata, Karbener Straße 7, 61130 Nidderau, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 14.10.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 14.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 202/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KAVP UG (haftungsbeschränkt), Bahnhofstraße 19, 61130 Nidderau (AG Hanau, HRB 96398), vertr. d.: 1. Wincenty Franciszek Pudelko, Am Bahndamm 10, 63683 Ortenberg, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), 2. Arkadiusz Waclaw Kabata, Karbener Straße 7, 6…
70 IN 202/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KAVP UG (haftungsbeschränkt), Bahnhofstraße 19, 61130 Nidderau (AG Hanau, HRB 96398), vertr. d.: 1. Wincenty Franciszek Pudelko, Am Bahndamm 10, 63683 Ortenberg, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), 2. Arkadiusz Waclaw Kabata, Karbener Straße 7, 61130 Nidderau, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer),
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
€ Nettovergütung nach InsVV
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
€ Auslagen zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
€ Zustellungskosten nach § 8 Abs. 3 InsVV zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
€ Gesamtbetrag
Die Veröffentlichung der Beträge unterbleibt gemäß § 64 II S. 2 InsO
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Arno Wolf, Kaiser-Friedrich-Promenade 30, 61348 Bad Homburg v. d.Höhe, Tel.: 06172-179280, Fax: 06172-1792899, E-Mail: wolf@wolf-collegen.de, Internet: www.wolf-collegen.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Berechnungsmasse: 20.237,38 €
Erhöhungen wurden nicht beantragt, Herabsetzungsfaktoren sind nicht ersichtlich.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 14.08.2024
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