Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Somba GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Siemensstr. 1, 63456 Hanau
Handelsregister
Amtsgericht Hanau HRB 93704
EUID
DEM1502.HRB93704
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hanau
Aktenzeichen
70 IN 72/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt André Zöller
Adresse
Dämmer Tor 3, 63741 Aschaffenburg
Telefon
06021 3868330
E-Mail
Termine & Fristen
Fristende für Gläubigeranträge
03.05.2024
Gegenstand des Unternehmens
Herstellung und An- und Verkauf von Maschinen sowie Maschinenteilen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Somba GmbH ist der bisherige Insolvenzverwalter Peter Gangfuß verstorben. Zu seinem Nachfolger ist Rechtsanwalt André Zöller bestellt worden. Die Gläubigerversammlung hat das Recht, bis zum 03.05.2024 Anträge auf Wahl einer anderen Person zu stellen. In einem weiteren Beschluss wurde die Vergütung und die Auslagen des verstorbenen Insolvenzverwalters zugunsten der Peter Gangfuß Unternehmensberatung GmbH festgesetzt, wobei die Nettovergütung um 30 % aufgrund vorzeitiger Beendigung des Amtes herabgesetzt wurde. Die Berechnungsmasse belief sich hierbei auf 130.959,67 €.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 72/23 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Somba GmbH, Siemensstraße 1, 63456 Hanau (AG Hanau, HRB 93704), vertr. d.: Hilmar Mann, Blumengarten 14, 63599 Biebergemünd, (Geschäftsführer),
ist der bisherige Insolvenzverwalter Peter Gangfuß, Haintr. 3a, 63486 Bruchköbel, verstorben. Zum neuen Insolvenzver…
70 IN 72/23 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Somba GmbH, Siemensstraße 1, 63456 Hanau (AG Hanau, HRB 93704), vertr. d.: Hilmar Mann, Blumengarten 14, 63599 Biebergemünd, (Geschäftsführer),
ist der bisherige Insolvenzverwalter Peter Gangfuß, Haintr. 3a, 63486 Bruchköbel, verstorben. Zum neuen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt André Zöller, Dämmer Tor 3, 63741 Aschaffenburg, Tel.: 06021 3868330, Fax: 06021 3868333, E-Mail: advokat@rae-ohly-zoeller.de ernannt worden. Nach § 57 InsO hat die Gläubigerversammlung das Recht, an Stelle des neu bestimmten Insolvenzverwalters eine andere Person zu wählen. Den Gläubigern wird hiermit Gelegenheit gegeben, bis zum 03.05.2024 (Eingang bei Gericht) entsprechende Anträge zu stellen.
Amtsgericht Hanau, 03.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 72/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Somba GmbH, Siemensstraße 1, 63456 Hanau (AG Hanau, HRB 93704), vertr. d.: Hilmar Mann, Blumengarten 14, 63599 Biebergemünd, (Geschäftsführer),
werden die Vergütung und Auslagen des verstorbenen Insolvenzverwalters Peter Gangfuss zugunsten der Peter Gangfuß U…
70 IN 72/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Somba GmbH, Siemensstraße 1, 63456 Hanau (AG Hanau, HRB 93704), vertr. d.: Hilmar Mann, Blumengarten 14, 63599 Biebergemünd, (Geschäftsführer),
werden die Vergütung und Auslagen des verstorbenen Insolvenzverwalters Peter Gangfuss zugunsten der Peter Gangfuß Unternehmensberatung GmbH, Hainstr. 3a, 63486 Bruchköbel festgesetzt auf:
€ Nettovergütung nach InsVV
€ um 30 % herabgesetzt zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
€ Auslagen zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
€ Gesamtbetrag
Die Veröffentlichung der Beträge unterbleibt gemäß § 64 II S. 2 InsO
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt André Zöller, Dämmer Tor 3, 63741 Aschaffenburg, Tel.: 06021 3868330, Fax: 06021 3868333, E-Mail: advokat@rae-ohly-zoeller.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag aus der Insolvenzmasse zu zahlen.
Berechnungsmasse: 130.959,67 €
Abschläge: 30% wegen vorzeitiger Beendigung des Amtes
Im Rahmen der Gesamtschau gewährter Abschlag: 30 %
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 20.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 72/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Somba GmbH, Siemensstraße 1, 63456 Hanau (AG Hanau, HRB 93704), vertr. d.: Hilmar Mann, Blumengarten 14, 63599 Biebergemünd, (Geschäftsführer), wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Peter Gangfuss zugunsten der Peter Gangfuß Unternehmensberat…
70 IN 72/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Somba GmbH, Siemensstraße 1, 63456 Hanau (AG Hanau, HRB 93704), vertr. d.: Hilmar Mann, Blumengarten 14, 63599 Biebergemünd, (Geschäftsführer), wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Peter Gangfuss zugunsten der Peter Gangfuß Unternehmensberatung GmbH, Hainstr. 3a, 63486 Bruchköbel, festgesetzt auf:
€ Nettovergütung nach § 11 InsVV
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Auslagen zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Gesamtbetrag
Die Veröffentlichung der Beträge unterbleibt gemäß § 64 II S. 2 InsO
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt André Zöller, Dämmer Tor 3, 63741 Aschaffenburg, Tel.: 06021 3868330, Fax: 06021 3868333, E-Mail: advokat@rae-ohly-zoeller.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag aus der Insolvenzmasse zu zahlen.
Berechnungsmasse: 57.883,30 €
Dem vorläufigen Verwalter steht nach § 11 InsVV ein Bruchteil der Vergütung für einen Verwalter zu, der auf 25 % festgesetzt wird
Erhöhungen des Regelbruchteils nach § 63 III S. 2 InsO wurden nicht beantragt, Herabsetzungsfaktoren sind nicht ersichtlich.
Die Auslagen waren in beantragter Höhe gem. § 8 InsVV festzusetzen.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 20.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 72/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Somba GmbH, Siemensstraße 1, 63456 Hanau (AG Hanau, HRB 93704), vertr. d.: Hilmar Mann, Blumengarten 14, 63599 Biebergemünd, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über…
70 IN 72/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Somba GmbH, Siemensstraße 1, 63456 Hanau (AG Hanau, HRB 93704), vertr. d.: Hilmar Mann, Blumengarten 14, 63599 Biebergemünd, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über die Vergütungsanträge des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters Peter Gangfuss Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Die vollständigen Anträge liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hanau, 10.10.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.