Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 13355
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
KDM-Concept GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Schlehhecke 59, 47533 Kleve
Handelsregister
Amtsgericht Kleve HRB 13355
EUID
DER1304.HRB13355
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kleve
Aktenzeichen
49 IN 42/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Dr. Bero-Alexander Lau
Adresse
Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
06.08.2025 , 08:08 Uhr
Eröffnung
01.10.2025 , 10:06 Uhr
Forderungsanmeldefrist
18.11.2025
Berichtstermin
09.12.2025
Gegenstand des Unternehmens
Die Planung und der Vertrieb von Geschäftsausstattungen und die Erbringung von Dienstleistungen für Baumärkte
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KDM-Concept GmbH, Kleve, ist am 06.08.2025 die Anordnung vorläufiger Maßnahmen erfolgt und ein vorläufiger Insolvenzverwalter ist bestellt worden. Das Insolvenzverfahren ist am 01.1erm 2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Dr. Bero-Alexander Lau bestellt worden. Die Forderungen der Gläubiger sind bis zum 18.11.2025 anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin ist für den 09.12.2025 festgesetzt. Es liegt bereits Masseunzulänglichkeit vor, worüber die Beteiligten bis zum Stichtag Stellung nehmen können.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 49 IN 42/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 13355 eingetragenen KDM-Concept GmbH, Schlehhecke 59, 47533 Kleve, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Speer, Schlehhecke 59, 47533 Kleve
Ge…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 49 IN 42/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 13355 eingetragenen KDM-Concept GmbH, Schlehhecke 59, 47533 Kleve, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Speer, Schlehhecke 59, 47533 Kleve
Geschäftszweig: Die Planung und der Vertrieb von Geschäftsausstattungen und die Erbringung von Dienstleistungen für Baumärkte
ist am 06.08.2025, um 08:08 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Bero-Alexander Lau, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
49 IN 42/25
Amtsgericht Kleve, 06.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 49 IN 42/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 13355 eingetragenen KDM-Concept GmbH, Schlehhecke 59, 47533 Kleve, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Speer, Schlehhecke 59, 47533 Kleve
ist am 02.10…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 49 IN 42/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 13355 eingetragenen KDM-Concept GmbH, Schlehhecke 59, 47533 Kleve, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Speer, Schlehhecke 59, 47533 Kleve
ist am 02.10.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
49 IN 42/25
Amtsgericht Kleve, 02.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 49 IN 42/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 13355 eingetragenen KDM-Concept GmbH, gegründet am 03.03.2015, Schlehhecke 59, 47533 Kleve, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Speer, Schlehhecke 59, 47533 Kleve
Geschäftszwei…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 49 IN 42/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 13355 eingetragenen KDM-Concept GmbH, gegründet am 03.03.2015, Schlehhecke 59, 47533 Kleve, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Speer, Schlehhecke 59, 47533 Kleve
Geschäftszweig: Die Planung und der Vertrieb von Geschäftsausstattungen und die Erbringung von Dienstleistungen für Baumärkte
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.10.2025, um 10:06 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 05.08.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Dr. Bero-Alexander Lau, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 18.11.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 09.12.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfa ls:
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Es liegt bereits jetzt Masseunzulänglichkeit vor (§§ 208, 210 InsO). Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum Stichtag zu einer Einstellung des Verfahrens wegen Masseunzulänglichkeit (§ 211 InsO) Stellung zu nehmen.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 25.11.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D -5 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Zur Hinterlegungsstelle (§ 149 InsO) wird bestimmt:
National-Bank AG, IBAN: DE94 3602 0030 0009 0170 21, BIC: NBAGDE3EXXX.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
49 IN 42/25
Kleve, 01.10.2025
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