Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
KE Group Verwaltungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Frankfurter Straße 83, 65239 Hochheim/Main
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mainz HRB 51304
EUID
DET2304V.HRB51304
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mainz
Aktenzeichen
154/25
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Daniel Udo Köhler
Adresse
Frankfurter Straße 83, 65239 Hochheim
Termine & Fristen
Abweisung mangels Masse
30.01.2026
Aufhebung vorläufiger Maßnahmen
30.01.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Übernahme der persönlichen Haftung bei anderen Gesellschaften, der An- und Verkauf von Immobilien, die Verwaltung/Vermietung von Immobilien und die Projektentwicklung im Immobilienbereich.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der KE Group Verwaltungs GmbH ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 30.01.2026 mangels Masse abgewiesen worden. Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung sind am selben Tag aufgehoben worden. Rechtsmittel gegen diese Entscheidung können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
280 IN 154/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der KE Group Verwaltungs GmbH, Frankfurter Straße 83, 65239 Hochheim (AG Mainz, HRB 51304), vertr. d.: Daniel Udo Köhler, Frankfurter Straße 83, 65239 Hochheim, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 30.01.2026 mangel…
280 IN 154/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der KE Group Verwaltungs GmbH, Frankfurter Straße 83, 65239 Hochheim (AG Mainz, HRB 51304), vertr. d.: Daniel Udo Köhler, Frankfurter Straße 83, 65239 Hochheim, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 30.01.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom sind am 30.01.2026 aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Mainz eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Mainz an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Mainz, 30.01.2026
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