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Insolvenzprofil
Kegelmann, Ralf Harro
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Jakob-Krebs-Straße 124, 47877 Willich
Handelsregister
Amtsgericht Krefeld HRA 6065
EUID
DER1402.HRA6065
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Krefeld
Aktenzeichen
91 IN 57/19
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwälte Rautenberger & Würdemann GbR
Kanzlei
Rechtsanwälte Rautenberger & Würdemann GbR
Adresse
Beethovenstraße 40, 41061 Mönchengladbach
Termine & Fristen
Stichtag Gläubigerversammlung
10.10.2025
Stichtag Gläubigerversammlung
23.01.2026
Prüfungsstichtag
04.09.2026
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Nicht eindeutig klassifizierbar
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen von Herrn Ralf Harro Kegelmann (Fitness Inside Ralf Kegelmann e.K.) wurde die Anordnung, das Verfahren mündlich durchzuführen, aufgehoben. Der Stichtag für eine besondere Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren ist der 23.0elle 2026. Im Rahmen des Verfahrens stehen Beschlussfassungen über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters an, insbesondere die Zustimmung zu einem abgeschlossenen Vergleich mit Herrn Rohlfing beim Landgericht Mönchengladbach sowie der Abschluss eines Vergleichs zwischen der Ehefrau des Schuldners und dem Insolvenzverwalter zur Abgeltung von Rückforderungsansprüchen gemäß § 143 InsO in Höhe von 16.730,00 €.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Ralf Harro Kegelmann, Inhaber der Firma Fitness Inside Ralf Kegelmann e.K., wird vom Amtsgericht Krefeld unter dem Aktenzeichen 91 IN 57/19 geführt. Die Gläubiger sind aufgerufen, im schriftlichen Verfahren Stellungnahmen zu bestimmten Rechtshandlungen des Insolvenzver…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Ralf Harro Kegelmann, Inhaber der Firma Fitness Inside Ralf Kegelmann e.K., wird vom Amtsgericht Krefeld unter dem Aktenzeichen 91 IN 57/19 geführt. Die Gläubiger sind aufgerufen, im schriftlichen Verfahren Stellungnahmen zu bestimmten Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters abzugeben. Ein früherer Stichtag für eine besondere Gläubigerversammlung war der 10.10.2025, wobei es um die Zustimmung zum Abschluss eines Vergleiches mit der Ehefrau des Schuldners zur Abgeltung von Rückforderungsansprüchen in Höhe von 16.730,00€ ging. Ein weiterer Stichtag für eine besondere Gläubigerversammlung ist der 23.01.2026, hier geht es um die Zustimmung zu einem abgeschlossenen Vergleich beim Landgericht Mönchengladbach. Zudem werden nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Prüfungsstichtag für diese Forderungen (lfd. Nr. 155 bis 234) ist der 04.09.2026. Bis zu diesem Datum müssen schriftliche Widersprüche gegen die zu prüfenden Forderungen bei Gericht eingehen. Die Unterlagen zur Einsicht liegen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld nieder.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 91 IN 57/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Ralf Harro Kegelmann, Patschelstraße 35, 41379 Brüggen, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Krefeld unter HRA 6065 eingetragenen Firma Fitness Inside Ralf Kegelmann e.K., Jakob-Krebs-Straße 124, 47877 Willi…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 91 IN 57/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Ralf Harro Kegelmann, Patschelstraße 35, 41379 Brüggen, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Krefeld unter HRA 6065 eingetragenen Firma Fitness Inside Ralf Kegelmann e.K., Jakob-Krebs-Straße 124, 47877 Willich
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Rautenberger & Würdemann GbR, Beethovenstraße 40, 41061 Mönchengladbach
wird bestimmt, dass der Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, der 23.01.2026 ist.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen:
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: Zustimmung zum abgeschlossenen Vergleich bei dem Landgericht Mönchengladbach (AZ: 3 O 317/24) mit Herrn Rohlfing, Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 05.12.2025 nebst Beschlussanträgen verwiesen.Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 44 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
91 IN 57/19
Amtsgericht Krefeld, 05.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 91 IN 57/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Ralf Harro Kegelmann, Patschelstraße 35, 41379 Brüggen, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Krefeld unter HRA 6065 eingetragenen Firma Fitness Inside Ralf Kegelmann e.K., Jakob-Krebs-Straße 124, 47877 Willi…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 91 IN 57/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Ralf Harro Kegelmann, Patschelstraße 35, 41379 Brüggen, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Krefeld unter HRA 6065 eingetragenen Firma Fitness Inside Ralf Kegelmann e.K., Jakob-Krebs-Straße 124, 47877 Willich
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Rautenberger & Würdemann GbR, Beethovenstraße 40, 41061 Mönchengladbach
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO die Anordnung, das Verfahren mündlich durchzuführen, aufgehoben.
II.
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 10.10.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen:
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Abschluss eines Vergleiches zwischen der Ehefrau des Schuldners und dem Insolvenzverwalter zur Abgeltung der Rückforderungsansprüche gemäß § 143 InsO in Höhe von 16.730,00€,
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 05.09.2025 nebst Beschlussanträgen verwiesen.
Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 044 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
91 IN 57/19
Amtsgericht Krefeld, 15.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 91 IN 57/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Ralf Harro Kegelmann, geboren am 31.07.1961, Patschelstraße 35, 41379 Brüggen, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Krefeld unter HRA 6065 eingetragenen Firma Fitness Inside Ralf Kegelmann e.K., Jakob-Krebs-…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 91 IN 57/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Ralf Harro Kegelmann, geboren am 31.07.1961, Patschelstraße 35, 41379 Brüggen, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Krefeld unter HRA 6065 eingetragenen Firma Fitness Inside Ralf Kegelmann e.K., Jakob-Krebs-Straße 124, 47877 Willich
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Geprüft werden soll/en die Forderung/ en lfd. Nr. 155 bis 234.
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 04.09.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung des Schuldners, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat der Schuldner im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob er diesen Vortrag bestreitet.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 44 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
91 IN 57/19
Amtsgericht Krefeld, 07.08.2026
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