Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
kelviplast-itech GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Sandweg 14, 63589 Linsengericht
Handelsregister
Amtsgericht Hanau HRB 98557
EUID
DEM1502.HRB98557
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hanau
Aktenzeichen
70 IN 451/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Fatma Kreft
Adresse
Hahnstr. 68-70, 60528 Frankfurt am Main
Telefon
069/9001920-60
E-Mail
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
16.01.2026
Berichtstermin
18.02.2026 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Herstellung von Maschinen und Apparaturen im Bereich Heizen, Kühlen und Temperieren für die Industrie und der Vertrieb derselben.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der kelviplast-itech GmbH wurde zunächst die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwältin Fatma Kreft als vorläufige Insolvenzverwalterin bestellt. Im weiteren Verlauf wurde der vorläufigen Insolvenzverwalterin die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt. Das Insolvenzverfahren ist am 01.11.2025 eröffnet worden. Die Insolvenzverwalterin hat Rechtsanwältin Fatma Kreft inne. Gläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen bis zum 16.01.2026 schriftlich anzumelden und Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Ein Berichts- und Prüfungstermin findet am 18.02.2026 um 10:00 Uhr vor dem Insolvenzgericht Hanau statt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 451/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der kelviplast-itech GmbH, Sandweg 14, 63589 Linsengericht (AG Hanau, HRB 98557), vertr. d.: Mehmet Fatih Uzünkök, Sandweg 14, 63589 Linsengericht, (Geschäftsführer), ist der vorläufigen Insolvenzverwalterin zusätzlich zu der am um Uhr angeordneten vorlä…
70 IN 451/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der kelviplast-itech GmbH, Sandweg 14, 63589 Linsengericht (AG Hanau, HRB 98557), vertr. d.: Mehmet Fatih Uzünkök, Sandweg 14, 63589 Linsengericht, (Geschäftsführer), ist der vorläufigen Insolvenzverwalterin zusätzlich zu der am um Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hanau, 10.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 451/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der kelviplast-itech GmbH, Sandweg 14, 63589 Linsengericht (AG Hanau, HRB 98557), vertr. d.: Mehmet Fatih Uzünkök, Sandweg 14, 63589 Linsengericht, (Geschäftsführer), ist am um Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet wo…
70 IN 451/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der kelviplast-itech GmbH, Sandweg 14, 63589 Linsengericht (AG Hanau, HRB 98557), vertr. d.: Mehmet Fatih Uzünkök, Sandweg 14, 63589 Linsengericht, (Geschäftsführer), ist am um Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Fatma Kreft, Hahnstr. 68-70, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/9001920-60, Fax: 069/9001920-89, E-Mail: frankfurt@tbs-insolvenzverwalter.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 01.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 70 IN 451/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der kelviplast-itech GmbH, Sandweg 14, 63589 Linsengericht (AG Hanau, HRB 98557), vertr. d.: Mehmet Fatih Uzünkök, Sandweg 14, 63589 Linsengericht, (Geschäftsführer), ist am um Uhr die vorläufige Verwaltung ihres Vermögens angeordnet worden. Verfügung…
Az.: 70 IN 451/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der kelviplast-itech GmbH, Sandweg 14, 63589 Linsengericht (AG Hanau, HRB 98557), vertr. d.: Mehmet Fatih Uzünkök, Sandweg 14, 63589 Linsengericht, (Geschäftsführer), ist am um Uhr die vorläufige Verwaltung ihres Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Fatma Kreft, Hahnstr. 68-70, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/9001920-60, Fax: 069/9001920-89, E-Mail: frankfurt@tbs-insolvenzverwalter.de bestellt worden.
Amtsgericht Hanau, 19.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 70 IN 451/25 Am 01.11.2025 um 00:01 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der kelviplast-itech GmbH, Sandweg 14, 63589 Linsengericht (AG Hanau, HRB 98557), vertr. d.: Mehmet Fatih Uzünkök, Sandweg 14, 63589 Linsengericht, (Geschäftsführer),. Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwä…
Geschäfts-Nr.: 70 IN 451/25 Am 01.11.2025 um 00:01 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der kelviplast-itech GmbH, Sandweg 14, 63589 Linsengericht (AG Hanau, HRB 98557), vertr. d.: Mehmet Fatih Uzünkök, Sandweg 14, 63589 Linsengericht, (Geschäftsführer),. Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Fatma Kreft, Hahnstr. 68-70, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/9001920-60, Fax: 069/9001920-89, E-Mail: frankfurt@tbs-insolvenzverwalter.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin schriftlich, in EURO und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 16.01.2026.
b) unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht wird am
Mittwoch, 18.02.2026, 10:00 Uhr, Raum C 163, Insolvenzgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau
eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Insolvenzverwalterin und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweis:
- Für den Fall dass die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist, gelten Zustimmung nach § 160 InsO als erteilt.
- Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 01.11.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 451/25: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der kelviplast-itech GmbH, Sandweg 14, 63589 Linsengericht (AG Hanau, HRB 98557), vertr. d.: Mehmet Fatih Uzünkök, Sandweg 14, 63589 Linsengericht, (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin gem. § 208 InsO am 20.07.2026 angezeigt, dass die Insolvenzmasse n…
70 IN 451/25: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der kelviplast-itech GmbH, Sandweg 14, 63589 Linsengericht (AG Hanau, HRB 98557), vertr. d.: Mehmet Fatih Uzünkök, Sandweg 14, 63589 Linsengericht, (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin gem. § 208 InsO am 20.07.2026 angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die fälligen sonstigen Masseverbindlichkeiten zu erfüllen bzw. nicht ausreichen wird, die bestehenden sonstigen Masseverbindlichkeiten im Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen.
Amtsgericht Hanau, 21.07.2026
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