Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Kessler Plastics GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Auwiese 10, 57223 Kreuztal
Handelsregister
Amtsgericht Siegen HRB 3244
EUID
DER2909.HRB3244
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Siegen
Aktenzeichen
25 IN 17/19
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Jan Janßen
Adresse
Kölner Straße 58, 57072 Siegen
Termine & Fristen
Prüfungstermin
08.07.2024
Aufhebung
15.01.2026 , 12:34 Uhr
Berichtstermin
09.02.2026 , 10:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Herstellung und der Vertrieb von technischen Kunststoffspritzgießteilen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kessler Plastics GmbH ist anhängig. Am 15.01.2026 ist die Anordnung der Eigenverwaltung aufgehoben und Rechtsanwalt Dr. Jan Janßen ist zum Insolvenzverwalter ernannt worden. Forderungen sind ab sofort bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Eine Gläubigerversammlung ist für den 09.02.2026 anberaumt, um über die Person des Insolvenzverwalters, die Beibehaltung des Gläubigerausschusses und die Bestimmung der Hinterlegungsstelle zu beschließen. Im schriftlichen Verfahren sind nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen zu prüfen. Der Prüfungsstichtag ist der 08.07.2024, an dem spätestens der schriftliche Widerspruch bei Gericht eingehen muss.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 17/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Siegen unter HRB 3244 eingetragenen Kessler Plastics GmbH, Auwiese 10, 57223 Kreuztal, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Michael Kessler, Auwiese 10, 57223 Kreuztal und Herrn Hei…
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 17/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Siegen unter HRB 3244 eingetragenen Kessler Plastics GmbH, Auwiese 10, 57223 Kreuztal, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Michael Kessler, Auwiese 10, 57223 Kreuztal und Herrn Heinz-Dieter Kessler, Auf der Hütte 18, 57271 Hilchenbach
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Bergfeld & Partner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Rathausplatz 21-23, 58507 Lüdenscheid
wird heute, am 15.01.2026, um 12:34 Uhr, die Anordnung der Eigenverwaltung auf Antrag der Schuldnerin aufgehoben, § 272 Abs. 1 Nr. 5 InsO.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Jan Janßen, Kölner Straße 58, 57072 Siegen.
Forderungen sind ab sofort bei dem Insolvenzverwalter anzumelden; Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern an den Insolvenzverwalter.
Ausstehende Mitteilungen über Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin haben ab sofort gegenüber dem Insolvenzverwalter zu erfolgen.
Dabei sind der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung zu bezeichnen.
Es wird eine Gläubigerversammlung einberufen auf
Montag, 09.02.2026, 10:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, 1. Etage, Sitzungssaal 2102 - Flachbau -.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Beibehaltung des Gläubigerausschusses,
- die Bestimmung der Hinterlegungsstelle.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
25 IN 17/19
Amtsgericht Siegen, 15.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 17/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Siegen unter HRB 3244 eingetragenen Kessler Plastics GmbH, Auwiese 10, 57223 Kreuztal, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Heinz-Dieter Kessler, Auwiese 10, 57223 Kreuztal und Herr…
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 17/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Siegen unter HRB 3244 eingetragenen Kessler Plastics GmbH, Auwiese 10, 57223 Kreuztal, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Heinz-Dieter Kessler, Auwiese 10, 57223 Kreuztal und Herrn Michael Kessler, Auwiese 10, 57223 Kreuztal
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 08.07.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2135 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
25 IN 17/19
Amtsgericht Siegen, 17.06.2024
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