Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Kheder GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Dieselstr. 53, 63165 Mühlheim am Main
Handelsregister
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 41697
EUID
DEM1114.HRB41697
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 279/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs
Adresse
Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main
Telefon
069 / 91 30 92 0
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
18.07.2025 , 14:59 Uhr
Eröffnung
01.10.2025 , 15:12 Uhr
Forderungsanmeldefrist
31.10.2025
Berichtstermin
21.11.2025 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
die Durchführung von Autolackier- und Karosseriebauarbeiten nebst aller damit in Zusammenhang stehender Tätigkeiten sowie der nicht genehmigungspflichtige Im- und Export von Waren, insbesondere von Kraftfahrzeugen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kheder GmbH wurde am 18.07.2025 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs als vorläufige Insolvenzverwalterin bestellt. Das Insolvenzverfahren ist am 01.10.2025 eröffnet worden. Die Insolvenzverwalterin ist weiterhin Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs. Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen gemäß § 38 InsO bis zum 31.10.2025 schriftlich anzumelden und Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Ein Gläubigerversammlungstermin (Berichts-/Prüfungstermin) findet am 21.111.2025 um 10:00 Uhr vor dem Amtsgericht Offenbach am Main statt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 279/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Kheder GmbH, Dieselstr. 53, 63165 Mühlheim (AG Offenbach am Main , HRB 41697), vertr. d.: 1. Kamran Khederzadeh, 63512 Hainburg, (Geschäftsführer), 2. Mehrdad Khederzadeh, 63165 Mühlheim, (Geschäftsführer), ist am 18.07.2025 um 14:59 Uhr die vorläufig…
8 IN 279/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Kheder GmbH, Dieselstr. 53, 63165 Mühlheim (AG Offenbach am Main , HRB 41697), vertr. d.: 1. Kamran Khederzadeh, 63512 Hainburg, (Geschäftsführer), 2. Mehrdad Khederzadeh, 63165 Mühlheim, (Geschäftsführer), ist am 18.07.2025 um 14:59 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 91 30 92 0, Fax: 069 / 91 30 92 30 bestellt worden.
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Offenbach am Main eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 18.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 279/25 . Am 01.10.2025 um 15:12 Uhr ist über das Vermögen der Kheder GmbH, Dieselstr. 53, 63165 Mühlheim (AG Offenbach am Main , HRB 41697), vertr. d.: 1. Kamran Khederzadeh, 63512 Hainburg, (Geschäftsführer), 2. Mehrdad Khederzadeh, 63165 Mühlheim, (Geschäftsführer), das Insolvenzverfahren eröffn…
Geschäftsnummer: 8 IN 279/25 . Am 01.10.2025 um 15:12 Uhr ist über das Vermögen der Kheder GmbH, Dieselstr. 53, 63165 Mühlheim (AG Offenbach am Main , HRB 41697), vertr. d.: 1. Kamran Khederzadeh, 63512 Hainburg, (Geschäftsführer), 2. Mehrdad Khederzadeh, 63165 Mühlheim, (Geschäftsführer), das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 91 30 92 0, Fax: 069 / 91 30 92 30.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis zum 31.10.2025 (Anmeldefrist);
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht wird folgender Termin abgehalten:
am Freitag, 21.11.2025, 10:00 Uhr, Saal 16-103 (Altbau), Amtsgericht Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K16/Altbau - Zugang über Kaiserstraße 18/Neubau), 63065 Offenbach am Main, eine Gläubigerversammlung (Berichts-/Prüfungstermin) zur Beschlussfassung über:
- die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68
InsO);
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Hinterlegung und Anlage von Geld,
Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO);
- die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin. Die
Gläubigerversammlung kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan
auszuarbeiten, und ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in
späteren Terminen ändern (§ 157 InsO);
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)
insbesondere:
* wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll;
* wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde;
* wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich
oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll;
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder die Betriebsveräußerung
unter Wert (§§ 162, 163 InsO).
sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Hinweise:
- Gemäß § 160 Abs. 1 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.
Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO mit der Durchführung der Zustellungen
beauftragt.
WICHTIG:
Gläubiger oder Bevollmächtigte von Gläubigern, die beabsichtigen, zum Berichts- und Prüfungstermin am 21.11.2025 zu erscheinen, werden - rein aus organisatorischen Gründen - dringend gebeten, ihre Absicht (im Falle von Bevollmächtigten bitte auch unter Nennung der vertretenen Personen) möglichst spätestens bis zum 11.11.2025 schriftlich beim Insolvenzverwalter anzuzeigen ! Dies gilt auch für Personen, die durch einen Bevollmächtigten vertreten werden, aber zudem selbst erscheinen wollen, sowie für Begleitpersonen !
Gläubiger oder Bevollmächtigte von Gläubigern werden dringend aufgefordert,
a) einen gültigen Bundespersonalausweis oder einen gültigen Reisepass
b) im Falle des Erscheinens als Bevollmächtigter von Gläubigern
ausreichende Vollmachten im Original für die Akten
c) für den Fall, daß Sie eine juristische Person vertreten, die im Handelsregister eingetragen ist, einen aktuellen Handelsregisterauszug
zum Termin vorzulegen !
Auf § 4 InsO i.V.m. §§ 79 ff. ZPO wird im übrigen rein vorsorglich hingewiesen.
Amtsgericht Offenbach am Main, 02.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Offenbach am Main
01.10.2025
- Insolvenzgericht -
8 IN 279/25
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Kheder GmbH, Dieselstr. 53, 63165 Mühlheim (AG Offenbach am Main , HRB 41697),
vertreten durch:
1. Kamran Khederzadeh, 63512 Hainburg, (Geschäftsführer),
2. Mehrdad Khederzadeh, 63…
Amtsgericht Offenbach am Main
01.10.2025
- Insolvenzgericht -
8 IN 279/25
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Kheder GmbH, Dieselstr. 53, 63165 Mühlheim (AG Offenbach am Main , HRB 41697),
vertreten durch:
1. Kamran Khederzadeh, 63512 Hainburg, (Geschäftsführer),
2. Mehrdad Khederzadeh, 63165 Mühlheim, (Geschäftsführer),
wird heute, am 01.10.2025 um 15:12 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16 ff. InsO eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 91 30 92 0, Fax: 069 / 91 30 92 30
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr zur Insolvenzmasse gehörendes gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten. Die Verfügungsbefugnis wird der Insolvenzverwalterin übertragen.
Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen. Wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.
Die Insolvenzverwalterin wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt.
Begründung:
Die Schuldnerin ist zahlungsunfähig und überschuldet. Dies steht zur Überzeugung des Gerichts fest aufgrund der durchgeführten Ermittlungen, insbesondere aufgrund des Gutachtens der Sachverständigen Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs vom 29.09.2025.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV.
Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
> Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von dem Schuldner mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
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