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Insolvenzprofil
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Das Amtsgericht Mannheim hat mit Beschluss vom 27.08.2026 den Antrag der antragstellenden Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der KIBO Kabelbau und Gebäudereinigung GmbH abgewiesen. Die Entscheidung erging mangels Masse. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter der Nummer HRB 728428 eingetragen. Als Geschäftsführerin wird Sofka Danailova (auch als Sofka Biserova Danailova bezeichnet) mit Sitz in der Industriestraße 2 L, 68169 Mannheim, genannt. Gegen die Entscheidung ist die sofortige Beschwerde innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Mannheim einlegend. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, falls diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Die öffentliche Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Die Beschwerde ist schriftlich oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Gerichts einzureichen. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden, wobei eine Einlegung per E-Mail nicht zulässig ist. Für bestimmte Berufsgruppen ist die Übermittlung als elektronisches Dokument vorgeschrieben, sofern dies technisch möglich ist.
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