Einstellung des VerfahrensBaden-WürttembergHRB 720085
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Insolvenzprofil
Kusi Grunert GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mannheim HRB 720085
EUID
DEB8535.HRB720085
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mannheim
Aktenzeichen
1 IN 1408/26
Phase
Einstellung des Verfahrens
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Mannheim hat mit Beschluss vom 28.04.2026 den Antrag der Kusi Grunert GmbH, Diskothek Parker Lewis, auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen mangels Masse abgewiesen. Die Schuldnerin ist durch die Geschäftsführer Dominik Marcel Grunert und Stephen Dennis Kusi vertreten. Der Beschluss enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung, wonach gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde eingelegt werden kann. Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Verkündung der Entscheidung, mit deren Zustellung oder mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Die Beschwerde ist schriftlich oder durch Erklärung zu Protokoll bei dem Amtsgericht Mannheim einzulegen. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden, wobei eine Einlegung per E-Mail nicht zulässig ist. Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch Rechtsanwälte, Notare, Behörden oder juristische Personen des öffentlichen Rechts eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln, sofern dies technisch möglich ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 1408/26
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Kusi Grunert GmbH, Diskothek Parker Lewis, Kopernikusstraße 63, 68165 Mannheim, vertreten durch die Geschäftsführer Dominik Marcel Grunert und Stephen Dennis Kusi
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 720085
- Schuldnerin -
auf Eröffnu…
1 IN 1408/26
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Kusi Grunert GmbH, Diskothek Parker Lewis, Kopernikusstraße 63, 68165 Mannheim, vertreten durch die Geschäftsführer Dominik Marcel Grunert und Stephen Dennis Kusi
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 720085
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Beschluss:
Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Mannheim
Schloss, Westflügel
68159 Mannheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 28.04.2026
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