Berichts- und PrüfungsterminRheinland-PfalzHRB 22837
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Kicherer Metallleichtbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Schulstraße 28, 56736 Kottenheim
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Koblenz HRB 22837
EUID
DET2210V.HRB22837
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mayen
Aktenzeichen
7 IN 9/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Jens Lieser
Adresse
Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz
Telefon
0261-304790
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
30.01.2024 , 09:00 Uhr
Eröffnung
01.03.2024 , 10:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
16.04.2024
Berichtstermin
30.04.2024 , 14:30 Uhr
Prüfungstermin
30.04.2024 , 14:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Montage und der Vertrieb von Dach-, Wand- und Deckensystemen aus Leichtmetall und sonstigen Fassadenelementen sowie deren Projektentwicklung und Projektierung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kicherer Metallleichtbau GmbH (AG Koblenz, HRB 22837) wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Mayen vom 30.01.2024 mit vorläufigen Maßnahmen eingeleitet. Dabei ist die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden, und Rechtsanwalt Jens Lieser ist zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Eine Berichtigung des Gerichts vom 01.02.2024 korrigierte einen Schreibfehler im Namen der Schuldnerin von „Kircherer“ auf „Kicherer“. Am 01.03.2024 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Rechtsanwalt Jens Lieser ist als Insolvenzverwalter bestellt. Forderungen sind bis zum 16.04.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Der Berichtstermin und der Prüfungstermin sind für den 30.04.2024 um 14:30 Uhr beim Amtsgericht Mayen angesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Kicherer Metallleichtbau GmbH, Schulstr. 28, 56736 Kottenheim (AG Koblenz, HRB 22837),
vertreten durch: Christoph Kicherer, Schulstr. 28, 56736 Kottenheim, (Geschäftsführer),
- Antragstellerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Edgar Eich pp., Bubenheim…
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Kicherer Metallleichtbau GmbH, Schulstr. 28, 56736 Kottenheim (AG Koblenz, HRB 22837),
vertreten durch: Christoph Kicherer, Schulstr. 28, 56736 Kottenheim, (Geschäftsführer),
- Antragstellerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Edgar Eich pp., Bubenheimer Bann 8, 56070 Koblenz, wird der Beschluss des Amtsgerichts -Insolvenzgericht- Mayen vom 30.01.2024 dahingehend berichtigt, als dass die Bezeichnung der Schuldnerin lauten muss "Kicherer Metallleichtbau GmbH" und nicht, wie angegeben, "Kircherer Metallleichtbau GmbH". Gründe: Die Berichtigung erfolgt von Amts wegen. Wegen eines Schreibfehlers war die Angabe wie geschehen zu berichtigten.
Mayen, den 01.02.24
Fischer, Richter am Amtsgericht
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 9/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Kircherer Metallleichtbau GmbH, Schulstr. 28, 56736 Kottenheim (AG Koblenz, HRB 22837), vertr. d.: Christoph Kircherer, Schulstr. 28, 56736 Kottenheim, (Geschäftsführer), ist am 30.01.2024 um 09:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragst…
7 IN 9/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Kircherer Metallleichtbau GmbH, Schulstr. 28, 56736 Kottenheim (AG Koblenz, HRB 22837), vertr. d.: Christoph Kircherer, Schulstr. 28, 56736 Kottenheim, (Geschäftsführer), ist am 30.01.2024 um 09:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jens Lieser, Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz, Tel.: 0261-304790, Fax: 0261-9114729, E-Mail: info@lieser-rechtsanwaelte.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mayen, St.-Veit-Straße 38, 56727 Mayen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Mayen, 30.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 7 IN 9/24.
Über das Vermögen Kicherer Metallleichtbau GmbH, Schulstr. 28, 56736 Kottenheim (AG Koblenz HRB 22837),
vertreten durch: Christoph Kircherer, c/o Kircherer Metalleichtbau GmbH, Schulstr. 28, 56736 Kottenheim (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Edgar Eich pp., Bubenh…
Geschäfts-Nr.: 7 IN 9/24.
Über das Vermögen Kicherer Metallleichtbau GmbH, Schulstr. 28, 56736 Kottenheim (AG Koblenz HRB 22837),
vertreten durch: Christoph Kircherer, c/o Kircherer Metalleichtbau GmbH, Schulstr. 28, 56736 Kottenheim (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Edgar Eich pp., Bubenheimer Bann 8, 56070 Koblenz, wird am 01.03.2024 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Jens Lieser, Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz, Tel.: 0261-304790, Fax: 0261-9114729, E-Mail: info@lieser-rechtsanwaelte.de.
Insolvenzforderungen sind bis zum 16.04.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin sind gegenüber dem Insolvenzverwalter mitzuteilen, Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu erfüllen (§ 28 InsO.)
Berichtstermin am Dienstag, 30.04.2024, 14:30 Uhr, Saal 220, 2. Obergeschoß, Amtsgericht, St. Veit-Straße 38, 56727 Mayen zur Entscheidung über die Beibehaltung oder Neuwahl des Insolvenzverwalters sowie über die in den §§ 66, 68, 100, 149, 157, 160, 162, 271 InsO bezeichneten Angelegenheiten,
welche da sind:
* die Person des Verwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit des Gemeinschuldners (§ 35 II InsO),
* die Zustimmung oder Ablehnung zur Fortführung des Geschäftsbetriebes des Gemeinschuldners durch den Insolvenzverwalter (§ 157 I 1 InsO),
* die Zustimmung oder Ablehnung zur Stillegung des Geschäftsbetriebes des Gemeinschuldners durch den Insolvenzverwalter (§ 157 I 1 InsO),
* eine Beauftragung des Verwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplanes (§ 157 I 2 InsO),
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* Veräußerung des Geschäftsbetriebes der Gemeinschuldnerin in Teilen oder im Ganzen an Dritte (§ 160 InsO) oder an besonders interessierte Personen (§ 162 InsO), vorliegend gegebenenfalls an die Kicherer Prokjekt GmbH in Gründung, vertr.d. Fr. Heike Kicherer
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Verwalters (§ 160 InsO); insbesondere: die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert (§ 160 InsO)
* Zahlung von Unterhalt an den Gemeinschuldner aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO),
* Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO);
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, so gilt eine Zustimmung im Rahmen des § 160 InsO als erteilt, nicht aber diejenige im Rahmen des § 162 InsO. Weiter gilt der Verwalter in diesem Falle als ermächtigt im Rahmen des § 157 InsO frei zu entscheiden;
Prüfungstermin am Dienstag, 30.04.2024, 14:30 Uhr, Saal 220, 2. Obergeschoß, Amtsgericht, St. Veit-Straße 38, 56727 Mayen, in dem die angemeldeten Forderungen geprüft werden.
Amtsgericht Mayen, den 04.03.2024.
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