Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Pomp Mainz Gastro GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Große Bleiche 29, 55116 Mainz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mainz HRB 47457
EUID
DET2304V.HRB47457
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mainz
Aktenzeichen
280 IN 192/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Eröffnung
01.02.2024 , 08:15 Uhr
Forderungsanmeldefrist
29.03.2024
Berichtstermin
29.04.2024
Prüfungstermin
28.05.2025
Prüfungstermin
28.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb von Gaststätten, insbesondere der Gaststätte "Pomp" in Mainz, das Eventmanagement, Veranstaltungsservice, das Catering von Veranstaltungen einschließlich Partyservice sowie alle sonstigen Tätigkeiten, die dem Gesellschaftszweck zu dienen geeignet sind.
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 01.02.2024 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pomp Mainz Gastro GmbH eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jörg Lehr bestellt worden. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endete am 29.03.2024. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin war ursprünglich der 29.04.2024. Am 14.03.2024 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht (§ 208 InsO). Im weiteren Verfahrensverlauf wurden mehrere Termine für die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Stichtag für Widersprüche wurde zunächst auf den 28.05.2025 und später auf den 28.07.2026 festgelegt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pomp Mainz Gastro GmbH ist am 01.02.2024 eröffnet worden. Rechtsanwalt Dr. Jörg Lehr ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Anmeldefrist für Insolvenzforderungen endete am 29.03.2024. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin war ursprünglich der 29.04.2024. Am 18.…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pomp Mainz Gastro GmbH ist am 01.02.2024 eröffnet worden. Rechtsanwalt Dr. Jörg Lehr ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Anmeldefrist für Insolvenzforderungen endete am 29.03.2024. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin war ursprünglich der 29.04.2024. Am 18.03.2024 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht (§ 208 InsO). Das Verfahren wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Es wurden mehrere Beschlüsse zur Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist ergangen, wobei Stichtage für Widersprüche auf den 28.05.2025 und den 28.07.2026 bestimmt wurden. Ein Beschluss zur Stellungnahme zum Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters erging am 14.10.2024.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pomp Mainz Gastro GmbH ist am 01.02.2024 um 08:15 Uhr eröffnet worden. Rechtsanwalt Dr. Jörg Lehr ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Anmeldefrist für Insolvenzforderungen endete am 29.03.2024. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin war ursprünglich der 29.04…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pomp Mainz Gastro GmbH ist am 01.02.2024 um 08:15 Uhr eröffnet worden. Rechtsanwalt Dr. Jörg Lehr ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Anmeldefrist für Insolvenzforderungen endete am 29.03.2024. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin war ursprünglich der 29.04.2024. Am 14.03.2024 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht (§ 208 InsO). Im weiteren Verfahrensverlauf wurden mehrere Beschlüsse ergangen, die eine Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren anordnen. Dabei wurde der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin zunächst auf den 28.05.2025 und später auf den 28.07.2026 festgelegt. Die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters wurden am 20.11.2024 festgesetzt, wobei eine Berechnungsmasse von 79.575,66 EUR zugrunde gelegt wurde. Das Verfahren befindet sich aktuell in der Phase der Forderungsprüfung und weiteren Verwaltung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
280 IN 192/23: Über das Vermögen der Pomp Mainz Gastro GmbH, Große Bleiche 29, 55116 Mainz (AG Mainz, HRB 47457), vertr. d.: Bülent Tümen, Adam-Karrillon-Straße 27, 55118 Mainz, (Geschäftsführer), ist am 01.02.2024 um 08:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Jörg Lehr, …
280 IN 192/23: Über das Vermögen der Pomp Mainz Gastro GmbH, Große Bleiche 29, 55116 Mainz (AG Mainz, HRB 47457), vertr. d.: Bülent Tümen, Adam-Karrillon-Straße 27, 55118 Mainz, (Geschäftsführer), ist am 01.02.2024 um 08:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Jörg Lehr, Jean-Pierre-Jungels-Straße 6, D 55126 Mainz, Tel.: 06131/948000, Fax: 06131/9480050, E-Mail: info@dr-lehr.com.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 29.03.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 29.04.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
" Anträge über:
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (29.03.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (29.04.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Mainz, 02.02.2024
Hinweise zum Datenschutz:
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agmz.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
280 IN 192/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pomp Mainz Gastro GmbH, Große Bleiche 29, 55116 Mainz (AG Mainz, HRB 47457), vertr. d.: Bülent Tümen, Adam-Karrillon-Straße 27, 55118 Mainz, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 14.03.2024 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur E…
280 IN 192/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pomp Mainz Gastro GmbH, Große Bleiche 29, 55116 Mainz (AG Mainz, HRB 47457), vertr. d.: Bülent Tümen, Adam-Karrillon-Straße 27, 55118 Mainz, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 14.03.2024 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Mainz, 18.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
280 IN 192/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pomp Mainz Gastro GmbH, Große Bleiche 29, 55116 Mainz (AG Mainz, HRB 47457), vertr. d.: Bülent Tümen (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 17…
280 IN 192/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pomp Mainz Gastro GmbH, Große Bleiche 29, 55116 Mainz (AG Mainz, HRB 47457), vertr. d.: Bülent Tümen (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 28.07.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Mainz, 16.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
280 IN 192/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pomp Mainz Gastro GmbH, Große Bleiche 29, 55116 Mainz (AG Mainz, HRB 47457), vertr. d.: Bülent Tümen, Adam-Karrillon-Straße 27, 55118 Mainz, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im …
280 IN 192/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pomp Mainz Gastro GmbH, Große Bleiche 29, 55116 Mainz (AG Mainz, HRB 47457), vertr. d.: Bülent Tümen, Adam-Karrillon-Straße 27, 55118 Mainz, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 28.05.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Mainz, 16.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
280 IN 192/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pomp Mainz Gastro GmbH, Große Bleiche 29, 55116 Mainz (AG Mainz, HRB 47457), vertr. d.: Bülent Tümen, Adam-Karrillon-Straße 27, 55118 Mainz, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Inso…
280 IN 192/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pomp Mainz Gastro GmbH, Große Bleiche 29, 55116 Mainz (AG Mainz, HRB 47457), vertr. d.: Bülent Tümen, Adam-Karrillon-Straße 27, 55118 Mainz, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Mainz, 14.10.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
280 IN 192/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pomp Mainz Gastro GmbH, Große Bleiche 29, 55116 Mainz (AG Mainz, HRB 47457), vertr. d.: Bülent Tümen, Adam-Karrillon-Straße 27, 55118 Mainz, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Jörg Lehr festge…
280 IN 192/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pomp Mainz Gastro GmbH, Große Bleiche 29, 55116 Mainz (AG Mainz, HRB 47457), vertr. d.: Bülent Tümen, Adam-Karrillon-Straße 27, 55118 Mainz, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Jörg Lehr festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Mainz eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 15 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 10.10.2024 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 79.575,66 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Folgende Erhöhung der vorläufigen Insolvenzverwaltervergütung wurde beantragt:
-Betriebsfortführung i.H.v. 5 %
-Verhandlungen mit Übernahmeinteressenten i.H.v. 10 %
Die Erhöhung ist angemessen, es wird auf die Erläuterung des Insolvenzverwalters im Antrag verwiesen.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Mainz, 20.11.2024
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