Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kimfield GmbH ist beim Amtsgericht Leipzig anhängig. Der Geschäftsführer Oliver Grams vertritt die Schuldnerin. Das Verfahren befindet sich im Endstadium, da die Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt wurde und ein Schlusstermin anberaumt wurde. Dieser Termin dient der Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, der Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände sowie der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis. Zur Verteilung steht eine Masse von 12.154,18 EUR für Forderungen in Höhe von 219.294,53 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis und weitere Unterlagen liegen in der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht aus. Zudem wurde am 13.03.2025 die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt. Gegen diese Entscheidung steht bei einem Wert über 200 EUR die sofortige Beschwerde oder andernfalls die Erinnerung innerhalb von zwei Wochen zu.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kimfield GmbH ist eröffnet. Im Laufe des Verfahrens wurden verschiedene gerichtliche Entscheidungen getroffen. Zunächst wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei Gläubigern bis zum 11.02.202…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kimfield GmbH ist eröffnet. Im Laufe des Verfahrens wurden verschiedene gerichtliche Entscheidungen getroffen. Zunächst wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei Gläubigern bis zum 11.02.2025 Gelegenheit gegeben wurde, den Forderungen zu widersprechen. Später wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters am 13.03.2025 festgesetzt. Das Verfahren nähert sich dem Ende: Der Vornahme der Schlussverteilung ist zugestimmt worden. Ein Schlusstermin ist für den 05.05.2025 um 11:00 Uhr beim Amtsgericht Leipzig anberaumt. Dieser Termin dient der Erörterung der Schlussrechnung, der Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände und der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis. Zur Verteilung steht eine Masse von 12.154,18 EUR für Forderungen in Höhe von 219.294,53 EUR zur Verfügung.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kimfield GmbH in Leipzig ist eröffnet. Im Verlauf des Verfahrens wurden nachträglich angemeldete gewöhnliche Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren geprüft, wobei Gläubigern bis zum 11.02.2025 die Möglichkeit zum Widerspruch eingeräumt wurde. Die Vergütung des Insol…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kimfield GmbH in Leipzig ist eröffnet. Im Verlauf des Verfahrens wurden nachträglich angemeldete gewöhnliche Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren geprüft, wobei Gläubigern bis zum 11.02.2025 die Möglichkeit zum Widerspruch eingeräumt wurde. Die Vergütung des Insolvenzverwalters wurde am 13.03.2025 festgesetzt. Es wurde der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und ein Schlusstermin für den 05.05.2025 anberaumt, um die Schlussrechnung zu erörtern, über nicht verwertbare Gegenstände zu entscheiden und Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis zu erheben. Der Insolvenzverwalter erklärte, dass Forderungen in Höhe von 219.294,53 EUR zu berücksichtigen sind und eine Masse von 12.154,18 EUR zur Verteilung steht. Das Verfahren ist mit Beschluss vom 01.09.2026 nach der Verteilung gemäß § 200 InsO aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 33/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kimfield GmbH, Goyastraße 2 b, 04105 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 32761
vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Grams
- wurde der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und Schlusstermin beim Am…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 33/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kimfield GmbH, Goyastraße 2 b, 04105 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 32761
vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Grams
- wurde der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und Schlusstermin beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf Montag, 05.05.2025, 11:00 Uhr, Sitzungssaal 056, EG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig.
Der Termin dient
|der Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
|der Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse,
|der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,
Das Verteilungsverzeichnis sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Der Insolvenzverwalter erklärt: "Bei Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen von 219.294,53 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von 12.154,18 EUR zur Verfügung".
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 33/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kimfield GmbH, Goyastraße 2 b, 04105 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 32761
vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Grams
- wurde die Vergütung am 13.03.2025 festgesetzt auf Vergütung ... EUR, Auslagen…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 33/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kimfield GmbH, Goyastraße 2 b, 04105 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 32761
vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Grams
- wurde die Vergütung am 13.03.2025 festgesetzt auf Vergütung ... EUR, Auslagen ... EUR, Umsatzsteuer ... EUR.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 33/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kimfield GmbH, Goyastraße 2 b, 04105 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 32761
vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Grams
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderu…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 33/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kimfield GmbH, Goyastraße 2 b, 04105 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 32761
vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Grams
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 11.02.2025 den Forderungen beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 33/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kimfield GmbH, Goyastraße 2 b, 04105 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 32761
vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Grams
- wurde das Verfahren mit Beschluss vom 01.09.2026 nach Verteilung gemäß § 200 …
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 33/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kimfield GmbH, Goyastraße 2 b, 04105 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 32761
vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Grams
- wurde das Verfahren mit Beschluss vom 01.09.2026 nach Verteilung gemäß § 200 InsO aufgehoben.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
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