Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Kizilboga Heizung-Sanitär-Klima GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 211955
EUID
DEP2305.HRB211955
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover
Aktenzeichen
910 IN 504/26 - 6 -
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Diplom-Ökonom Björn von Gösseln
Adresse
Hohenzollernstraße 53, 30161 Hannover
Telefon
0511 6968460
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
15.07.2026 , 16:32 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kizilboga Heizung-Sanitär-Klima GmbH ist Gegenstand der vorliegenden Bekanntmachung. Am 15.07.2026 um 16:32 Uhr hat das Amtsgericht Hannover die Anordnung der vorläufigen Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin getroffen. Mit dieser Maßnahme sind Verfügungen der Antragstellerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Diplom-Ökonom Björn von Gösseln bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, Leistungen nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu erbringen. Gegen die Entscheidung kann die Antragstellerin sowie gegebenenfalls Gläubiger innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung mit der sofortigen Beschwerde vorgehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
910 IN 504/26 - 6 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Kizilboga Heizung-Sanitär-Klima GmbH, Ernst-Abbe-Ring 3, 31535 Neustadt am Rübenberge, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 211955), vertr. d.: Ihsan Kizilboga, Neustadt am Rübenberge, (Geschäftsführer), ist am 15.07.2026 um 16:32 Uhr die vorläufige V…
910 IN 504/26 - 6 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Kizilboga Heizung-Sanitär-Klima GmbH, Ernst-Abbe-Ring 3, 31535 Neustadt am Rübenberge, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 211955), vertr. d.: Ihsan Kizilboga, Neustadt am Rübenberge, (Geschäftsführer), ist am 15.07.2026 um 16:32 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Diplom-Ökonom Björn von Gösseln, Hohenzollernstraße 53, 30161 Hannover, Tel.: 0511 6968460, Fax: 0511 69684679 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 15.07.2026
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